34. Ordentlicher Verbandstag des Hessischen Fußball-Verbandes e.V. - Tagesordnung

17. September 2020 · Top-News · von: HFV

Am 28. November 2020 um 10:00 Uhr findet in der HFV-Sportschule in Grünberg der 34. Ordentliche Verbandstag des Hessischen Fußball-Verbandes e.V. (HFV) statt.

Foto: HFV

Präsidium, Aufsichtsrat, die Verbandsausschüsse, der Verbandsvorstand und die Kreisfußballtage sind berechtigt, bis sechs Wochen vor dem Termin des Verbandstages schriftlich Anträge zur Tagesordnung mit Begründung bei der Verbandsgeschäftsstelle einzureichen.  
 
Im Folgenden sehen Sie die vorläufige Tagesordnung. Die endgültige Tagesordnung wird gem. § 20 Nr. 4 der Satzung spätestens vier Wochen vor dem Verbandstag in den Offiziellen Mitteilungen des HFV bekannt gegeben.  
 

VORLÄUFIGE TAGESORDNUNG
1.   Eröffnung und Begrüßung 
2.   Totenehrung 
3.   Grußwort der Gäste 
4.   Feststellung der Stimmberechtigten 
5.   Wahl der Wahlprüfungskommission 
6.   Entgegennahme der Berichte des Präsidiums 
7.   Entgegennahme des Berichts des Aufsichtsrates 
8.   Anträge auf Änderung der Satzung 
9.   Wahl eines Versammlungsleiters 
10. Beschlussfassung über die Entlastung des Präsidiums und des Aufsichtsrates 
11. Wahlen und erforderliche Bestätigungen  
a) Wahl der Mitglieder des Präsidiums mit Ausnahme des Verbandsjugendwartes 
b) Wahl des Vorsitzenden und der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates 
c) Bestätigung der vom Jugendbeirat gewählten Mitglieder des Verbandsjugendausschusses 
d) Wahl des Vorsitzenden des Sportgerichts der Verbandsligen 
e) Wahl des Vorsitzenden des HFV-Sportgerichts (falls zuvor eine entsprechende Satzungsänderung erfolgt)  f) Bestätigung der Regionalbeauftragten  
12. Anträge auf Änderung der Ordnungen 
13. Andere Anträge 
14. Anfragen und Mitteilungen