Mehr nutzbare Steuerfreiräume; auch für die bezahlte Mitarbeit bei gemeinnützigen Vereinen. Denn sowohl der Übungsleiterfreibetrag als auch der Ehrenamtsfreibetrag werden erhöht.
Die jährliche Übungsleiterpauschale wird dabei von bisher 2.400€ auf 3.000€ erhöht, der jährliche Ehrenamtsfreibetrag von 720€ auf 840€.
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