Sonderförderung: Bis zu 75% für Sportstätten!

20. November 2025 · Sponsoring · von: lumosa

Die Bundesregierung startet ein neues Förderprogramm für Sportstätten, und das bedeutet: Energieeffizienz wird belohnt.

Foto: Lumosa

Ab dem 10. November 2025 können Kommunen Fördermittel beantragen, z. B. für moderne LED-Flutlichtanlagen von Lumosa. 
 
? Gesamtvolumen: 333 Mio. € 

? Förderquote: bis zu 45 %, bei Haushaltsnotlage bis zu 75 % 

? Mindestförderung: 250.000 €, maximal: 8 Mio. € pro Projekt 

Wichtig: Nur Kommunen dürfen Anträge stellen. Vereine können jedoch über ihre Kommune eingebunden werden. 

Unser Tipp: Jetzt Kontakt aufnehmen und gemeinsam planen. Auch mehrere kleine Projekte können zu einem großen Antrag gebündelt werden. 
 
Fristen: 
Förderportal öffnet: 10. November 2025 
Interessenbekundung bis: 15. Januar 2026 

Jetzt eure Kommune ansprechen und Projekt vorbereiten. Wir von Lumosa unterstützen bei Planung, Förderung & Umsetzung.