Tatsächlich hat der Haushaltsausschuss des Bundestages am 4. September 2025 lediglich 333 Millionen Euro in Form von Ausgabemitteln und Verpflichtungsermächtigungen für den Zeitraum bis 2028 in Aussicht gestellt. Damit stehen pro Jahr gerade einmal rund 100 Millionen Euro bundesweit für ein Sportstättenförderprogramm zur Verfügung – was im hessischen Durchschnitt nur wenige Sanierungsprojekte pro Jahr ermöglichen würde.
„Von einer Milliarde Euro kann derzeit keine Rede sein. Diese Ankündigung ist mehr PR als tatsächliche Hilfe für den Sport. Mit diesem Budget lassen sich in Hessen pro Jahr maximal zwei bis drei Sanierungsprojekte oder ein Schwimmbad finanzieren. Der tatsächliche Investitionsbedarf ist um ein Vielfaches höher“, betonen Juliane Kuhlmann, Präsidentin des LSBH und Silke Sinning, Präsidentin des HFV.
Das von Berlin angekündigte Bundesprogramm soll sich an einem früheren Förderrahmen orientieren, der in Fachkreisen bereits kritisiert wurde. Vereine wären nicht unmittelbar antragsberechtigt, gefördert würden vor allem mittelgroße bis große Vorhaben mit hohen Mindestvolumina und relativ geringen Förderquoten – mit entsprechend geringem Steuerungseffekt für den Breitensport. „Die meisten Vereine arbeiten mit Eigenleistung und knappen Budgets. Für sie sind diese Summen und bürokratischen Hürden realitätsfern“, so Kuhlmann und Sinning.
Wir richten diesen Appell an Bund und an das Land Hessen:
• An den Bund: Das angekündigte Bundesprogramm muss so nachjustiert werden, dass Vereine direkt antragsberechtigt sind, Förderquoten erhöht und Bürokratie abgebaut werden.
• An die Landesregierung Hessen: Verankern Sie verbindlich 10 % des hessischen Länderanteils aus dem 100-Milliarden-Programm für kommunale und vereinseigene Sportstätten durch Zuweisung zu den bestehenden Förderlinien des Sportministeriums – als Grundlage für nachhaltige Planungssicherheit und spürbare Wirkung im Breitensport in ganz Hessen.
„Das Bundesprogramm ist ein Signal, aber kein Durchbruch. Wenn wir Kinder, Jugendliche und Ehrenamtliche stärken wollen, müssen Land und Kommunen gemeinsam deutlich mehr investieren. Wir brauchen eine solide Finanzierung und Planungssicherheit für den Breitensport“, fassen Kuhlmann und Sinning zusammen.
Konkreter Appell von LSBH und HFV
Entscheidend ist aus Sicht von LSBH und HFV nicht ein kleines und ungeeignetes Bundesprogramm, sondern die verlässliche Ausstattung der Sportstättenförderung auf Landesebene aus dem 100-Milliarden-Länderpaket (Sondervermögen): Ziel ist weiterhin, 10 % des hessischen Länderanteils fest und verbindlich für die Sportinfrastruktur zu verankern – in Übereinstimmung mit der Forderung des Landessportbundes Hessen. Die Mittel sollen rechtssicher und planbar bereitgestellt werden, vereins- und kommunalfähig ausgestaltet sein und unbürokratisch abrufbar werden.
LSBH und HFV: „Sportmilliarde“ ist politisches Signal ohne Wirkung – Hessen braucht echte Investitionen in Sportstätten
09. Oktober 2025
·
Top-News
·