Änderungen im Anhang (Freizeitsport im HFV)

19. Dezember 2017 · Änderungen Satzung und Ordnungen · von: Thomas Kaden

Das Präsidium hat in seiner Sitzung am 24.11.2017 auf Vorschlag des Ausschusses für Freizeit - und Breitensport  nachstehende Neufassung des Anhangs 15 verabschiedet.

Anhang 15: Freizeitsport im HFV

I.
Allgemeine Grundsätze
1.Freizeitsport ist eine sinnvolle Ergänzung zum geregelten Fußballspielbetrieb der HFV-Mitgliedsvereine.
2.
Freizeitsport umfasst:
a)Freizeitfußball, wie z. B. Fußballrunden, -turniere für Freizeitmannschaften, Beachsoccer, Streetsoccer, Fußballtennis, Familienfußballtage etc.,
b)sportliche Angebote, die über den Fußball hinausgehen wie z.B. Gymnastik, Nordic Walking etc.
3.Der HFV unterstützt seine Vereine bei der Erstellung von Freizeitsportangeboten. Auf Kreisebene gibt es gewählte Freizeit- und Breitensportreferenten, die Mitglieder der jeweiligen Fußballausschüsse sind.
4.Freizeitsportangebote sollen die gesamte Familie ansprechen.
5.Freizeitsportler sollten Mitglieder eines Verbandsvereins sein. Damit ist auch Versicherungsschutz im Rahmen des aktuell bestehenden Sportversicherungsvertrags zwischen dem Landessportbund Hessen und der ARAG gewährleistet.
6.Auf Antrag können Freizeitsportvereine, die Fußballsport betreiben, Mitglied des HFV werden.
7.Sofern Freizeitsportvereine Freizeitsportgruppen unterhalten, die kein Fußball spielen so sind diese in ihren Aktivitäten frei und regeln ihr Angebot selbst.
8.Die Vereine haben alle Mitglieder, die Freizeit- und Breitensport betreiben, bei der Bestandserhebung des Landessportbundes Hessen als zur Fußballabteilung gehörend zu melden.
9.Der HFV ist Mittler zum Landessportbund Hessen für die Einrichtung von Sportangeboten in den Mitgliedsvereinen, die über den Fußball hinausgehen nach Absatz I. 2. b) dieses Anhangs.
II.Freizeitfußball
1.Für die Teilnahme am Freizeitfußball ist kein Spielerpass erforderlich.
2.Feizeitfußball beinhaltet ein niederschwelliges Fußballangebot. Er zeichnet sich durch einen geringen organisatorischen Aufwand aus. Weiterhin tritt der Leistungsgedanke in den Hintergrund.
3.Ansprechpartner und ggfs. Klassenleiter für Angebote im Freizeitfußball ist der jeweilige Kreisreferent für Freizeit- und Breitensport.
4.Der Spielbetrieb der Freizeitfußballmannschaften ist unterteilt in den freien und den organisierten Spielbetrieb. Weiterhin gelten spezielle Regelungen für Beachsoccer.
5.
Freier Spielbetrieb:
a)Der freie Spielbetrieb umfasst Spiele gegen andere Freizeitmannschaften und Spiele gegen AH-Mannschaften.
b)Für Spiele im freien Spielbetrieb inklusive Turniere an denen Mannschaften teilnehmen, die keinem Mitgliedsverein des HFV angehören, muss der Veranstalter für den Versicherungsschutz der Teilnehmer sorgen bzw. darauf hinweisen, dass kein Versicherungsschutz über den Veranstalter besteht.
c)Für die Spiele im freien Spielbetrieb gilt grundsätzlich der zuständige Freizeit- und Breitensportreferent als Klassenleiter.
d)Spiele im freien Spielbetrieb sollten beim Klassenleiter spätesten 5 Tage vor dem Spieltag angemeldet werden. Dies gilt auch für Turniere.
e)Für jedes Spiel ist ein Spielbericht auszufüllen. Für Turniere ist ein Turnierspielbericht auszufüllen. In den Spielberichten sind Name, Vorname und Geburtsdatum der Spieler zu erfassen. Die ausgefüllten Spielberichte sind nach dem Spiel oder dem Turnier an den Klassenleiter zu senden.
6.
Der im HFV organisierte Spielbetrieb umfasst Freizeitfußballrunden und -turniere auf Kreisebene bzw. kreisübergreifend. Dabei gelten folgende Grundsätze:
a)Der zuständige Freizeit- und Breitensportreferent fungiert als Klassenleiter.
b)Alle teilnehmenden Freizeitmannschaften müssen einem Verein des HFV angehören. Die Mannschaft muss zudem im DFB-Meldebogen angegeben werden.
c)Alle Spiele müssen im DFBnet eingestellt werden.
d)Für alle Spiele sind Spielberichte auszufüllen und beim Klassenleiter einzureichen. Auf den Spielberichten sind Name, Vorname und Geburtsdatum der Spieler zu erfassen.
e)Bei einer Freizeitrunde ist zusätzlich beim Klassenleiter vor Rundenbeginn eine Spielberechtigungsliste für jede Mannschaft zu hinterlegen. In der Liste sind Name der Mannschaft, Name des Vereins, sowie folgende Spielerdaten: Name, Vorname, Geburtsdatum zu erfassen. Mit Unterschrift auf der Spielberechtigungsliste muss der Spieler den Bestimmungen des Anhangs 15 – Freizeitsport im HFV, den hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen sowie Vorschriften der Spielordnung, Rechts- und Verfahrensordnung und Strafordnung zustimmen. Bei Minderjährigen erfolgt dies durch eine Unterschrift des Erziehungsberechtigten. Ergänzungen dieser Spielerliste sind zu jeder Zeit beim Klassenleiter möglich. Sie müssen spätestens 5 Tage vor dem Spiel, bei dem der Spieler zum Einsatz kommen soll, erfolgen.
f)Alle spieltechnischen Regelungen (z. B. Spielzeit, Spieltermine, Spielverlegungen, Zeitstrafen, Anzahl der Spieler auf dem Feld, Anzahl der Auswechselspieler usw.) sind in Durchführungsbestimmungen zu regeln, die vom zuständigen Kreisfußballausschuss beschlossen werden.
7.Beachsoccer wird im HFV schwerpunktmäßig in Turnierform auf Kreis- und Verbandsebene angeboten. Für jede Angebotsform im Beachsoccer müssen Bestimmungen vom zuständigen Organ erlassen werden, die alle organisatorischen und spieltechnischen Regularien beinhalten. Für den Erlass dieser Bestimmungen ist auf Verbandsebene der Verbandsausschuss für Freizeit- und Breitensport und auf Kreisebene der jeweilige Kreisfußballausschuss zuständig.
8.Spiele von Freizeitfußballmannschaften sollen von Schiedsrichtern geleitet werden, die über den Refe-renten für Freizeitsport oder direkt beim zuständigen Kreisschiedsrichterobmann anzufordern sind.
9.Für Verstöße gegen die Grundsätze des sportlichen Anstands und der Fairness gelten im Freizeitfußball die Vorschriften der Spielordnung, Rechts- und Verfahrensordnung und Strafordnung.