Wichtige Hinweise zum Ende der Wechselperiode I

29. August 2019 · Top-News · von: HFV

Werte Vereinsvertreter, bitte beachten Sie unten anstehende Informationen zum Ende der Wechselperiode I (Seniorenbereich und älterer A-Juniorenjahrgang bzw. älterer B-Juniorinnenjahrgang).

Der antragstellende Verein muss die vollständigen Unterlagen für den regionalen, überregionalen und internationalen Vereinswechsel von Seniorenspielern/innen oder Junioren des älteren A-Juniorenjahrgangs (Jahrgang 2001) bzw. Juniorinnen des älteren B-Juniorinnenjahrgangs (Jahrgang 2003) der Geschäftsstelle des Hessischen Fußball-Verbandes bis spätestens Montag, 02. September 2019 24:00 Uhr auf dem Postweg zustellen oder in den Briefkasten der Passstelle (im Foyer links um die Ecke) einwerfen. Diese Frist gilt auch für die Einreichung von nachträglichen Freigaben der Spieler in den oben genannten Altersklassen. Zur Wahrung der Frist gilt ausschließlich der Eingangsstempel der Geschäftsstelle.

 

Die HFV-Passstelle weist ausdrücklich darauf hin, dass nur vollständige und im Original vorliegende Vereinswechselunterlagen (Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung, Nachweis der Abmeldung) bearbeitet werden. Kopierte oder zu gefaxte Unterlagen können leider nicht berücksichtigt werden (einzig zur Fristwahrung ist eine vorab Übermittlung möglich).

Gerne können Sie auch die Antragstellung-Online nutzen. Hierbei aber keinesfalls die „Abmeldung durch den aufnehmenden Verein“ als Nachweis der Abmeldung auswählen, weil für einen normalen Wechsel – ohne Grund zum “Wegfall der Wartefrist“ eine Abmeldung bis zum 30.06.2019 nötig gewesen wäre.

Die Antragstellung – Online ist für nachträgliche Freigaben und für die Beantragung von Vereinswechseln von aktuellen oder werdenden Vertragsspielern nicht möglich.

 

Nachträgliche Freigaben und Vertragsspielerverträge können gefaxt oder als Scan an die offizielle E-Postfach-Emailadresse der Passstelle gesendet werden. Aber auch hier gilt: Eingang beim HFV spätestens am 02. September 2019. Als Nachweis einer fristgemäß per Fax eingereichten Freigabe sollten Sie den Sendebericht bzw. das Sendejournal aufbewahren.

 

Bei Fristversäumnis (Einreichung Wechselunterlagen) ist der Spieler für Pflichtspiele frühestens zu Beginn der nächsten Wechselperiode, also frühestens ab dem 01. Januar 2020, spielberechtigt. Es sei denn, der Amateurspieler hat beim abgebenden Verein nachweislich länger als sechs Monate kein Pflichtspiel ausgetragen. In dem Fall ist der Spieler nach Ablauf der vollen sechs Monate ab dem Tag des letzten Pflichtspieleinsatzes für Pflichtspiele des neuen Vereins spielberechtigt.

 

Achtung: Bei aktuellen oder werdenden Vertragsspielern müssen die Wechselunterlagen im Original vorgelegt werden. Keine Nutzung der Antragstellung Online! Denken Sie hierbei bitte auch an die ordnungsgemäße Abmeldung des zukünftigen Vertragsspielers per Einschreiben (Übergabe-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein).

 

Besonderheiten bei Vertragsspielern:

o          keine Antragstellung-Online möglich
o          postalische Einreichung von Vereinswechselantrag und Einschreibebeleg (Übergabe-   Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein)

o          bei Nicht-EU-Bürgern müssen zudem Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden, die mindestens bis zum Vertragsende Gültigkeit haben
o          Verträge bzw. Vertragsänderungen unverzüglich nach Abschluss einreichen (innerhalb einer 14-Tagesfrist) – ansonsten Anerkennung nicht möglich und Bestrafung des Vereins
o          Mustervertrag auf der HFV-Homepage: http://www.hfv-online.de/service/downloads/formulare-passwesen/
o          bei bereits vollzogenem Wechsel innerhalb der aktuellen Wechselperiode (von A nach B) und Wechsel als Vertragsspieler zu C, Entrichtung Ausbildungsentschädigung von Verein C an den Verein B, wenn Verein B an Verein A eine Ausbildungsentschädigung gezahlt hat
o          Vertragsbeginn muss spätestens der 01.09.2019 sein
o          Vertragsauflösungen müssen bis zum Ende der Wechselperiode eingehen. Dann kann der vertraglose Spieler sich auch noch bis zum Winter einem neuen Verein mit Vertrag anschließen
o          Zusatzkosten zu den mindestens 250 € / Monat an den Spieler belaufen sich auf mindestens 1.100 EUR (Beiträge zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft und Gebühren)
o          Nähere Informationen in Sachen Vertragsspieler finden Sie unter:
    http://www.hfv-online.de/service/spielerpass/vertragsspieler/

 

Aktueller Hinweis: Aufgrund eines technischen Problems konnten in den letzten Tagen keine Pässe versendet werden. Hierfür bitten wir um Verständnis.Nun läuft der Versand wieder auf Hochtouren.

 

Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit in den letzten Wochen und Monaten.

 

Im Namen des Passstellenteams