Vorläufige Tagesordnung des 33. Ordentlichen Verbandstages des Hessischen Fußball-Verbandes e.V.

04. März 2016 · Verbandstag · von: Matthias Gast

33. Ordentlicher Verbandstag des Hessischen Fußball-Verbandes e.V.

Am 18. Juni 2016 um 10:00 Uhr findet in der HFV-Sportschule in Grünberg der 33. Ordentliche Verbandstag des Hessischen Fußball-Verbandes e.V. (HFV) statt. Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus, die Kreisschiedsrichtertage und Kreisjugendtage sind größtenteils abgeschlossen, die Kreisfußballtage stehen in den Startlöchern. Präsidium, Aufsichtsrat, die Verbandsausschüsse, der Verbandsvorstand und die Kreisfußballtage sind berechtigt, bis sechs Wochen vor dem Termin des Verbandstages schriftlich Anträge zur Tagesordnung mit Begründung bei der Verbandsgeschäftsstelle einzureichen. Im Folgenden sehen Sie die vorläufige Tagesordnung. Die endgültige Tagesordnung wird gem. § 20 Nr. 4 der Satzung spätestens vier Wochen vor dem Verbandstag in den Offiziellen Mitteilungen des HFV bekannt gegeben.

VORLÄUFIGE TAGESORDNUNG
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Totenehrung
3. Grußwort der Gäste
4. Feststellung der Stimmberechtigten
5. Wahl der Wahlprüfungskommission
6. Entgegennahme der Berichte des Präsidiums
a. Präsident
b. Vizepräsidenten
7. Entgegennahme der Berichte des erweiterten Präsidiums
8. Entgegennahme des Berichts des Aufsichtsrates
9. Anträge auf Änderung der Satzung
10. Wahl eines Versammlungsleiters
11. Beschlussfassung über die Entlastung des Präsidiums und des Aufsichtsrates
12. Wahlen und erforderliche Bestätigungen

Alternative 1:
Sollte in der Sitzung des Verbandstages des Hessischen Fußball-Verbandes e.V. am 18. Juni 2016 keine solche Satzungsänderung beschlossen werden, welche die Änderung der Zusammensetzung des Präsidiums vorsieht, so finden die Wahlen und die erforderlichen Bestätigungen nach den fortgeltenden Satzungsbestimmungen in folgender Reihenfolge statt:

a) Wahl der Mitglieder des Präsidiums
b) Wahl des Vorsitzenden und der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates
c) Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse mit Ausnahme des Vorsitzenden des
Verbandsjugendausschusses
d) Bestätigung der vom Jugendbeirat gewählten Mitglieder des
Verbandsjugendausschusses
e) Wahl des Vorsitzenden des Verbandsgerichts
f) Wahl des Vorsitzenden des Sportgerichts der Verbandsligen
g) Wahl des Vereinsvertreters als Mitglied des Verbandsspielausschusses
h) Bestätigung der Regionalbeauftragten als Mitglieder des
Verbandsspielausschusses

Alternative 2:
Sollte in der Sitzung des Verbandstages des Hessischen Fußball-Verbandes e.V. am 18. Juni 2016 durch Satzungsänderung die Änderung der Zusammensetzung des Präsidiums (Erweiterung des Präsidiums und Wegfall des erweiterten Präsidiums) beschlossen werden, so finden die Wahlen und erforderlichen Bestätigungen nach den entsprechenden zuvor in dieser Sitzung geänderten Satzungsbestimmungen in folgender Reihenfolge statt:

a) Wahl der Mitglieder des Präsidiums mit Ausnahme des Verbandsjugendwartes
b) Wahl des Vorsitzenden und der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates
c) Bestätigung der vom Jugendbeirat gewählten Mitglieder des Verbandsjugendausschusses
d) Wahl des Vorsitzenden des Sportgerichts der Verbandsligen
e) Wahl des Vereinsvertreters als Mitglied des Verbandsspielausschusses
f) Bestätigung der Regionalbeauftragten als Mitglieder des Verbandsspielausschusses.
13. Anträge auf Änderung der Ordnungen
14. Andere Anträge
15. Anfragen und Mitteilungen