1. | | Der Club der Altfußballer (CdA) wurde durch Verbandstagsbeschluss vom 5. Juli 1958 im HFV gegründet. |
2. | | Mit Vorstandsbeschluss vom 5. Januar 1977 wurden Durchführungsrichtlinien in Ergänzung zum Gründungsbeschluss aus 1958 erlassen. |
3. | | Der HFV misst den Clubs der Altfußballer eine besondere Bedeutung bei. |
4. | | Die Clubs der Altfußballer sind ein wichtiger Bestandteil des Fußballs in Hessen. |
5. | | Die Clubs der Altfußballer bieten ein adäquates sportliches Angebot für ältere Fußballer. |
6. | | Neben dem sportlichen Aspekt bieten die Clubs der Altfußballer ehemaligen aktiven Fußballern im Rahmen von Altfußballertreffen die Möglichkeit des geselligen Beisammenseins und Austausches. |
7. | | Damit tragen die Clubs der Altfußballer in hohem Maße dazu bei, ältere Fußballer an die Vereine und den Fußballsport zu binden. |
8. | | Vertreten wird der Club der Altfußballer auf HFV Ebene durch den CdA-Verbandsobmann. In den sechs Regionen Hessens stehen jeweils CdA-Obleute als Ansprechpartner zu Verfügung. |