Änderungen im Anhang zu Satzung und Ordnungen (Umlauf VSPF 27.11.23)

04. Januar 2024 · Änderungen Satzung und Ordnungen · von: Thomas Kaden

Der Verbandsauasschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung hat im Umlaufverfahren am 27.11.2023 folgende Änderungen im Anhnag zu Satzung und Ordnungen beschlossen:

Hallenregeln für Spiele und Turniere im Frauen- und Herrenbereich (komplett neu)

1. Spielerzahl
Eine Mannschaft besteht aus maximal 11 Spielern, von denen jeweils höchstens bis zu fünf (ein Torwart und vier Feldspieler) auf dem Spielfeld sein dürfen. Wird durch Feldverweis die Zahl der Spieler einer Mannschaft auf zwei Spieler verringert (inkl. Torwart), muss das Spiel abgebrochen werden. Es gelten die Bestim-mungen für die Spielwertung bei verschuldetem Spielabbruch. Die Punkte fallen dem Gegner zu.

2. Auswechslungen
Das Auswechseln von Spielern ist gestattet und muss im Bereich der Mittellinie erfolgen. „Fliegender Wech-sel“ und Wiedereinwechseln sind erlaubt. Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl von Spielern auf dem Spielfeld, ist das Spiel zu unterbrechen.
Für die Dauer von zwei Minuten muss diese Mannschaft mit einem Spieler weniger als zulässig spielen. Der Spielführer/Mann-schaftsbetreuer kann bestimmen, welcher der auf dem Spielfeld befindlichen Spieler die Strafzeit zu verbüßen hat. Es handelt sich hierbei aber um eine Teamstrafe und wird nicht als persönliche Spielerstrafe gewertet. Die Spielfortsetzung mit indirektem Freistoß für die gegnerische Mannschaft erfolgt dort, wo sich der Ball bei der Spielunterbrechung befand.

3. Abseits
Aufgehoben

4. Torwartspiel
Der Torwart darf seinen Torraum/Strafraum nur zum Zwecke der Abwehr verlassen. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung wird das Spiel mit einem indirekten Freistoß fortgesetzt.
Das heißt auch, dass der Torwart außerhalb seines Torraums/Strafraums keine Spielfort-setzung ausführen darf. In diesem Fall muss die Spielfortsetzung von einem Feldspieler ausgeführt werden.
Fängt oder kontrolliert der Torwart den Ball aus dem Spielgeschehen heraus mit der Hand, darf der Ab-wurf/Abschlag des Torwartes nicht ohne vorherige Spielerberührung die Mittelinie überqueren. Tut er dies dennoch, ist ein indirekter Freistoß auf der Mittellinie zu verhängen.

5. Zuspiel zum Torwart (Rückpass)
Wenn ein Feldspieler den Ball absichtlich seinem Torwart mit dem Fuß zuspielt oder ihm den Ball vom Sei-tenaus zurollt, ist es diesem untersagt, den Ball mit den Händen zu berühren. Tut er dies dennoch, ist ein in-direkter Freistoß zu verhängen.

6. Strafstoßausführung
Ein Strafstoß wird vom Siebenmeterpunkt (Hallentore) oder 9m (Kleinfeldtore) ausgeführt.
Mit Ausnahme des den Strafstoß ausführenden Spielers müssen alle übrigen Spieler außerhalb des Strafraumes (Torraumes) und mindestens 3 m vom Ausführungspunkt entfernt sein. Der Strafstoß kann mit Anlauf ausgeführt werden.

7. Freistoßausführung
Alle Freistöße sind indirekt auszuführen. Dabei müssen die gegnerischen Spieler mindestens 3 m vom Ball entfernt sein.

8. Torerzielung
Tore - ausgenommen Eigentore - können nur aus der gegnerischen Spielhälfte erzielt werden. Aus einem Anstoß kann ein Tor n i c h t direkt erzielt werden.

