Äderung in der Ehrungsordnung (VV 17.02.2024)

20. Februar 2024 · Amtliches

Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 17.02.2024 folgende Änderung der Ehrungsordnung beschlossen:

§ 3 EO: Allgemeine Ehrungsvoraussetzungen

alte Version:



Nr. 5:
Innerhalb einer Frist von fünf Jahren darf keine neue Ehrung erfolgen.

neue Version:

Nrn. 1-4 bleiben unverändert

Nr. 5:
Für Ehrungen nach § 1 gilt zusätzlich, dass innerhalb einer Frist von fünf Jahren keine neue Ehrung nach § 1 erfolgen darf.