Hinweis für alle
Vereine:
Allen
Vereinen wird empfohlen, ein Bild ihrer Spieler in die Spielberechtigungsliste
des DFBnet hochzuladen, um so möglichen Problemen bezüglich der Legitimation
von Spielern vorzubeugen.
Vorzulegende
Unterlagen:
Der
Platzverein hat dem Schiedsrichter und dem Gastverein eine Möglichkeit zur
Bearbeitung des elektronischen Spielberichts rechtzeitig vor Spielbeginn zur
Verfügung zu stellen. In allen Spielklassen des Kreises Friedberg sind dem
Schiedsrichter 30 Minuten vor Beginn eines Spieles die Spielerpässe von
beiden Mannschaften unaufgefordert vorzulegen. Diese stehen dem Schiedsrichter
bis nach Spielschluss zur Verfügung.
Reihenfolge der
Prüfungen:
Der
SR überprüft die Spiel- und Einsatzberechtigung anhand des Spielberichts und
den vorgelegten Spielerpässen.
Sofern
technisch möglich, kann der SR selbständig über die Spielrechtsprüfung im
elektronischen Spielbericht überprüfen, ob dort eine gültige Spielberechtigung
vermerkt sowie ein Bild hinterlegt ist. Ist dies der Fall kann auf eine weitere
Prüfung der Spiel- und Einsatzberechtigung seitens des SR verzichtet werden.
Ersatzlegitimation:
Ist
der Nachweis der Spiel- und Einsatzberechtigung anhand der aufgeführten
Varianten nicht möglich, kann sich der Spieler durch Vorlage der ausgedruckten
Spielberechtigungsliste mit Spielerfoto, eines Personalausweises, Reisepasses
oder Führerscheins ersatzweise legitimieren. Asylbewerber und Flüchtlinge können
sich durch Vorlage folgender Dokumente legitimieren: Duldung,
Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltstitel, Personalausweis
des Heimatlandes jeweils mit Lichtbild.
Hinweispflicht des
Schiedsrichters bei fehlender Legitimation:
Die
SR sind dazu angehalten, den jeweils betroffenen Verein auf das Fehlen von
Pässen, das Fehlen von Ersatzlegitimationsdokumenten im Sinne des § 71 Nr. 2 Spielordnung
oder auf ein fehlendes Spielrecht hinzuweisen. Die Schiedsrichter sollen im
Spielbericht unter „sonstige Vorkommnisse“ berichten, falls sie die Vereine auf
fehlende Legitimationsdokumente hingewiesen haben.
Die
Vereine sind, insbesondere unabhängig von der Tatsache, ob ein Hinweis durch
den SR erfolgt oder nicht, für die Richtigkeit der Eintragungen im Spielbericht
und den Nachweis für die Spiel- und Einsatzberechtigung ihrer Spieler allein
und voll verantwortlich. Insofern haben die Vereine die Rechtsfolgen bezüglich
des Einsatzes von nicht spiel- oder einsatzberechtigten Spielern zu tragen.
Eintragungen im
Spielbericht:
Konnten
sich Spieler nur mit Hilfe eines Personalausweises, Reisepasses oder
Führerscheins ersatzweise legitimieren, ist dies vom SR im Spielbericht unter
„besondere Vorkommnisse“ zu vermerken. Die Vereine müssen dann innerhalb von 4 Tagen
nach dem Spiel ein Spielerfoto in die Spielberechtigungsliste laden oder den
Spielerpass vorlegen.
Eine
sogenannte Gesichtskontrolle ist nicht mehr verpflichtend. Dem SR ist es jedoch
nicht untersagt, geäußerten oder bestehenden Zweifeln an der Spiel- und
Einsatzberechtigung einzelner Spieler nachzugehen. Sollte ein Verein im
Einzelfall berechtigte Zweifel hinsichtlich der Spiel- und Einsatzberechtigung
eines Spielers haben, so kann dies dem SR weiterhin mitgeteilt werden,
woraufhin der SR, falls erforderlich, dann im Rahmen der sogenannten
Gesichtskontrolle die Identität sowie die Rückennummer des Trikots, des
betreffenden Spielers punktuell überprüfen soll. Über entsprechende Vorgänge
(beispielsweise Anzeigen und durchgeführte Kontrollen) ist im Spielbericht
unter „sonstige Vorkommnisse“ zu berichten.
Der
Spielführer sowie der Mannschaftsbegleiter des jeweiligen Vereins haben das
Recht die Spielerpässe einzusehen. Diese können bis unmittelbar vor dem Spiel
auf den Schiedsrichter zugehen und sich bei diesem über die Richtigkeit der
Eintragungen im Spielbericht und den Nachweis der Spiel- und
Einsatzberechtigungen der einzusetzenden Spieler vergewissern, um
Missverständnisse bereits im Vorfeld auszuschließen.
Thorsten
Bastian
29.06.2019