Newsletter des Landessportbundes Hessen: VBG zahlt Ersthelferausbildung

25. Oktober 2012 · Service/Qualifizierung · von: Sebastian Fink

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) übernimmt die Kosten für die acht Doppelstunden umfassende Ersthelfer-Ausbildung, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Betreuung einer Sportgruppe als Übungsleiter/in, Trainer/in o.Ä. (ÜL-Lizenz ist keine Voraussetzung; Mindestalter von 16 Jahren erforderlich), Person ist Mitglied in einem Verein, der dem Landessportbund angehört und/oder bei der Anmeldung zum Kurs wird dies von dem/der Vereinsvorsitzende/n durch Unterschrift bestätigt.

Anbieter

Einige der zuständigen Hilfsorganisationen: Rotes Kreuz (www.drk-hessen.de), Malteser Hilfsdienst (www.malteser.de), Arbeiter-Samariter-Bund (www.asb.de), Johanniter Unfallhilfe (www.johanniter.de), Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (www.dlrg.de) Die aktuellen Angebote sind im Internet hinterlegt.

Gelegentlich findet man auch Angebote, die ein Sportkreis oder Verband mit einem der Hilfsdienste gemeinsam anbietet; Vorteil: bei einem solchen Kurs kann speziell auf Situationen im Vereinsalltag eingegangen werden.

Anmelde- und Abrechnungsverfahren

Bei der Anmeldung bzw. bei der Organisation eines Kurses ist zu beachten:

  • Die Teilnahmegebühr kann direkt von der Hilfsorganisation mit der VBG abgerechnet werden. Hierfür besitzt der Veranstalter ein Formblatt, das vom Verein auszufüllen ist.
  • Zuständiger Unfallversicherungsträger für Sportvereine ist die Verwaltungsberufsgenossen-schaft (VBG), Anschrift siehe unten.
  • Mitgliedsnummer des Unternehmens ist entweder die vereinseigene VBG-Nummer (nicht ver-wechseln mit der fünfstelligen Mitgliedsnummer im lsb h) – eine solche haben nur Vereine, die feste Mitarbeiter/innen beschäftigen oder die VBG-Nummer des lsb h – diese wird telefonisch durch die Geschäftsstelle der Sportjugend Hessen mitgeteilt.
  • Unterschrift des Unternehmens: hier unterschreibt der Vereinsvorstand und bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die am Lehrgang teilnehmende Person im Verein eine Gruppe leitet.

 

Auffrischungs-Lehrgang

Die VBG übernimmt ebenfalls die Kosten für einen 4 Doppelstunden umfassenden Auffrischungs-Lehrgang (1. Hilfe-Training), der alle zwei Jahre absolviert werden sollte. Dieser Lehrgang ist für Personen gedacht, die bereits eine Ersthelferausbildung absolviert haben.

Weitere Informationen

Sportjugend Hessen, Gudrun Neher, Christiane Mauer-Peiffer, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt, 069/6789-270, GNeher(at)sportjugend-hessen(dot)de; Verwaltungsberufsgenossenschaft, Frau Euler, Isaac-Fulda-Allee 3, 55124 Mainz, Tel. 06131/389-410, Fax 06131/389-40