Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 04.03.2023 folgende Änderung des § 20 Schiedsrichterordnung beschlossen.
§ 20 - Spesen für Schiedsrichter-Beobachter
Alte Fassung:
Für den Schiedsrichter-Beobachtereinsatz werden € 20,- vergütet.
Neue Fassung:
Für den Schiedsrichter-Beobachtereinsatz werden € 25,- vergütet.