Im Rahmen des Masterplans werden für die Kreisschiedsrichterobleute (KSO) und die Kreislehrwarte (KLW) qualitätssteigernde Schulungsmaßnahmen angestrebt. Bei den KSO geht es dabei um den Besuch von Wochenendveranstaltungen zur Kompetenzschulung; die KLW werden in den Bereichen Sozial-, Medien- und Methodenkompetenz geschult. Zudem gibt es eine onlinebasierte Fortbildung, die 80 Stunden umfasst. Bei den KSO liegt die Quote derzeit bei 53 Prozent (gefordert laut Masterplan 35), bei den KLW bei 20 Prozent (gefordert 30).