Hallo in die Runde, könnten Sie sich bitte kurz vorstellen, Ihren beruflichen Hintergrund nennen und weshalb Sie sich im HFV engagieren?
Dr. Axel Poth: Ich bin Rechtsanwalt bei einer internationalen Großkanzlei in Frankfurt und in den Bereichen Compliance sowie Sportrecht tätig. In der Jugend habe ich neun Jahre bei Bayern München gespielt. Die Begeisterung für den Sport im Allgemeinen und den Fußball im Speziellen habe ich auch nach meiner aktiven Zeit nie verloren. So habe ich etwa im Bereich des Sportrechts zur Compliance bei dem DFB und unseren 21 Landesverbänden promoviert und bei der SG Walluf im schönen Rheingau gespielt. Als junger Familienvater möchte ich nun meine berufliche Expertise im Sport- und Vereinswesen einbringen und aktiv mitgestalten. Es geht mir darum, den Fußball nicht nur als Sport, sondern auch als gesellschaftlichen Raum zu fördern, in dem Werte wie Teamgeist, Fairness und gemeinsames Handeln im Vordergrund stehen. Mein Ziel ist es, den HFV zu einem Verband zu machen, der nicht nur auf die aktuellen Herausforderungen reagiert, sondern auch proaktiv die Zukunft des hessischen Fußballs gestaltet.
Halil Öztas: Ich bin seit 20 Jahren Rechtsanwalt und führe meine eigene Kanzlei. Ich war bereits von 2012 bis 2016 Vorsitzender des Verbandsgerichts. Zwischenzeitlich war ich sechs Jahre als Bürgermeister von Heusenstamm tätig. Der Fußball hat mein Leben seit Kindheit begleitet. Ich war Spieler, Trainer, Schiedsrichter, sechs Jahre Schiedsrichter-Lehrwart in Frankfurt und nun wieder Vorsitzender des Verbandsgerichts. Die Tätigkeit ist eine ideale Schnittstelle zwischen meinem Beruf und meinem Hobby. Gerne möchte ich ehrenamtlich dem Fußballverband, dem ich Vieles zu verdanken habe, etwas zurückgeben.”
Dr. Stephan Dittl: Früher war ich Torwart – als die Zeit und der Körper das nicht mehr hergegeben haben, wurde ich Abteilungsleiter beim TuS Eschbach. Meine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt – unter anderem im Sportrecht - hat das aber nach einigen Jahren zeitlich nicht mehr zugelassen. Die Tätigkeit im HFV-Sportgericht gibt mir die Gelegenheit, Beruf und Hobby zu verbinden und mich ehrenamtlich einzubringen
Konstantinos Passialis: Ich lebe mit meiner Familie im Hochtaunuskreis, bin Jurist und bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt als Oberstaatsanwalt tätig. Daher bin ich bereits mit der Verfolgung von Straftaten und komplizierten Verfahren bestens vertraut. Meine Kids spielen alle aktiv Fußball im Verein und soweit es bei mir die Zeit und die Knochen noch zulassen, spiele ich selbst gerne in einer Freizeitmannschaft. Ich engagiere mich gerne beim HFV, weil ich meinen Beitrag dazu leisten möchte, dass der Amateur- und insbesondere der Jugend- und Kinderfußball weiterhin ein Ort bleiben sollte, der von Fair Play, Respekt, Teamgeist und Miteinander geprägt sein sollte und dort kein Platz für Gewalt, Hass und Ausgrenzung ist.
Wie ist die Sportgerichtsbarkeit im HFV organisiert?
Dr. Axel Poth: Die Sportgerichtsbarkeit des HFV besteht aus 32 Kreissportgerichten, sechs Regionalsportgerichten, dem Sportgericht der Verbandsligen, dem HFV-Sportgericht sowie dem Verbandsgericht.
Die Zuständigkeit richtet sich nach der betroffenen Spielklasse, wobei das Sportgericht der Verbandsligen für die Hessenligen und Verbandsligen sowie Pokalspiele auf Verbandsebene, die Regionalsportgerichte für die Gruppenligen und die Kreissportgerichte für alle Spiele auf Kreisebene zuständig sind.
