Beschlüsse mit dem Umgang der Pokalwettbewerbe 2020/21 (VV 28.05.2021)

31. Mai 2021 · sonstige Beschlüsse · von: Thomas Kaden

Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 28.Mai 2021 folgende Beschlüsse Zum Umgang der Pokalwettbewerben der Frauen und Junior*innen der Saison 2020/21 gefasst:

Weiterer Umgang mit den noch offenen Pokalwettbewerben der Spielzeit 2020/2021 im Frauenbereich

  1. Die vom HFV organisierten und noch nicht beendeten Pokalwettbewerbe auf Verbands- und Kreisebene der Frauen der Spielzeit 2020/2021 werden mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Alle noch nicht durchgeführten Spiele der oben genannten Wettbewerbe, einschließlich der dazugehörigen Qualifikationsrunden, entfallen ersatzlos.

  2. Der Teilnehmer für die erste Runde des DFB-Pokals der Frauen der Spielzeit 2021/2022 wird durch Losentscheid in Zuständigkeit des Verbandsausschusses für Frauen- und Mädchenfußball ermittelt. Am Losentscheid nehmen die für den Hessenpokal der Frauen der Spielzeit 2020/2021 gemeldeten Mannschaften der Hessenliga sowie der hessischen Mannschaften der Regionalliga Süd der Spielzeit 2020/2021 teil. Ausgenommen hiervon sind die Mannschaften solcher Vereine, die bereits mit einer höherklassigen Mannschaft am DFB-Pokal der Spielzeit 2021/2022 teilnehmen. Auf das Teilnahmerecht am Losentscheid kann verzichtet werden.

  3. Die jeweiligen Sieger der abgebrochenen Kreispokalwettbewerbe werden durch Losentscheid in Zuständigkeit des jeweiligen Kreisfußballausschusses aus den zum Zeitpunkt des Abbruchs im Wettbewerb verbleibenden Mannschaften des jeweiligen Kreises ermittelt.

  4. Die Sieger der Kreispokalwettbewerbe der Spielzeit 2020/2021 sind teilnahmeberechtigt für die Qualifikationsrunde des Hessenpokals der Spielzeit 2021/2022. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kreispokalsieger sportlich oder durch Losentscheid ermittelt wurde.

  5. Der Kreispokalwettbewerb der Frauen findet in der Spielzeit 2021/2022 ohne Qualifikationsmöglichkeit zum Hessenpokal statt.

Weiterer Umgang mit den noch offenen Pokalwettbewerben der Spielzeit 2020/2021 der Juniorinnen

  1. Die vom HFV organisierten Hessenpokalwettbewerbe der B-, C- und D-Juniorinnen der Spielzeit 2020/2021 werden mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Alle noch nicht durchgeführten Spiele dieser Wettbewerbe entfallen ersatzlos. Die Ermittlung eines Siegers der Hessenpokalwettbewerbe der B-, C- und D-Juniorinnen der Spielzeit 2020/2021 findet nicht statt.


  2. Die vom HFV organisierten Pokalwettbewerbe der B-, C-, D, und E-Juniorinnen auf Kreis- und Regionalebene können nach dem Ermessen des/der jeweils zuständige*n Pokalspielleiter*in im Rahmen der geltenden Corona-Verordnungen bis zum Ende der Spielzeit 2020/21 durchgeführt werden.

    Können die Pokalwettbewerbe der B-, C-, D, und E-Juniorinnen auf Kreis- und Regionalebene bis zum Ende der Spielzeit 2020/2021 auf sportlichem Wege nicht beendet werden, entfallen alle bis dahin noch nicht durchgeführten Spiele ersatzlos. Eine Ermittlung eines Pokalsiegers findet in diesen Fällen nicht statt.

    Die Regelung des §10 Nr. 2 Jugendordnung bleibt hiervon unberührt.

    Die jeweiligen Sieger der B-, C-, D, und E-Juniorinnen auf Kreis- und Regionalebene erlangen nicht die Berechtigung zur Teilnahme am jeweils übergeordneten Pokalwettbewerb der Spielzeit 2021/2022.

Weiterer Umgang mit den noch offenen Pokalwettbewerben der Spielzeit 2020/2021 der Junioren

  1. Die vom HFV organisierten Hessenpokalwettbewerbe der A- und B-Junioren sowie die Regionalpokalwettbewerbe der C- und D-Junioren der Spielzeit 2020/2021 werden mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Alle noch nicht durchgeführten Spiele dieser Wettbewerbe entfallen ersatzlos. Die Ermittlung eines Siegers der Hessenpokalwettbewerbe der A- und B-Junioren sowie der Regionalpokalwettbewerbe der C- und D-Junioren findet nicht statt. Gemäß der Entscheidung des DFB wird der DFB-Vereinspokal der A-Junioren der Spielzeit 2021/2022 mit dem Teilnehmerfeld der Spielzeit 2020/2021 gespielt.

  2. Die vom HFV organisierten Pokalwettbewerbe der Junioren auf Kreisebene können nach dem Ermessen des jeweils zuständigen Kreisjugendausschusses und im Rahmen der geltenden Corona-Verordnungen bis zum Ende der Spielzeit 2020/21 durchgeführt werden.

    Können die Pokalwettbewerbe der Junioren auf Kreisebene bis zum Ende der Spielzeit 2020/2021 auf sportlichem Wege nicht beendet werden, entfallen alle bis dahin noch nicht durchgeführten Spiele ersatzlos. Eine Ermittlung eines Pokalsiegers findet in diesen Fällen nicht statt.

    Die Regelung des §10 Nr. 2 Jugendordnung bleibt hiervon unberührt.

Beschlussfassung über den Umgang der Pokalwettbewerbe auf Kreisebene der Herren der Spielzeit 2020/2021

  1. Der vom HFV organisierte Kreispokalwettbewerb der Herren der Spielzeit 2020/2021 wird über den 30. Juni 2021 hinaus bis zum 1. August 2021 fortgeführt.

  2. Der Kreispokalsieger ist durch den jeweiligen Kreisfußballausschuss bis zum 1. August 2021 dem Klassenleiter des Hessenpokals zu melden. Nach diesem Termin gemeldete Mannschaften nehmen nicht am Hessenpokal der Spielzeit 2021/2022 teil.

  3. Zur Fortführung der Kreispokalwettbewerbe können von § 86 c) Spielordnung abweichende Spielmodi angewendet werden. Ausgenommen davon sind die Halbfinalspiele sowie das Finalspiel, die grundsätzlich gemäß § 86 c) bis e) Spielordnung durchzuführen sind.

  4. Kann der jeweilige Kreispokalsieger auf sportlichem Wege nicht rechtzeitig bis zum 1. August 2021 ermittelt werden, weil die Austragung der Spiele bis zu diesem Zeitpunkt rechtlich unmöglich oder unzumutbar sind, so ermittelt der jeweilige Kreisfußballausschuss den Kreispokalsieger unter den zu diesem Zeitpunkt verbliebenen Teilnehmern des Wettbewerbs in eigener Zuständigkeit.

  5. Die gemäß Ziffer 2 gemeldeten Kreispokalsieger sind zur Teilnahme am Hessenpokal der Spielzeit 2021/2022 berechtigt.