9. Eckstoß
Aus einem Eckstoß kann ein Tor direkt erzielt werden. Ein Eckstoß ist auch dann zu verhängen, wenn der Ball vom Torwart ins Toraus gelenkt wurde. Bei Ausführung des Eckstoßes müssen die gegnerischen Spieler mindestens 3 m vom Ball entfernt sein.

10. Spielfortsetzung nach Torausball
Nach einem Torausball, kann der Ball durch Abstoß, Abwurf oder Rollen nur durch den Torwart, innerhalb des Strafraumes wieder ins Spiel gebracht werden, wobei sich die Gegenspieler außerhalb des Strafraumes befinden müssen. In allen Fällen darf der Ball ohne vorherige Feldspielerberührung die Mittellinie nicht überschreiten. Ist dies doch der Fall, ist ein indirekter Freistoß auf der Mittellinie für den Gegner zu verhän-gen.  

11. Spielfortsetzung nach Seitenausball bzw. Bandenbenutzung
Ob die Spiele mit oder ohne Bande durch-geführt werden, hängt von der Hallenbeschaffenheit ab. Geht allerdings der Ball über die Bande oder bei Hallenwänden über die markierte Höhe - meistens durch ein Band gekennzeichnet - hinaus, muss der Ball durch Einrollen wieder ins Spiel gebracht werden. Das gleiche gilt, wenn ohne Bande gespielt wird und der Ball die Seitenauslinie überschreitet. Die gegnerischen Spieler müssen in allen Fällen beim Einwurf mindestens 3m vom Ball entfernt sein.

12. Spielfortsetzung nach Berührung der Hallendeckenkonstruktion
Der Veranstalter bestimmt unter Berück-sichtigung der Hallenmaße, bis zu welcher Höhe der Ball gespielt werden darf. Verstöße werden mit einem indirekten Freistoß von der Stelle aus bestraft, die unterhalb des Punktes liegt, wo die zulässige Höhe überschritten bzw. die Decke oder herabhängende Gegenstände berührt werden. Erfolgt diese Berührung innerhalb des Strafraumes, ist der indirekte Freistoß auf der Strafraumgrenze zu verhängen.

13. Ballbeschaffenheit
Es ist mit einem Hallenball zu spielen, der von seiner Größe / Gewicht den Altersklassen anzupassen ist. Der Ball wird vom Ausrichter zur Verfügung gestellt.

14. Verstöße gegen Spielregeln, Feldverweise, Spielerergänzungen
Unsportliches Verhalten sowie Verstöße gegen die Spielregeln werden nach den vorgesehenen Bestimmun-gen geahndet.
Ein Spieler kann während eines Spieles für die Dauer von 2 Minuten des Spielfeldes verwiesen werden. Die Zeitstrafe kann auch ohne vorherige gelbe Karte direkt ausgesprochen werden. Die Mannschaft darf die Spielerzahl ergänzen (auch mit dem Spieler, der für 2 Minuten des Feldes verwiesen wurde), wenn die geg-nerische Mannschaft ein Tor erzielt, spätestens aber nach Ablauf von zwei Minuten.
Für einen bereits für 2 Minuten des Feldes verwiesenen Spieler kann keine Verwarnung mehr ausgesprochen werden (gelbe Karte). Als persönliche Strafe kann es nur noch den Feldverweis geben (rote Karte). Im Seniorenbereich entfällt somit die gelb/rote Karte.
Bei Feldverweisen mit roter Karte scheiden die betroffenen Spieler aus dem Turnier aus und sind gemäß § 84 SpO sofort gesperrt. Sie sind von den zuständigen Organen satzungsgemäß zu bestrafen.
Eine Mannschaft, die einen Feldverweis mit der roten Karte hinnehmen musste, kann die Anzahl ihrer im Spiel befindlichen Spieler wieder ergänzen (nicht mit dem des Feldes verwiesenen Spielers), wenn die geg-nerische Mannschaft ein Tor erzielt, spätestens aber nach Ablauf von drei Minuten. Die Strafzeit wird durch den Zeitnehmer bzw. den Schiedsrichter überwacht.
Für alle Ergänzungen ist folgendes zu beachten:

  • nach einem Gegentor oder mit dem Schlusspfiff ist die Zeitstrafe des Spielers abgelaufen.
  • die Ergänzung ist stets auf einen Spieler pro Gegentor beschränkt.
  • es gilt immer die Strafzeit bei einem Tor als abgelaufen, die noch am wenigsten Reststrafe vorweist.
  • wurden von beiden Mannschaften Spieler mit einer Strafe belegt, dann ist nur die zur Ergänzung berechtigt, die auch das Gegentor hinnehmen musste.

