Wechselperiode I Seniorenbereich und Abmeldefrist Jugendbereich: Informationen der Pass-Stelle

18. Juni 2022 · Top-News · von: Stefan Heck

Ein Amateur- oder ein aktueller Vertragsspieler, der zukünftig ohne Vertrag (als Amateur) bei einem anderen Verein spielen möchte, muss sich bis spätestens 30. Juni 2022 bei seinem Verein abmelden. Für Jugendliche, die nach der Saison den Verein wechseln möchten, läuft die Abmeldefrist vom 1. Juni bis zum 30. Juni 2022.

Grafik: DFB

Dabei muss unbedingt beachtet werden, dass die Abmeldung des Spielers erst nach dem letzten Spieleinsatzes (Pokalspiele, Turniere, Freundschaftsspiele beachten) erfolgen kann. Mit dem Tag der Abmeldung endet die Spielerlaubnis beim bisherigen Verein. Bitte beachten Sie dazu das „Hinweisschreiben Elektronisches Abmeldeverfahren“ unter www.hfv-online.de/service/downloads/fuer-vereine/.

Via Antragstellung Online ist bei vorliegender Vollmacht des Spielers (des Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen) zusätzlich zum Vereinswechselantrag auch die „Abmeldung durch den aufnehmenden Verein“ bei der Antragsstellung-online möglich. Ansonsten muss die Abmeldung zwingend entweder per EINSCHREIBEN NATIONAL oder per EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN erfolgen. Eine Abmeldung per EINSCHREIBEN EINWURF ist nicht ausreichend und kann von der Passstelle nicht akzeptiert werden.

Frist zum Antragseingang
Die vollständigen Unterlagen für den Vereinswechsel von Herren/Frauen (Antrag auf Vereinswechsel, Nachweis der Abmeldung, nachträgliche Freigabe oder Nachweis über die geleistete Entschädigungszahlung an den anspruchsberechtigten Verein und/oder Vertragsspielervertrag) müssen der Geschäftsstelle des Hessischen Fußball-Verbandes bis spätestens 31. August 2022 vorliegen. Anträge können natürlich auch schon vor dem 1. Juli 2022 - also auch schon Anfang/Mitte Juni - gestellt werden (nach letztem Spiel des Spielers).

Zur Wahrung der Frist gilt ausschließlich der Eingangsstempel der Geschäftsstelle. Der HFV weist ausdrücklich darauf hin, dass nur Original-Vereinswechselunterlagen bearbeitet werden. Kopierte oder zugefaxte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden (ausgenommen nachträgliche Freigabe und Vertragsunterlagen).

Die notwendigen Original-Vereinswechselunterlagen können zur Fristenwahrung vorab per Fax oder eingescannt per E-Mail übermittelt und die Originale postalisch nachgesendet werden. Auch für die vorab angezeigten Dokumente gilt: Eingang beim HFV spätestens 31. August 2022 (Sendebericht nicht vergessen). Es ist ratsam, vor dem Versand der Originalunterlagen Kopien oder Scans anzufertigen. Für die Wechselanträge von Amateuren oder die Beantragung von nachträglichen Freigaben einfach die Antragstellung Online nutzen, so dass der Eingang der Unterlagen gewährleistet ist. Informationen hierzu gibt es unter www.hfv-online.de/service/spielerpass/antragstellung-online/.

Verspätetes Stellen des Antrages / Eingang der Unterlagen:
Gehen die Unterlagen erst am 1. September 2022 oder später bei der Passstelle ein, entsteht, sofern der Spieler nach Seniorenbedingungen wechselt (männlich Jahrgang 2004 oder älter; weiblich Jahrgang 2006 oder älter), eine Wartefrist bis zum Beginn der nächsten Wechselperiode (1. Januar 2023). Sofern Gründe für den Wegfall der Wartefrist gemäß § 121 Spielordnung vorliegen, greifen diese direkt oder im Nachgang.

Wegfall der Wartefrist
Ein Verein, der für einen Amateurspieler eine Spielberechtigung gemäß § 121 Nr. 2 f) Spielordnung / § 27 Nr. 1 Jugendordnung beantragt (länger als sechs Monate kein Pflichtspiel ausgetragen hat), ist in Bezug auf die Vorlage der Vereinswechselunterlagen an keine der beiden Wechselperioden bzw. die Abmeldefrist der Jugend gebunden. Diese Spielberechtigung kann jederzeit beantragt werden. Faustregel: Spieler, die im Kalenderjahr 2022 kein Pflichtspiel absolviert haben, wechseln ohne Wartefrist.    
Wir ermitteln, aufgrund der vorliegenden Informationen das zunächst formal korrekte Spielrecht für den Spieler (1. November 2022 oder bei nicht fristgerechter Abmeldung 1. Januar oder 1. November 2023). Eine spätere Anpassung wegen der 6-Monats-Regel kann bei uns einfach per Mail oder telefonisch angefragt werden (etwa zwei Wochen vor Ablauf der Frist). Der Wechsel kann auch schon vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist beantragt werden.     

Achtung Hemmung durch Ruhen des Spielbetriebs:    
Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb im Zuständigkeitsbereich des HFV durchgeführt worden ist bzw. wird, sind bei der Berechnung des 6-Monats-Zeitraums nach Nr. 2 f) dieser Vorschrift nicht zu berücksichtigen.     Gleiches gilt für Berufsspieler (Vertrags- oder Lizenzspieler). Allerdings ist hier der Tag der Vertragsaufhebung bzw. des Vertragsendes als letzter Pflichtspieleinsatz zu werten.

