Elektronisches Vereinswechselverfahren: Umgang und Auswirkungen

02. Mai 2018 · Top-News · von: Passstelle

Im Hinblick auf die anstehende Wechselzeit möchte die Passstelle eindringlich darauf hinweisen, wann der richtige Zeitpunkt der Abmeldung eines Spielers ist. Es kam in der Vergangenheit leider in Einzelfällen vor, dass Spieler bereits vor dem letzten Saisonspiel, Regionalpokalspiel oder etwaigen Entscheidungs-, Aufstiegs- oder Relegationsspielen abgemeldet wurden, obwohl die Spieler in den ausstehenden Spielen noch eingesetzt werden wollten. Sollte der Fall trotzdem eintreten, liefern die Hinweise Beispiele, wie mit diesen Fällen umzugehen ist.

Foto: HFV

Wichtige Grundsätze:
- Mit dem Tag der Abmeldung endet die Spielerlaubnis für den alten Verein (§ 120 Nr. 1c SpO)
- Unterlagen müssen zur Antragstellung vollständig vorliegen (§ 119 Nr. 1 SpO)
- Spieler (bei Jugendspieler: Erziehungsberechtigter) erklärt auf dem Antrag, nach der Abmeldung nicht mehr gespielt zu haben
- Abmeldung (ggf. einhergehend mit Antragstellung im Onlineverfahren) hat erst nach dem letzten Spiel des Spielers zu erfolgen, sofern der Spieler (bei Jugendspieler: Erziehungsberechtigter) nichts anderes wünscht – Fristende: 30. Juni.

Hier die entsprechenden Hinweise für den aufnehmenden Verein (Spieler soll verpflichtet werden):
- Klare Absprache, wann die Abmeldung des Spielers erfolgen soll, insbesondere bei der Abmeldung durch den aufnehmenden Verein
- Unbedingt Nachholspiele, mögliche Pokalspiele und Entscheidungs-/Relegationstermine beachten. Tipp: der Spieler sollte die Vollmacht zur Abmeldung bzw. die Abmeldepostkarte erst nach dem letzten Spiel unterzeichnen!

In den folgenden beiden Blöcken ist das Vorgehen des abgebenden Vereins dargestellt, wenn ein Vereinswechselantrag gestellt (Spieler ist somit abgemeldet)
wird und noch ein oder mehrere Spiele ausstehen. Dabei sind zwei unterschiedliche Fälle möglich:

Fall 1: Notwendige Unterlagen liegen dem aufnehmenden Verein vor
- Abmeldung ordnungsgemäß
- Spielrecht endet mit Abmeldung
- kein Einsatz des Spielers
- sonst Spielen ohne Spielberechtigung
- Reaktion auf Abmeldung innerhalb 14-Tagesfrist (Achtung: bei Junioren notwendig)
- Bei Senioren: Option, wenn alle Beteiligten einig und schnell sind: Vollzug Wechsel und Rückwechsel nach § 121 Spielordnung – nach Vollzug des Rückwechsels Einsatz in ausstehenden Spielen möglich

- Bei Junioren:
Abmeldung vor Juni: Vollzug Wechsel und Rückwechsel mit Freigabe
– verkürzte Wartefrist nach § 23 Jugendordnung möglich – danach fristgerechter Wechsel
Abmeldung im Juni: Vollzug Wechsel und Rückwechsel gemäß § 27 Nr. 2 – danach fristgerechter Wechselausschluss zu Verein B

Fall 2: Notwendige Unterlagen liegen dem aufnehmenden Verein nicht vor
- Benötigte Unterlagen: Vereinswechsel-Antrag und Nachweis der Abmeldung (Vollmacht bei Abmeldung durch aufnehmenden Verein)
- Abmeldung nicht ordnungsgemäß und somit unwirksam
- Ablauf für „bisherigen“ Verein: Einsatz des Spielers (Risiko liegt beim Verein)
- Sternchen auf Spielbericht „nicht prüfbare Spielberechtigung“
- Info an Klassenleiter und Passstelle via E-Postfach bzgl. Mangel an/der Unterlagen
- Anforderung Unterlagen durch Passstelle und Einleitung Sportgerichtsverfahren.

Hier sehen Sie die Hinweise zu den Abmeldeverfahren als pdf-Dokument für Senioren und Junioren.

Anstehende HFV-Online-Seminare:
Nähere Informationen zum Vereinswechselrecht und der Antragstellung Online erhalten Sie im HFV-Online-Seminar am 8. Mai 2018 um 18 Uhr.
Zudem bieten wir erstmalig ein HFV-Online-Seminar speziell zum Thema Ausbildungsentschädigung an. Dieses findet am 16. Mai 2018 um 18 Uhr statt. Information zur Teilnahme erhalten Sie auf unserer Homepage.