Neuaufnahme Anhang: Flexibilisierung Spielbetrieb

13. März 2018 · Änderungen Satzung und Ordnungen · von: Thomas Kaden

Der Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fussballentwicklung hat in seiner Sitzung am 03.02.2018 folgende Ergänzung des Anhangs beschlossen:

Flexibilisierung Spielbetrieb

1. Ziele

  • Vermeiden Wegbrechen von Mannschaften wegen massiver Spielernot
  • Vermeiden Spielausfälle wegen nicht ausreichender Spielerzahl
  • Vermeiden Zwangsausscheiden aus dem Wettbewerb nach § 38a Spielordnung wegen insgesamt 3 Fällen
  • Spielabbruch in Unterzahl (§§ 37, 51 Spielordnung)
  • Nichtantreten, genehmigtes Nichtantreten (38 Spielordnung)
  • Überbrückung, um Spielmöglichkeit für Nachwuchs in nächster Saison zu erhalten

2. für alle Modelle gelten folgende Rahmenbedingungen

  • Gültige Mannschaftsstärken: 11er oder 9er oder 7er Mannschaften
  • Mannschaftsstärke beider Mannschaften richtet sich nach kleinerer
  • Wiedereinwechseln möglich
  • Anzahl Spieler, Spielfeld, Spieldauer

    Anzahl Spieler11 - 119 -97 - 7
    Spielzeit2 x 40 Min2 x 40 Min2 x 35 Min
    Spielfeldgroßenormalverkürztverkürzt

  • Beschaffenheit verkürztes Spielfeld (oranges Feld)

    Strafraum: 12 m X 29 m
    Torraum: 4 m X 13 m
    Torgröße: 2 m X 5 m
    Strafstoßpunkt: 9 m

  • zu Beachten: Bewegliche Tore sind gegen Umfallen zu sichern oder kippsichere Tore aufzustellen.

3. für alle Modelle gelten folgende Bestimmungen der Spielordnung

Die Bestimmungen der Satzung und Spielordnung sind im vollen Umfang gültig insbesondere

  • Auch Mannschaften mit verminderter Mannschaftsstärke finden Anrechnung auf SR-Pflichtsoll nach § 24 Spielordnung
  • Anwendung Kriterien für Spielabbruch nach § 51 Spielordnung richten sich nach Mannschaftstärke zu Beginn des Spieles
  • Ausscheiden aus dem Wettbewerb nach den Bestimmungen des § 38a Spielordnung wegen insgesamt 3 Fällen von

    • Spielabbruch in Unterzahl (§§ 37, 51 Spielordnung)
    • Nichtantreten, genehmigtes Nichtantreten (38 Spielordnung)

4. Norweger Modell

  • wird in der untersten Spielklasse in Konkurrenz im jeweiligen Kreis gespielt
  • die Mannschaftsstärke muss im Meldebogen vor der Runde angezeigt werden
  • Mannschaften, die mit verminderter Spielerzahl spielen wollen, werden der niedrigsten Spielklasse in Konkurrenz auf Kreisebene zugeordnet
  • Mannschaftsstärke in niedrigster Spielklasse kann zu Beginn des Jahres geändert werden
  • Übergeordnete Spielklassen können bis 30.06. mit Relegationsteilnehmern auf Sollgröße aufgefüllt werden (wenn 11er nach Norweger-Modell)
  • Mannschaften in Konkurrenz können nach beschlossenem Spielgeschehen nicht auf das Norweger-Modell umsteigen (wegen Spielwertung bei Rückzug, festgelegter Anzahl Auf- und Absteiger) => realistische Einschätzung Vereine, Prüfung durch KFW Norweger Modell
  • Sollten in der untersten Spielklasse in Konkurrenz, die nach Norweger-Modell spielt, maximal 4 (vier) 11-er Mannschaften zugeteilt sein, werden diese (wenn möglich) in andere Gruppen mit 11-er Mannschaften oder höhere Spielklassen integriert (viele Spiele mit 11 gegen 11)
  • Mannschaften mit verminderter Stärke dürfen nicht aufsteigen
  • 3 Auswechselspieler für alle Mannschaftsstärken
  • 9er und 7er-Mannschaften werden nicht auf den Unterbau nach § 27 Spielordnung angerechnet (analog zu Reserve-SG)
  • Anwendung des § 26c Spielordnung gilt für alle unteren Mannschaften mit Ausnahme KLB Frauen (kein Aufstieg möglich)

5. Modell „Reserve-Flex“

  • nur in Spielklassen "Reserven außer Konkurrenz"
  • Vereinbarung über Mannschaftsstärke jederzeit (vor Saisonbeginn, auch kurz vor Spielbeginn) möglich
  • Immer mit maximal möglicher Mannschaftsstärke spielen
  • Bei 9er-Mannschaften dürfen maximal 11, bei 7er-Mannschaften maximal 9 Spieler auf dem Spielbericht stehen (sonst spielen mit größerer Stärke möglich)
  • 4 Auswechselungen bei 11 gegen 11; bei anderen Stärken 2, da sonst spielen mit höherer Spielerzahl möglich
  • Keine Anwendung des §26c Spielordnung (da kein Aufstiegsrecht)
  • Mannschaftsstärke ist vor Spielbeginn von beiden Mannschaftsverantwort-lichen gemeinsam dem Schiedsrichter mitzuteilen. Der SR trägt das im Spielbericht unter „Sonstige Vorkommnisse“ ein.

6. Modell „Bernhardt“

  • Nur in unterster Spielklasse in Konkurrenz im Kreis, wenn keine Spielklassen außer Konkurrenz im Kreis
  • Abstimmung der Vereine über Anwendung des Modells in der Vorrundenbesprechung
  • Genehmigung verminderte Spielerzahl durch Klassenleiter mind. 2 Tage vor dem Spiel
  • Maximale Anzahl an Spielern auf dem Spielbericht für beantragende Mannschaft: 11 Spieler (da sonst Spielen mit 11 möglich)
  • Auf- und Abstieg bleibt unberührt
  • Anwendung Einsatz in unteren Mannschaften (§ 26c Spielordnung) bleibt für alle unteren Mannschaften gültig
  • Anzahl Auswechslungen 3
  • Bei mehr als 2 maliger Anwendung kann die Mannschaft auch mit verminderter Spielerzahl ohne Wertung in der Spielklasse weiter spielen, hat aber kein Aufstiegsrecht