Die Kreis- und Regionalsportgerichte sowie das Sportgericht der Verbandsligen sind zuständig für Entscheidungen aller Rechtsfälle, die sich aus dem Spielbetrieb ergeben.
Das HFV-Sportgericht kümmert sich um besondere Verfahren, die es vom Verbandsanwalt zugewiesen bekommt.
Die Kreis- und Regionalsportgerichte sowie das Sportgericht der Verbandsligen können in erster Instanz durch Einzelrichter oder als Kammer in der Besetzung von drei Mitgliedern entscheiden.
Gegen Einzelrichterurteile ist das Rechtsmittel des Widerspruchs zulässig. Über diesen entscheidet das betroffene das Kreis-, Regionalsport- oder Sportgericht der Verbandsligen im Kammerverfahren. Gegen Kammerurteile ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig, über die das Verbandsgericht abschließend entscheidet.
Was ist der Unterschied von Verbandsgericht und HFV-Sportgericht? Für welche Fälle sind Sie jeweils zuständig?
Halil Öztas: Das Verbandsgericht ist hauptsächlich eine Berufungsinstanz und entscheidet abschließend. Ausnahmsweise entscheidet das Verbandsgericht ausschließlich bei Verletzung von Amtspflichten von Verbandsfunktionären und bei Ausschluss eines Vereins aus dem Verband. Die Rechtsansicht des Verbandsgerichts ist für alle Rechtsorgane bindend.
Dr. Stephan Dittl: Das HFV-Sportgericht ist ein erstinstanzliches Gericht für besondere Verfahren, die oben bereits genannt wurden. Berufungen gegen unsere Urteile werden vom Verbandsgericht entschieden.
Welche Rolle spielt der Verbandsanwalt?
Konstantinos Passialis: Der Verbandsanwalt übernimmt eine wichtige Rolle in besonders sensiblen oder komplexen Verfahren. Er wird insbesondere tätig bei Verfahren, bei denen es zu einem Spielabbruch aufgrund von Gewalt gegen Schiedsrichter gekommen ist, bei Verfahren wegen rassistischer oder diskriminierender Äußerungen, sofern diese einem Verein zugerechnet werden können und bei Verfahren, die entweder besonders schwierig gelagert sind oder ein erhöhtes öffentliches Interesse hervorrufen.
In diesen Fällen prüft er, ob das Verfahren an das HFV-Sportgericht abgegeben wird oder beim jeweils zuständigen örtlichen Sportgericht verbleibt. In gewisser Weise kann man ihn mit einem „Staatsanwalt“ in etwas abgeschwächter Form vergleichen – bezogen auf seine Rolle und Zuständigkeit innerhalb des HFV. Darüber hinaus steht er bei komplexen Rechtsfragen innerhalb der Sportgerichtsbarkeit gerne beratend zur Seite. Aktuell sind wir im Team der Verbandsanwälte zu dritt tätig, die zwei stellvertretenden Verbandsanwälte Fikret Yildiz und Paul Dix sowie ich als Vorsitzender. Wir sind alle im Berufsleben als Staatsanwälte tätig und daher bereits mit formellen Verfahren, sensiblen Sachverhalten und Rechtsproblemen bestens vertraut.
Wieso gewinnt der juristische Bereich auch im Fußball zunehmend an Bedeutung?
Halil Öztas: Der Fußball ist meiner Meinung nach ein Schmelztiegel der Gesellschaft. Für den reibungslosen Ablauf sind klare juristische Rahmenbedingungen unabdingbar. Jeder muss sich auf die Fußballregeln und die Verbandsvorschriften verlassen dürfen und kann erwarten, dass bei einer gebotenen Entscheidung Recht gesprochen und Unrecht verurteilt wird.
Dr. Stephan Dittl: Je mehr Konflikte entstehen, desto mehr wird auch über deren Regulierung gestritten. Und man hat durchaus den Eindruck, dass in den letzten Jahren viele Konflikte mit mehr Bedeutung aufgeladen werden.