Persönliche Strafen gegen Auswechselspieler oder Trainer/Betreuer führen nicht zu einer Reduzierung der Spielerzahl. Gegen diese Personen können auch keine zwei Minuten Zeitstrafen verhängt werden.

15. Ausrüstung
Die Spieler dürfen nur mit Hallenschuhen spielen. Die Schuhe müssen so beschaffen sein, dass keine Verlet-zungen der anderen Spieler entstehen. Das Spielen ohne Schuhe ist nicht gestattet. Einzelheiten über die Spielkleidung, z. B. auch über das Wechseln der Spielkleidung, hat der Veranstalter in den Turnierbestim-mungen unter Beachtung der Regel 4 (amtliche Fußballregeln) festzulegen.

16. Spielerzahl beim Siebenmeterschießen
Ist eine Entscheidung durch Siebenmeter-schießen herbeizuführen, müssen aus jeder Mannschaft fünf Spieler benannt werden, die ausschließlich bis zur Entscheidung die Sieben-meter ausführen. Teilnahmeberechtigt sind alle Spieler der Mannschaft, sofern sie nicht des Feldes verwiesen wurden (Achtung: Zeitstrafe erlischt mit dem Schlusspfiff). Besteht eine Mannschaft bei Abpfiff aus weniger als fünf spielberechtigten Spielern, so muss auch die gegnerische Mannschaft auf die gleiche Anzahl reduzieren. Es bleibt jedoch bei 5 Schüssen pro Mannschaft.

17. Sonstige Bestimmungen
Bis auf die o.g. Regelvorgaben gelten im Hallen-spielbetrieb die Regelbestimmungen, die auch im Feldfußball gelten, mit allen Änderungen, die seitdem erfolgt sind. Beispiel hierfür:

  • der Anstoß kann in alle Richtungen gespielt werden
  • die persönlichen Strafen können auch für Betreuer / Trainer / Ersatzspieler ausgespro-chen werden
  • Ist der Ball im Spiel können Vergehen außerhalb des Spielfeldes durch Spieler / Teamoffizielle mit einem indirekten Freistoß auf der Begrenzungslinie geahndet werden. Die Ahndung erfolgt hier analog dem Feldfußball, bis auf die Tatsache, dass außerhalb des Strafraums nur ein indirekter Freistoß verhängt werden kann (siehe Freistoßausführung).
  • Ausnahme:
    Vergehen, die im Feldfußball einen direkten Freistoß nach sich ziehen und der Spielfortsetzungsort die Begrenzungslinie zum Strafraum ist. Dies wird bei einem Vergehen durch die verteidigende Mannschaft mit einem Strafstoß geahndet.

zu § 79 Nr.2 Durchführungsbestimmungen für Spiele und Turniere der Senioren in der Halle

altee Version:



4. Spielregeln

neue Version:

Nrn. 1 bis 3 bleiben unverändert

Wird gestrichen

alte Nr.5 wird neue Nr.4

alte Nr.6 wird neue Nr.5

alte Nr.7 wird neue Nr.6

zu § 10 Flexibilisierung Spielbetrieb Frauen (Norweger-Modell)

neue Version:

Nachstehend aufgeführte Modelle sollen vermeiden, dass

  • Mannschaften wegen massiver Spielernot wegbrechen,
  • Spiele wegen nicht ausreichender Spielerzahl ausfallen
  • Mannschaften nach § 66 Spielordnung zwangsweise aus dem Wettbewerb ausscheiden wegen insgesamt 3 Fällen eines Spielabbruchs in Unterzahl (§ 65 Spielordnung) und/oder des Nichtantretens, genehmigtes Nichtantretens (§ 64 Spielordnung).

