Die Vereine werden hiermit zum Kreisfußballtag 2024 mit folgender Tagesordnung eingeladen:
1. | Eröffnung und Begrüßung | |||
2. | Totenehrung | |||
3. | Grußworte der Gäste | |||
4. | Ehrungen | |||
5. | Feststellung der Beschlussfähigkeit | |||
6. | Anträge auf Änderung der Satzung und der Ordnungen | |||
7. | Entgegennahme und Aussprache zu den Berichten der Mitglieder des Kreisfußballausschusses | |||
8. | Wahl eines Wahlleiters und der Wahlprüfungskommission | |||
9. | Entlastung des Kreisfußballausschusses | |||
10. | Wahl der Mitglieder des Kreisfußballausschusses mit Ausnahme des Kreisschiedsrichterobmannes, des Kreisjugendwartes und der weiteren Mitglieder nach §52 Nr. 2 g) der Satzung | |||
11. | Bestätigung des Kreisschiedsrichterausschusses, mit Ausnahme des Kreislehrwartes sowie Bestätigung des Kreisjugendausschusses | |||
12. | Wahl des Vorsitzenden des Kreissportgerichts | |||
13. | Wahl der Delegierten und der Ersatzdelegierten für den Verbandstag | |||
14. | Ortswahl des nächsten Kreisfußballtages | |||
15. | Sonstige Anträge | |||
16. | Verschiedenes |
Anträge zu den Punkten 6 und 15 müssen spätestens zwei Wochen vor dem Termin des Kreisfußballtages beim Kreisfußballwart in schriftlicher Form mit Begründung eingehen.