Änderungen Spiel- und Ehrungsordnung (VV 13.11.2021)

15. November 2021 · Änderungen Satzung und Ordnungen

Der Verbandsvorstand hat auf seiner Sitzung am 13. November 2021 folgende Änderungen der Spiel- und Ehrungsordnung beschlossen:

§ 26c SpO: Spielberechtigung nach einem Einsatz in einer Mannschaft der Hessen-, Verbands-, Gruppen-, Kreisoberliga oder der Kreisligen

alte Version:

neue Version:

Nrn. 1 bis 6 bleiben unverändert

Für die Spielzeit 2021/2022 gilt:
In den Spielklassen, in denen nach den alternativen Spielmodellen gemäß § 30 a der Spielordnung (Teilung der Liga sowie Einfachrunde mit nachgelagerter Auf- und Abstiegsrunde entweder in einer Einfach- oder Doppelrunde) gespielt wird, sind die im Spielplan der Auf- und Abstiegsrunde ausgewiesenen Spiele, Spiele der Rückrunde im Sinne des § 26c Nr. 2 der Spielordnung.

§ 7 EO: Ehrenpräsident und Ehrenmitglieder

neue Version:

Nrn. 1 bis 5 bleiben unverändert

Nr. 6:
Zwischen den Verbandstagen kann der Verbandsvorstand auf Antrag des Präsidiums in besonders begründeten Ausnahmefällen die vorläufige Ernennung von Ehrenmitgliedern beschließen. Die finale Ernennung muss auf dem folgenden Verbandstag erfolgen. Das Delegierten- und Stimmrecht auf dem Verbandstag entsteht erst mit der finalen Ernennung durch den Verbandstag. Die Rechte nach § 11 Ehrungsordnung sowie § 1 Ehrenratsordnung entstehen bereits mit der vorläufigen Ernennung. Eine Wahl zum Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden des Ehrenrats ist erst nach Bestätigung durch den Verbandstag zulässig.