Rückkehr zum Stammverein (§ 121 Spielordnung):
Amateurspieler, die sich bis 30. Juni 2022 abgemeldet haben und für die Spielzeit 2022/2023 eine Spielberechtigung für einen anderen Verein erhalten haben, können jederzeit zu ihrem Stammverein zurückkehren und für diesen die sofortige Spielberechtigung erhalten, sofern sie für ihren neuen Verein kein Pflichtspiel ausgetragen haben und die Freigabe zur Rückkehr erhalten. Bei Spielern, die während des Laufes einer Wartefrist aufgrund der Nicht-Zustimmung zurückkehren und für den neuen Verein noch nicht gespielt hatten, entfällt die Wartefrist unabhängig davon, ob der Zwischenverein der Rückkehr zustimmt.     
Für die Rückkehr von Jugendlichen gilt die im § 27 Nr. 2 Jugendordnung verankerte Sondervorschrift.

Berufsspieler = Vertragsspieler oder Lizenzspieler
Das monatliche Mindestentgelt eines Berufsspielers beträgt 250 Euro. Dieses muss von Beginn des Vertrags durchgehend bis Vertragsende geleistet werden. Es besteht zudem die Verpflichtung zur Abführung der steuerlichen- und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben. Der Nachweis darüber ist innerhalb der Frist von drei Monaten ab Vertragsbeginn zu erbringen. Darüber hinaus sind Berufsspieler zusätzlich bei der VBG anzumelden bzw. das Formular zur Statusfeststellung auszufüllen (Prüfung, ob von der VBG geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; Näheres unter www.vgb.de). Bitte hierbei beachten, dass die VBG eine Vergütung von mehr als 250 Euro verlangt, um dort angemeldet werden zu können (mindestens 250,01 Euro).     

Auf Anforderung des zuständigen Landesverbandes ist die ordnungsgemäße Abführung der steuerlichen- und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben während der gesamten Vertragslaufzeit nachzuweisen. Diese können vom HFV auch nach der fristgebundenen Vorlage zusätzlich überprüft werden.

In der „heißen Phase“:
Erreichbarkeit der Passstelle
Aufgrund des hohen Antragsaufkommens sind die hauptamtlichen Mitarbeitenden der HFV-Passstelle in der Zeit 7. Juni bis 9. September 2022 telefonisch wie folgt erreichbar:
Montag bis Donnerstag: 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 11:00 Uhr
Stefan Heck (Leiter Passstelle) 069-677282-236
Hanne Helten: 069-677282-240
Ricardo Döbert: 069-677282-521
Rabea Krumbein: 069-677282-239

Ab dem 7. Juni 2022 ist die Passstelle per E-Mail ausschließlich über das elektronische Postfach unter nachfolgender E-Mail-Adresse erreichbar: pass@hfv-online.evpost.de. Beachten Sie hierbei unbedingt, dass das elektronische Postfach ein in sich geschlossenes System ist. Persönliche Vorsprachen sind nicht möglich, weil die Geschäftsstelle, genauso wie die Sportschule des Landesssportbundes, für Besucherverkehr generell geschlossen ist.

Diese E-Mail-Adresse kann ausschließlich aus dem für alle Vereine zugänglichen E-Postfach angeschrieben werden und ist für alle Passangelegenheiten (für Anfragen oder für die Nachreichung von Unterlagen) zu verwenden. Alle Mitarbeitenden haben Zugriff auf diese Adresse und können somit auch persönlich angeschrieben werden. Dies dient zur Vereinfachung und Vereinheitlichung und ist ganzjährig möglich. Das persönliche elektronische Postfach wird nicht mehr gelesen und Anfragen nicht mehr beantwortet. Auch das jeweilige @hfv-online.de Mail-Konto der Mitarbeiter der Passstelle, wird in dem genannten Zeitraum nicht bearbeitet.    

Hotline Rufnummer 069- 677 282 -248    

Auch in diesem Jahr richtet der Hessische Fußball-Verband für seine Vereine vom 7. Juni bis 9. September 2022 eine Hotline ein. Erreichbar zu folgenden Zeiten:    
Montag bis Freitag: 9:00 – 16:00 Uhr – ausgenommen der Mittagspause von 12:00 – 12:30 Uhr und die oben genannten Telefonzeiten der hauptamtlichen Mitarbeiter.

Unter der oben genannten Rufnummer können zu den vorgenannten Zeiten Informationen zum Stand der Bearbeitung eingeholt werden. Bitte beschränken Sie sich dabei ausschließlich auf diese Fragen. Nutzen sich hierzu auch die Antragsübersicht im DFBnet – Antragstellung – Antragsübersicht.
Auskünfte zu Satzung und Ordnungen können ausschließlich über die hauptamtlichen Mitarbeitenden in den genannten Sprechzeiten eingeholt werden.

Bitte sehen Sie davon ab, sich über andere Abteilungen im Haus zur Passstelle durchstellen zu lassen. Es führt in der Sache nicht weiter und behindert die Arbeitsprozesse im erheblichen Maße. Wir bitten die Vereinsvertreter eindringlich, diese Vorgehensweise zu beachten und einzuhalten.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis dafür, dass es in dieser hektischen Phase des Jahres in dem einen oder anderen Fall zu geringfügigen Verzögerungen bei der Bearbeitung der Vorgänge oder bei der Beantwortung Ihrer schriftlichen Anfragen kommen kann. Dafür an dieser Stelle schon mal vorab herzlichen  Dank!