Wichtig – Ende der Wechselperiode II im Seniorenbereich – Fristen beachten

24. Januar 2022 · Top-News · von: Stefan Heck

Werte Vereinsvertreter, bitte beachten Sie folgende Informationen zum Ende der Wechselperiode II (Seniorenbereich und älterer A-Junioren- bzw. B-Juniorinnenjahrgang).

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Der antragstellende Verein muss dafür sorgen, dass die vollständigen Unterlagen für den regionalen, überregionalen und internationalen Vereinswechsel von Seniorenspielern, Spielern des älteren A-Juniorenjahrgangs – Jahrgang 2003 – oder Spielerinnen des älteren B-Juniorinnenjahrgangs – Jahrgang 2005 – bei der Geschäftsstelle des Hessischen Fußball-Verbandes bis spätestens Montag, 31.01.2022 23:59 Uhr eingehen. Selbstverständlich kann für Vereinswechsel die Antragstellung Online genutzt werden, um die Frist zu wahren (Abmeldung hätte bis 31.12.2021 erfolgen müssen). Die Antragstellung – Online ist auch für die Beantragung von nachträgliche Freigaben  möglich (Eingabe durch den aufnehmenden Verein, wenn Zustimmung schriftlich vorliegt oder Rechnung und Überweisungsnachweis vorhanden sind).

Sofern Unterlagen kurz vor Fristende auf den Postweg gebracht werden, sollten diese vorab zur Fristwahrung per Fax oder Mail übermittelt werden. Zudem können die Unterlagen in den Briefkasten der Passstelle eingeworfen werden (Foyer Landessportbund – nach der Eingangstür gleich links). Die persönliche Einreichung bei der Passstelle ist derzeit nicht möglich. Nachträgliche Freigaben können uns per Mail oder Fax zugesendet werden. Die jeweiligen Anschriften finden Sie unten.
Zur Wahrung der Frist gilt der Eingangsstempel der Geschäftsstelle.

Die HFV-Passstelle weist ausdrücklich darauf hin, dass nur vollständige und im Original vorliegende Vereinswechselunterlagen (Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung, Nachweis der Abmeldung) registriert werden. Kopierte oder zugefaxte Unterlagen können leider nicht bearbeitet, vorab aber zur Fristenwahrung übermittelt werden.

Einzig nachträgliche Freigaben und Vertragsspielerunterlagen können gefaxt oder über das E-Postfach an die Mailadresse der Passstelle (pass@hfv-online.evpost.de) gesendet werden. Aber auch hier gilt: Eingang beim HFV spätestens am 31. Januar 2022. Als Nachweis einer fristgemäßen zugefaxten Freigabe sollten Sie den Sendebericht bzw. das Sendejournal aufbewahren.
Bei Fristversäumnis kommt es zu den satzungsgemäßen Wartefristen für Pflichtspiele.

Wartefristen
Wegfall der Wartefrist (6-Monats-Regel) greift erst bei tatsächlicher Erfüllung der 6-Monats-Frist. Da nicht absehbar ist, ob der Spielbetrieb aufgrund von Corona nochmal unterbrochen werden muss (was wir selbstverständlich weder hoffen oder wollen), kann die Frist vor Ablauf der sechs Monate nicht berechnet werden.
Wortlaut der Vorschrift:
Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb im Zuständigkeitsbereich des HFV durchgeführt worden ist bzw. wird, sind bei der Berechnung des 6-Monats-Zeitraums nach Nr. 2 f) dieser Vorschrift nicht zu berücksichtigen.
Daher wird ohne Freigabe zunächst ein Spielrecht ab dem 01.11.2022 erteilt. Sobald die sechs Monate tatsächlich erfüllt sind, können Sie sich hinsichtlich des Wegfalls der Wartefrist melden. Hier wird dann natürlich das Spielrecht im Sinne der Regelung angepasst und kostenfrei ein neuer Pass erstellt. Option für sofortiges Spielrecht, wenn vorher Fristen eingehalten wurden: Einreichung der nachträglichen Freigabe bis zum 31.01.2022.

Wichtig: Die Antragstellung – Online ist für Vereinswechsel von aktuellen und zukünftigen Vertragsspielern nicht möglich.
Gerne können Sie auch die Antragstellung-Online nutzen. Allerdings müssen bei aktuellen oder werdenden Vertragsspielern die Wechselunterlagen übermittelt werden. Eine stellvertretende Abmeldung ist in diesen Fällen nicht möglich. Daher hier eine Abmeldung des Spielers per Einschreiben National oder Einschreiben mit Rückschein vornehmen oder die Abmeldung durch Eintragung des abgebenden Vereins auf der Passrückseite nachweisen.

Vorzeitiges Herren- bzw. Frauenspielrecht
Die Erteilung des vorzeitigen Herren- bzw. Frauenspielrechts von A-Junioren des Jahrgangs 2004 und B-Juniorinnen des Jahrgangs 2006 kann erst zu Beginn der Saison 2022/23 (01.07.2022) erfolgen. A-Jugendliche des älteren Jahrgangs, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, können - ohne zusätzliche Beantragung – im Seniorenbereich eingesetzt werden. Antragsmodalitäten und Ausnahmen für jüngere Spieler sind in den §§ 29 und 30 Jugendordnung geregelt.

Erreichbarkeit der Passstelle:
Bitte unbedingt beachten:
E-Mail: pass@hfv-online.evpost.de
(ausschließlich erreichbar aus dem E-Postfach – die E-Mailadressen der Mitarbeiter außerhalb des E-Postfachs finden Sie auf der Homepage)
Hessischer Fußball-Verband e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt
Faxnummer: 069 677 282 226

Im Namen des Passstellenteams
Stefan Heck
Abteilungsleiter Passstelle