Informationen zum Ende der Wechselperiode I

29. August 2017 · Top-News · von: Stefan Heck (Leiter Passstelle)

Im Folgenden sind Informationen zum Ende der Wechselperiode I (Seniorenbereich und älterer A-Juniorenjahrgang bzw. älterer B-Juniorinnenjahrgang) zur Beachtung aufgeführt.

Foto: HFV

Der antragstellende Verein muss die vollständigen Unterlagen für den regionalen, überregionalen und internationalen Vereinswechsel von Seniorenspielern/innen oder Junioren des älteren A-Juniorenjahrgangs (Jahrgang 1999) bzw. Juniorinnen des älteren B-Juniorenjahrgangs (Jahrgang 2001) der Geschäftsstelle des Hessischen Fußball-Verbandes bis spätestens Donnerstag 31. August 2017 24.00 Uhr auf dem Postweg zustellen oder in den Briefkasten der Passstelle einwerfen. Diese Frist gilt auch für die Einreichung von nachträglichen Freigaben der Spieler in den oben genannten Altersklassen. Zur Wahrung der Frist gilt ausschließlich der Eingangsstempel der Geschäftsstelle.

Die HFV-Passstelle weist ausdrücklich darauf hin, dass nur vollständige und im Original vorliegende Vereinswechselunterlagen (Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung, Nachweis der Abmeldung) bearbeitet werden. Kopierte oder zu gefaxte Unterlagen können leider nicht berücksichtigt werden (einzig zur Fristwahrung ist eine vorab Übermittlung möglich).

Gerne könne Sie auch die Antragstellung-Online nutzen. Hierbei aber keinesfalls die „Abmeldung durch den aufnehmenden Verein“ als Nachweis der Abmeldung auswählen, weil für einen normalen Wechsel – ohne Grund zum Wegfall der Wartefrist“ eine Abmeldung bis zum 30.06.2017 nötig ist.

Achtung : Bei aktuellen oder werdenden Vertragsspielern müssen die Wechselunterlagen im Original vorgelegt werden. Keine Nutzung der Antragstellung Online! Denken Sie hierbei bitte auch an die ordnungsgemäße Abmeldung des zukünftigen Vertragsspielers per Einschreiben (National oder mit Rückschein).

Die Antragstellung – Online ist für nachträgliche Freigaben und für die Beantragung von internationalen Vereinswechseln nicht möglich.

Nachträgliche Freigaben und Vertragsspielerverträge können gefaxt oder als Scan an die offizielle E-Postfach-Emailadresse der Passstelle gesendet werden. Aber auch hier gilt: Eingang beim HFV spätestens am 31. August 2017. Als Nachweis einer fristgemäßen zu gefaxten Freigabe sollten Sie den Sendebericht bzw. das Sendejournal aufbewahren.

Bei Fristversäumnis ist der Spieler für Pflichtspiele frühestens zu Beginn der nächsten Wechselperiode, also frühestens ab dem 01. Januar 2018, spielberechtigt. Es sei denn, der Amateurspieler hat beim abgebenden Verein nachweislich länger als sechs Monate kein Pflichtspiel ausgetragen. In dem Fall ist der Spieler nach Ablauf der vollen sechs Monate ab dem Tag des letzten Pflichtspieleinsatzes für Pflichtspiele des neuen Vereins spielberechtigt.

Besonderheiten bei Vertragsspielern :
    * keine Antragstellung-Online möglich
    * postalische Einreichung von Vereinswechselantrag und Einschreibebeleg (Einschreiben National oder mit Rückschein)
    * bei Nicht-EU-Bürgern Vorlage müssen zudem Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden, die mindestens bis zum Vertragsende Gültigkeit haben
    * Verträge unverzüglich nach Abschluss einreichen (innerhalb einer 14-Tagesfrist) – ansonsten Anerkennung nicht möglich und Bestrafung des Vereins
    * Mustervertrag auf der HFV-Homepage: www.hfv-online.de/service/downloads/formulare-passwesen/
    * bei bereits vollzogenem Wechsel innerhalb der aktuellen Wechselperiode (von A nach B) und Wechsel als Vertragsspieler zu C, Entrichtung Ausbildungsentschädigung von Verein C den Verein B, wenn dieser an Verein A eine Ausbildungsentschädigung gezahlt hat
    * Zusatzkosten zu den mindestens 250 € / Monat an den Spieler belaufen sich auf mindestens 1.100 EUR (Beiträge zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft und Gebühren)
    * Nähere Informationen in Sachen Vertragsspieler finden Sie unter: www.hfv-online.de/service/spielerpass/vertragsspieler/