Sturmschäden - was zahlt die Versicherung?

27. Oktober 2019 · Top-News · von: lsb h

Abgedeckte Dächer, verbeulte Autos, abgeknickte Bäume sind vielerorts die Resultate von Orkanböen. Die entstandenen Schäden sind zum Teil beträchtlich.

Foto: Chris / pixelio.de

Dabei kommt unmittelbar die Frage auf, wer die Kosten dafür übernimmt. Nach Auskunft der ARAG Experten werden Sturmschäden grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Allerdings spricht man bei einem Unwetter erst dann von einem Sturm, wenn mehr als acht Windstärken herrschen, bzw. der Wind eine Geschwindigkeit von über 61 km/h erreicht.

Gebäudeversicherung
Eine heute übliche Gebäudeversicherung deckt alle Sturmschäden an Gebäuden ab und schließt dabei auch Feuer-, Leitungswasser- und Hagelschäden mit ein. Voraussetzung dabei ist, dass diese Sparten beim Vertragsabschluss vereinbart worden sind, denn anders als in der Wohngebäudeversicherung können die Vereine bei der Versicherung von Vereinsgebäuden entscheiden, welche Sparten mitversichert sein sollen. Selbiges gilt für die Inhaltsversicherung (siehe weiter unten).
Folgeschäden sind ebenfalls mitversichert, zum Beispiel dann, wenn durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt.
Die Gebäudeversicherung übernimmt jedoch nur die Kosten für die Wiederinstandsetzung des Hauses. Für Schäden an der Einrichtung benötigen Eigentümer bzw. Vereine, die im Besitz von Vereinsheimen und/oder Sportanlagen sind eine zusätzliche Inhaltsversicherung (Infos dazu weiter unten).

Inhaltsversicherung für Vereinsheime (Hausratversicherung bei Privatkunden)
Neben den Standardleistungen wie Einbruchdiebstahl, Brand- und Leitungswasserschäden ersetzt diese Versicherung auch Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen (z.B. Sportgeräte). Die Folgeschäden an den eingelagerten Sachen des Vereins sind ebenfalls mitversichert, wenn z.B. ein Fenster durch den Sturm beschädigt oder das Dach abgedeckt wurde.
Die Glasversicherung deckt die Bruchschäden an Fenstern und Mobiliarverglasung (außer Hohlgläsern) einschließlich der Kosten für eine eventuell erforderliche Notverglasung ab. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung erforderlich (gilt auch für die Gebäudeversicherung).

Kaskoversicherungen/ Kfz-Zusatzversicherung für Sportvereine
Durch die Kaskoversicherungen sind alle unmittelbaren Sturm- und Hagelschäden an Autos versichert. Wird das Fahrzeug beispielsweise durch umherfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung ein, zahlt die notwendigen Reparaturen oder ersetzt im Bedarfsfall den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines eventuellen Restwertes des Wagens.
Die Teilkasko kommt allerdings nicht für mittelbare Sturmschäden auf. Hier bedarf es einer Vollkaskoversicherung, die auch Schäden am eigenen Fahrzeug ersetzt, die durch eigenes Verschulden entstanden sind, z.B. dann, wenn ein unachtsamer Fahrer gegen einen bereits umgestürzten Baum fährt.

Was ist jedoch mit den vielen Vereinsfahrten zu den offiziell angesetzten Trainings und Übungsstunden, Jugendfreizeiten oder zu Vorstands- und Ausschuss-Sitzungen? Hierfür setzen die Sportler, Funktionäre und Übungsleiter in der Regel private Pkw für den Sportverein ein. Oftmals fehlt dabei eine private Vollkaskoversicherung. Der verursachte Schaden wird anschließend in der Regel dem Verein vorgeworfen, da der Einsatz im Vereinsinteresse erfolgte.

Vereine und Verbände, die Mitglied im Landessportbund Hessen sind, können sich auf dieses Kostenrisiko vorbereiten, in dem sie bei der ARAG eine Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz abschließen. Dieser praktische Helfer in der Not versichert eigenverschuldete Unfallschäden an den Pkw auf dem Weg zu und von den versicherten Veranstaltungen. Ein Comfortschutz deckt zusätzlich das Sturmrisiko als Teilkaskoleistung auf den versicherten Fahrten ab.

Schäden durch Bäume
Ein immer wieder kehrender Streitpunkt sind auch umstürzende Bäume oder abknickende Äste, die parkende Autos beschädigen. ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang auf einen Fall hin, bei dem der Pkw eines Mannes durch einen herabgefallenen Platanen-Ast beschädigt wurde. Die
Ausbesserung der im Fahrzeugdach entstandenen Dellen kostete rund 1500 Euro. Der erboste Autofahrer verklagte die Gemeinde auf Schadensersatz, weil diese ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und dadurch den Schaden verschuldet habe. Sie wäre dazu verpflichtet gewesen, den 15 Meter hohen Baum nicht nur – wie geschehen – vom Boden aus, sondern mithilfe eines Hubwagens eingehend auf trockene Äste zu untersuchen. Das OLG Frankfurt sah das jedoch anders (Urt. v. 27.06.2007 – 1 U 30/07; ähnlich OLG Brandenburg AZ: 2 U 58/99).
Anders sieht es allerdings aus, wenn der Baum trotz äußerer Krankheitszeichen nicht auf seinen Zustand hin untersucht wurde (OLG Nürnberg, AZ: 4 U 1761/95).

Alle Vereine im lsb h genießen über die Sportversicherung einen weitreichenden Versicherungsschutz als Eigentümer, Mieter und Pächter von Grundstücken und Räumlichkeiten, die dem Vereinsbetrieb dienen. Zudem ist in der Haftpflichtversicherung oftmals das Risiko als Vermieter und Verpächter abgedeckt.

Der ARAG-Tipp
Bitte melden Sie Schäden so schnell wie möglich der Versicherung. Um Folgeschäden zu vermeiden, sind notdürftige Reparaturen zwar erlaubt, bevor der Gutachter der Versicherung da war. Um aber auf Nummer Sicher zu gehen, sollten vor der Reparatur Fotos von der Schadenstelle gemacht werden.

Fragen zum Sportversicherungsvertrag und zu den Zusatzversicherungen beantwortet Ihnen das zuständige Versicherungsbüro (Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt) des lsb h jederzeit gerne.
Frau Schülzgen, E-mail: Ursula.Schuelzgen(at)arag.de, Telefon: 069/6789-252