Ab dem 10. November 2025 können Kommunen Fördermittel beantragen, z. B. für moderne LED-Flutlichtanlagen von Lumosa.
? Gesamtvolumen: 333 Mio. €
? Förderquote: bis zu 45 %, bei Haushaltsnotlage bis zu 75 %
? Mindestförderung: 250.000 €, maximal: 8 Mio. € pro Projekt
Wichtig: Nur Kommunen dürfen Anträge stellen. Vereine können jedoch über ihre Kommune eingebunden werden.
Unser Tipp: Jetzt Kontakt aufnehmen und gemeinsam planen. Auch mehrere kleine Projekte können zu einem großen Antrag gebündelt werden.
Fristen:
Förderportal öffnet: 10. November 2025
Interessenbekundung bis: 15. Januar 2026
Jetzt eure Kommune ansprechen und Projekt vorbereiten. Wir von Lumosa unterstützen bei Planung, Förderung & Umsetzung.
Sonderförderung: Bis zu 75% für Sportstätten!
20. November 2025
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