"2:0 für ein Willkommen" ist vielfach anwendbar

11. Juli 2017 · Top-News · von: red

„2:0 für ein Willkommen“ heißt die Nachfolge-Kampagne von 1:0 für ein Willkommen, mit der Fußballvereine, die Flüchtlinge bei ihrer Integration unterstützen, finanziell gefördert werden. Die Kampagne geht aus von der deutschen Nationalmannschaft, der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie der DFB-Stiftung Egidius Braun. Budgetiert ist „2:0“ mit 400.000 Euro.

Der Hessische Fußball-Verband gilt mit dem Projekt "Vorteil" als Vorreiter bei der Schulung von Flüchtlingen. Foto: A2bildagentur

„Die große Resonanz tausender Vereine aus dem Amateurfußball hat uns ermutigt, die Zusammenarbeit auch im Jahr 2017 fortzusetzen“, erklärte DFB-Vizepräsident Eugen Gehlenborg, der geschäftsführende Vorsitzende der DFB-Stiftung Egidius Braun. „Dabei geht es darum, Akteure und Organisationen aus dem Fußball zu unterstützen, die sich für eine nachhaltige Integration von Flüchtlingen engagieren.“
Bisher wurden rund 3.200 Klubs aus allen DFB-Landesverbänden mit der pauschalen Anerkennungsprämie in Höhe von 500 Euro respektive mit einer Förderung in individueller Höhe für weitergehende gesellschaftliche Integrationsansätze unterstützt. Die Spanne der individuellen Zuwendungen liegt dabei aktuell zwischen 150 Euro und 7.000 Euro.

Nicht nur für Vereine – auch Kreise/Regionen/Vereinigungen werden gefördert

Neben der Unterstützung von Vereinsmaßnahmen liegen der DFB-Stiftung Egidius Braun die Aktivitäten in den DFB-Regional- und –Landesverbänden sowie den Untergliederungen der DFB-Landesverbände (Bezirke, Kreise, Schiedsrichter-Vereinigungen etc.) besonders am Herzen. Vor diesem Hintergrund wurde gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Integration und Flüchtlinge entschieden, innerhalb der 2:0-Initiative ein Sonderprogramm aufzulegen, um damit von den RV/LV initiierte Projekte und Veranstaltungen zu unterstützen.

Dabei gilt, dass die jeweils eingesetzten (realen) Eigenmittel der RV/LV verdoppelt werden, bis maximal zu einer Fördersumme in Höhe von 5.000 Euro. Voraussetzung ist, dass das Projekt nicht bereits unmittelbar durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) oder eine andere DFB-Stiftung unterstützt wurde. Das Unterstützungsprogramm gilt für ein spezifisches Projekt, das bis 31. Dezember 2017 durchgeführt wird. Über die Bewilligung von Stiftungsmitteln wird im Einzelfallverfahren durch die zuständigen Stiftungsgremien im Benehmen mit dem Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Integration und Flüchtlinge entschieden. Dabei behält sich die Stiftung eine Plausibilitätsprüfung des Antrags vor.

Beispiel 1:
Der DFB-Regionalverband X plant ein Vernetzungstreffen zwischen den Landesverbänden und einzelnen Fußballvereinen seines Verbandsgebietes. Der Verband hat im Finanzierungsplan einen Eigenanteil in Höhe von 3.500 Euro vorgesehen. Hier bestünde die Möglichkeit, dass die Stiftung das Vorhaben mit ebenfalls 3.500 Euro fördert.

Beispiel 2:
Der DFB-Landesverband Y möchte eine Qualifizierungsmaßnahme für geflüchtete Menschen in seiner Sportschule durchführen. Die Gesamtkosten betragen 12.000 Euro. Als Eigenmittel sieht der LV in seinem Finanzierungsplan 6.000 Euro vor. Hier bestünde die Option, dass die Stiftung das Vorhaben mit 5.000 Euro unterstützt („bis zu-Regel“).

Beispiel 3:
Der DFB-Landesverband Z hat für ein spezifisches Projekt mit seinen Fußballkreisen bereits einen Zuschuss der DFB-Kulturstiftung erhalten. Der LV wendet sich mit der Bitte um weitere Unterstützung an die DFB-Stiftung Egidius Braun. Hier besteht keine Möglichkeit der Unterstützung (keine Doppelförderung).