Beispielhafte Geste der SG Oberkalbach

21. März 2023 · Kreis Schlüchtern · von: Volker Schulteis

In einem sportrechtlichen Verfahren war der zum letzten Heimspiel vor der Winterpause kurzfristig nicht angetretene Gegner der SG Oberkalbach (SGO) vom zuständigen Kreissportgericht Schlüchtern unter anderem dazu verurteilt worden, einen aus Erstattung von Reisekosten aus dem Hinspiel sowie Schadenersatz gebildeten Gesamtbetrag in Höhe von 197 Euro an den Platzverein zu zahlen. Diese Summe hat die SGO allerdings nur vorübergehend auf dem Vereinskonto vereinnahmt, sondern umgehend an die in 2010 gegründete Organisation „Kleine Helden“ Osthessen e.V. in Form einer Spende weitergeleitet. Der Kinder- und Jugendhospitz hat es sich zur Aufgabe gemacht, schwerkranke Kinder und Jugendliche sowie deren Angehörige zu unterstützen und zu begleiten. Damit hat die SGO auf Initiative ihres Sportvorstandes Michael Lang die bereits im vorab getroffene Entscheidung, den vom nicht angetretenen Gastverein erhaltenen Geldbetrag für einen guten Zweck zu spenden, nachhaltig umgesetzt. Diese noble Aktion der SGO ist aller Ehren wert und somit absolut beispielhaft.                                     Volker Schulteis