Änderung in der Schiedsrichterordnung (VV 04.03.2023)

20. Juni 2023 · Änderungen Satzung und Ordnungen

Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 04.03.2023 folgende Änderung des § 20 Schiedsrichterordnung beschlossen.

§ 20 - Spesen für Schiedsrichter-Beobachter

Alte Fassung:
Für den Schiedsrichter-Beobachtereinsatz werden € 20,- vergütet.

Neue Fassung:
Für den Schiedsrichter-Beobachtereinsatz werden € 25,- vergütet.