Weiterhin können hiermit Spielzeiten überbrückt werden, um dem Nachwuchs eine Spielmöglichkeit in nächster Saison zu erhalten.

1. Mannschaftsstärke und Spielfeldgröße

  1. Es wird mit 11er, 9er oder 7er Mannschaften gespielt.
    Die Mannschaftsstärke muss im Meldebogen vor der Runde angezeigt werden.
    Die Mannschaftsstärke beider Mannschaften richtet sich nach der kleineren Mannschafts-stärke.

    Die Spielfeldgröße und die Spieldauer richtet sich nach der Mannschaftsstärke (siehe Tabelle)

    Spieler
    SpielzeitFeldgröße
    11 - 112 x 45normal
    9 - 92 x 40verkürzt
    7 - 72 x 35verkürzt

    Beschaffenheit verkürztes Spielfeld (oranges Feld)

    Strafraum
    12 m x 29 m
    Torraum4 m x 13 m
    Torgröße2 m x 5 m
    Strafstoßpunkt9 m

2. Zu beachtende Bestimmungen der Spielordnung

  1. Auch Mannschaften mit verminderter Mannschaftsstärke finden nach § 26 Spielordnung Anrechnung auf SR-Pflichtsoll.
  2. 9er- und 7er-Mannschaften werden nicht auf den Unterbau nach § 27 Spielordnung angerechnet (ana-log zu Reserve-SG)
  3. Für die Anzahl der Auswechslungen gelten die Bestimmungen des § 54 Spielordnung.
  4. Die Kriterien für den Spielabbruch nach § 65 Spielordnung richten sich nach der Mannschaftstärke zu Beginn des Spieles.
  5. Das Ausscheiden aus dem Wettbewerb nach den Bestimmungen des § 66 Spielordnung wegen insge-samt 3 Fällen von
  • Spielabbruch in Unterzahl (§ 65 Spielordnung)
  • Nichtantreten, genehmigtes Nichtantreten (§ 64 Spielordnung) bleibt bestehen.
  1. Auch im Norweger-Modell finden die Bestimmungen des § 114 Spielordnung für alle unteren Mann-schaften Anwendung.

3. Einsatz, Mannschaftszuteilung, Änderung Mannschaftsstärke

  1. Das Modell wird in der untersten Spielklasse in Konkurrenz in der Region gespielt.
  2. Ist die Kreisoberliga die niedrigste Spielklasse in der Region, kann hier nur mit 11er- und 9er-Mannschaften gespielt werden.
  3. Mannschaften, die mit verminderter Spielerzahl spielen wollen, werden der niedrigsten Spielklasse in der Region zugeordnet.
  4. Mannschaften mit verminderter Stärke dürfen nicht aufsteigen.
  5. Die Mannschaftsstärke in der niedrigsten Spielklasse kann zu Beginn des Jahres geändert werden.
  6. Sollten in der untersten Spielklasse, die nach Norweger-Modell spielt, maximal 4 (vier) 11-er Mann-schaften zugeteilt sein, werden diese (wenn möglich) in andere Gruppen mit 11-er Mannschaften oder höhere Spielklassen integriert, um möglichst viele Spiele mit 11 gegen 11 zu spielen.
  7. Mannschaften können nach beschlossenem Spielgeschehen nicht auf das Norweger-Modell umstei-gen, wenn sie nicht in der untersten Spielklasse der Region am Spielbetrieb teilnehmen.

4. Anwendung und Veröffentlichung im Spielgeschehen

  1. Wird in der Kreisoberliga mit Norweger-Modell gespielt, ist dies im Spielgeschehen aufzuführen, um Rechtssicherheit für alle Vereine der jeweiligen Spielklasse zu gewährleisten.