Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,
wir übersenden Ihnen einen Link zu einer Veröffentlichung der Verwaltungsberufsgenossenschaf<wbr />t. Sie können diesem Merkblatt wertvolle Handlungsanweisungen bei der Öffnung und dem Betrieb Ihrer Sportstätte entnehmen.
www.vbg.de/DE/3_<wbr />Praevention_und_Arbeitshilfen/<wbr />3_Aktuelles_und_Seminare/6_<wbr />Aktuelles/Coronavirus/<wbr />Brancheninfos_<wbr />Arbeitsschutzstandard/<wbr />Sportunternehmen.pdf?__blob=<wbr />publicationFile&v=3
Die Handlungsanweisungen decken die erlassenen Hygienevorschriften für die vereinseigenen Sportstätten ab. Ob die Stadt Wiesbaden für die Nutzung ihrer Sportstätten gesonderte Vorschriften erlässt, ist uns zur Zeit nicht bekannt.
Auf jedenfalls bittet Sie der Sportkreis um stringente Beachtung der Richtlinien.
Wir hoffen, dass Sie die immer noch fortdauernde Krise gut überstehen.
Für den Vorstand
Helmut Fritz
1.Vorsitzender