Präsidium, Aufsichtsrat, die Verbandsausschüsse, der Verbandsvorstand und die Kreisfußballtage sind berechtigt, bis sechs Wochen vor dem Termin des Verbandstages schriftlich Anträge zur Tagesordnung mit Begründung bei der Verbandsgeschäftsstelle einzureichen.
Im Folgenden sehen Sie die vorläufige Tagesordnung. Die endgültige Tagesordnung wird gem. § 20 Nr. 4 der Satzung spätestens vier Wochen vor dem Verbandstag in den Offiziellen Mitteilungen des HFV bekannt gegeben.
VORLÄUFIGE TAGESORDNUNG
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Totenehrung
3. Grußwort der Gäste
4. Feststellung der Stimmberechtigten
5. Wahl der Wahlprüfungskommission
6. Entgegennahme der Berichte des Präsidiums
7. Entgegennahme des Berichts des Aufsichtsrates
8. Anträge auf Änderung der Satzung
9. Wahl eines Versammlungsleiters
10. Beschlussfassung über die Entlastung des Präsidiums und des Aufsichtsrates
11. Wahlen und erforderliche Bestätigungen
a) Wahl der Mitglieder des Präsidiums mit Ausnahme des Verbandsjugendwartes
b) Wahl des Vorsitzenden und der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates
c) Bestätigung der vom Jugendbeirat gewählten Mitglieder des Verbandsjugendausschusses
d) Wahl des Vorsitzenden des Sportgerichts der Verbandsligen
e) Wahl des Vorsitzenden des HFV-Sportgerichts (falls zuvor eine entsprechende Satzungsänderung erfolgt) f) Bestätigung der Regionalbeauftragten
12. Anträge auf Änderung der Ordnungen
13. Andere Anträge
14. Anfragen und Mitteilungen
34. Ordentlicher Verbandstag des Hessischen Fußball-Verbandes e.V. - Tagesordnung
17. September 2020
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