Fristversäumnis: Unnötiges Ärgernis vermeiden

25. März 2018 · Top-News · von: Stefan Heck

Jedes Jahr aufs Neue enden Fristen zur Beantragung von Spielrechten. Zum einen gibt es die Abmeldefristen zu beachten, zum anderen die Fristen zu Einreichung der Unterlagen. Im Seniorenbereich gibt es bezüglich der Fristen lediglich Enddaten zu beachten, das heißt Vereinswechselanträge können auch schon vor Beginn der eigentlichen Wechselperiode gestellt werden, somit wird auch die vor der jeweiligen Wechselperiode liegende Abmeldefrist gewahrt.

Foto: HFV

Im Juniorenbereich gibt es einzig eine Abmeldefrist im Juni, so dass jeder Wechsel mit Abmeldung außerhalb dieser Frist unabhängig von der Freigabe zu einer Wartefrist führt. Bitte unbedingt beachten: für die Spieler des älteren A-Junioren- und des älteren B-Juniorinnenjahrgangs gelten die Wechselbestimmungen und somit die Fristen der Senioren.

Auch für besondere Spielrechte gibt es Fristen zu beachten. Diese beziehen sich entweder auf eine Begrenzung des Beantragungszeitraums innerhalb des Spieljahres oder unterscheiden hinsichtlich Verpflichtung der Einreichung einer Zustimmung des abgebenden Vereins zum Antrag.

Leider gab es auch in diesem Jahr einige Fälle, bei denen aufgrund von Fristversäumnissen kein Spielrecht ohne Wartefrist erteilt werden konnte und dies, obwohl die Vereine sich auf den Wechsel geeinigt hatten. Die Gründe hierfür reichen von zu spät eingehenden nachträglichen Freigaben, über zu spät eingegangene Vereinswechselanträge beziehungsweise Abmeldungen, bis hin zu falsch adressierten Schreiben oder E-Mails, die leider gar nicht oder durch die die erneute Einsendung zu spät eingegangen sind.

Um Sie dabei zu unterstützen und gemeinsam ärgerliche Fehler zu vermeiden, haben wir eine Übersicht erstellt, in der die gängigsten Fristen hinsichtlich der Spielrechtserteilung aufgeführt sind.