Rahmenbedingungen für das Spielen mit verminderter Mannschaftsstärke (Norweger Modell)

30. Juni 2014 · Änderungen Satzung und Ordnungen · von: Jennifer Braun

 

Der Verbandsspielaussschuss hat auf der Verbandsvorstandssitzung am 28. Juni 2014 folgendes mitgeteilt. Die Rahmenbedingungen für das Spielen mit verminderter Mannschaftsstärke (Norweger Modell) treten zum 1. Juli 2014 in Kraft.

Der Verbandsspielausschuss hat im Nachgang seiner Sitzung am 15. Juni 2014 im Rahmen eines Pilotprojekts für die Saison 2014/15 das Spielen mit verminderter Mannschaftsstärke (Norweger-Modell) freigegeben.

Das Norweger-Modell ermöglicht Vereinen, die keine 11er-Mannschaft stellen können, vor Rundenbeginn eine Mannschaft mit reduzierter Spielerzahl zu melden. Treffen Mannschaften mit unterschiedlicher Mannschaftsstärke aufeinander, so richtet sich die Spielerzahl immer nach der Mannschaft mit der geringeren Mannschaftstärke.

I. Herren

Bei den Herren kann von der Kreisliga D bis maximal zur Kreisliga B, sowie in allen Spielklassen außer Konkurrenz, nach dem Norweger-Modell gespielt werden. In welchen Klassen dieses Spielsystem zum Einsatz kommt, entscheidet der zuständige Kreisfußballausschuss. Die Kreisfußballausschüsse erlassen Durchführungsbestimmungen, die folgende Rahmenbedingungen beinhalten müssen:

  1. Kreisliga D bis maximal Kreisliga B
    a) Die Spiele finden auf dem Großfeld statt.
    b) Die Mindestanzahl der Spieler pro Mannschaft beträgt 9
    c) Die Meldung der Teilnahme mit reduzierter Spielerzahl muss vor Rundenbeginn erfolgen. Eine Änderung dieser Meldung zu Beginn der Rückrunde ist möglich.
    d) Mannschaften, die mit reduzierter Spielerzahl am Spielbetrieb teilnehmen, haben kein Aufstiegsrecht.
  2. Reserven außer Konkurrenz
    a) Die Spiele finden auf dem Großfeld statt.
    b) Die Mindestanzahl der Spieler pro Mannschaft beträgt 9
    c) Die Meldung der Teilnahme mit reduzierter Spielerzahl muss vor Rundebeginn erfolgen. Eine Änderung dieser Meldung zu Beginn der Rückrunde ist möglich.
    d) Eine kurzfristige Reduzierung der Spieleranzahl ist möglich. Diese bedarf einer Meldung beim zuständigen Klassenleiter bis spätestens einen Tag vor dem Spiel und nur mit dessen Zustimmung.
    Sollten sich beide aufeinandertreffenden Vereine einig sein, ist eine solche Reduzierung am Spieltag vor dem Spiel möglich. In diesen Fällen ist die Zustimmung durch den Klassenleiter nicht erforderlich.

II. Frauen

Bei den Frauen kann von der Kreisliga A bis einschließlich zur Kreisoberliga nach dem Norweger-Modell gespielt werden. Der Verbandsausschuss für Frauen und Mädchenfußball erlässt hierzu Durchführungsbestimmungen.