Beschäftigung von Übungsleitern: Zuschüsse 2017

11. Februar 2017 · Allgemein · von: lsbh

Foto: Claudia Hautumm / pixelio.de

Allen Mitgliedsvereinen des lsb h wurde das Kombiformular (Verwendungsbestätigung 2016 und Antrag 2017 zur Bezuschussung für die Beschäftigung von Übungsleitern) zur Verfügung gestellt. Vorlagetermin hierfür ist der 31. März 2017.


Durch nachfolgende Hinweise möchten wir Ihnen die Bearbeitung erleichtern:


1. Versand der Formulare
Vereine, die im vergangenen Jahr eine Zuwendung erhalten haben, haben die Formulare bereits zusammen mit dem Bewilligungsbescheid erhalten. Auf diesen Formularen sind sämtliche im Jahr 2016 bezuschussten Übungsleiter des Vereins aufgeführt. Alle anderen Vereine erhielten ein Blanko-Formular.
Somit liegen allen Mitgliedsvereinen die zur Mittelbeantragung erforderlichen Unterlagen vor. Sollte dies nicht der Fall sein, können diese direkt bei uns angefordert werden.


2. Einreichungsweg
Die Unterlagen sind grundsätzlich über Gemeinde und Kreis oder bei kreisfreien Städten über den Magistrat der Stadt einzureichen. Direkt an den lsb h eingereichte Unterlagen werden dem Verein zurückgesandt.


3. Unvollständig ausgefüllte Formulare
Unvollständig ausgefüllte Formulare erhält der Verein zwecks Nachbearbeitung zurück. Insbesondere dann, wenn wesentliche Angaben wie Stundenzahlen oder die Unterschriften des Vorstandes bzw. der Übungsleiter fehlen.


4. Übungsplan und Meldewahrheit
Übungspläne müssen auf Anforderung vorgelegt werden. Es ist darauf zu achten, dass ausschließlich für den Verein tätige Übungsleiter und der tatsächliche Umfang der Tätigkeit angegeben werden. Bitte berücksichtigen Sie hierbei, dass ausschließlich der praktische Übungsbetrieb (keine Theorie, keine Wettkampfbetreuung, keine Spiele, kein Einzeltraining, keine Kurse, Auf- und Abbauzeiten etc.) bezuschusst wird. Bei vorsätzlicher Falschbeantragung wird eine künftige Förderung ausgeschlossen.


5. Beispiel-Zeile
In jedem Antrag (Teil B) befindet sich über den vom Verein einzutragenden Angaben der Übungsleiter eine Beispiel-Zeile, an der sich Vereine orientieren können. Unvollständige oder unleserliche Angaben können zu Nachteilen führen, daher bitten wir um leserliche und vollständige Angaben.


6. Korrekte Unterschriftsleistung
Die Unterschriften der Übungsleiter dürfen erst erfolgen, wenn die davor stehenden Spalten vollständig ausgefüllt sind. Unterschriften die blanko geleistet werden sind fahrlässig. Wir betrachten Nachweise als ungültig, wenn uns Unterschriften ohne nebenstehende Stundenangaben vorgelegt werden. Unterschriften im Auftrag bzw. in Vertretung werden nicht berücksichtigt.


7. Kein nachträglicher Antragsversand
Jedes Jahr gibt es für alle Beteiligten vielfältigen Schriftwechsel, wenn aus unterschiedlichsten Gründen die Antragstellung verpasst wurde. Mittels des Versandes der Formulare an alle Vereine und die regelmäßigen Veröffentlichungen in „Sport in Hessen“ schöpfen wir unsere Möglichkeiten zur Information für unsere Vereine aus. Ausnahmen sind für Vereine, die diesen wichtigen Termin trotzdem verpassen, aus Gleichheitsgründen nicht möglich.


8. Nachreichung von Unterlagen
Es ist nicht auszuschließen, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die Anlagen, wie z.B. Lizenzkopien noch nicht vorliegen. Auch in diesen Fällen ist der Antrag fristgerecht vorzulegen. Es ist lediglich zu vermerken: „Anlage xy wird innerhalb von x Tagen/Wochen nachgereicht.“


9. Nachtrag von Übungsleitern (ÜL)
Auch wenn entsprechend der geltenden Richtlinien nur die zum Antragstermin beschäftigten und bereits gemeldeten ÜL bezuschussungsfähig sind, empfehlen wir die formlose Nachmeldung aller im Laufe des Jahres neu eingestellten lizenzierten ÜL. Diese können im Bedarfsfall - wenn andere ÜL ausscheiden - bei der Nachweisführung (Verwendungsbestätigung) Berücksichtigung finden.


Zusätzliche Hilfe für die Beantragung der Zuschüsse für die Beschäftigung von Übungsleitern bietet Ihnen unsere Checkliste, die jedem Kombiformular beigefügt wurde.


Ergänzend beraten wir Sie gerne zu diesem Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren. Besonders Vereinen, die erstmalig einen Antrag stellen, empfehlen wir, unsere Beratung in Anspruch zu nehmen.