Konstantinos Passialis: Fußball ist für viele Menschen nicht nur Sport, es ist Leidenschaft, Wettkampf und auch Selbstverwirklichung. Als „schönste Nebensache der Welt“ verbindet er Generationen, Kulturen und soziale Schichten. Gerade im Amateurbereich entfaltet er oft eine starke integrative Kraft, sei es auf dem Dorfplatz oder in den Städten. Doch genau diese gesellschaftliche Relevanz bringt auch Verantwortung mit sich – und damit steigen die Anforderungen an Fairness, Schutz und Transparenz auf und neben dem Platz.
Zunehmend stehen Fragen des Verbandsrechts, aber auch zivil- und strafrechtliche Aspekte im Fokus. Auf Amateurebene betrifft das etwa Spielabbrüche, Gewalt gegen Schiedsrichter, rassistische oder diskriminierende Vorfälle oder Streitigkeiten rund um Wechselmodalitäten und Spielberechtigungen. Hinzu kommt, dass Vereine, Spieler und Zuschauer sich heute ihrer Rechte – und auch ihrer rechtlichen Möglichkeiten – deutlich bewusster sind als noch vor einigen Jahren.
Zudem ist der gesellschaftliche Druck zu Recht gestiegen, bei Fehlverhalten konsequent zu reagieren. Der Fußballverband ist daher gefordert, nicht nur sportlich, sondern auch rechtlich verlässlich und transparent zu agieren. Das geht nur mit klaren Regelwerken und einer funktionierenden Sportgerichtsbarkeit – und genau dort gewinnt der juristische Bereich an Bedeutung.
Wie wird sichergestellt, dass in allen Kreisen gleiche Strafen für entsprechende Vergehen ausgesprochen werden?
Halil Öztas: Zunächst einmal ist jedes Vergehen ein Einzelfall. In Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen wird den Sportrichtern die Rechtsansicht des Verbandsgerichts, auch hinsichtlich der Bemessung des Strafmaßes, übermittelt. Dennoch muss im Einzelfall jeder Richter auch seinen eigenen Ermessenspielraum haben dürfen. Nicht umsonst hat der Satzungs- und Ordnungsgeber Strafrahmen bei den einzelnen Strafen vorgesehen.
Dr. Stephan Dittl: Ein vollständiger Gleichlauf ist kaum zu erzielen, zumal jeder Fall seine Besonderheiten hat. Die vom Verbandsgericht organisierten Treffen der Sportgerichte sind aber sicherlich ein wichtiger Baustein, um sich regelmäßig über das Maß der Bestrafung auszutauschen.
Wieso benötigen manche Urteile längere Zeit als andere?
Halil Öztas: 98 Prozent aller Fälle werden binnen kürzester Zeit von den Sportgerichten entschieden. Wenn aber zum Beispiel bei einer Massenschlägerei eine Vielzahl von Zeugen und Beteiligten im Rahmen einer mündlichen Verhandlung vernommen werden müssen, dauert ein rechtsstaatlich ausgebildetes Verfahren seine Zeit. Es sind Ladungsfristen zu beachten und rechtliches Gehör zu gewähren. Teilweise werden Terminverlegungsanträge gestellt, manchmal erscheinen geladene Personen nicht. Im Übrigen sind alle Sportrichter auch ehrenamtlich tätig und müssen die teils umfangreichen Verfahren in ihrer knappen Freizeit bewältigen.
Dr. Stephan Dittl: Wenn der Sachverhalt klar ist, kann ein Verfahren schriftlich entschieden werden und es geht in der Regel recht schnell. Bei mündlichen Verhandlungen ist gerade in den Verfahren vor dem HFV-Sportgericht der Stoff teilweise sehr umfangreich – wir haben in der letzten Saison teilweise 4 oder 5 Stunden verhandelt – und dann kann es durchaus etwas länger dauern, bis der gesamte Prozessstoff im Urteil verarbeitet ist. Daher haben Verfahren mit Spielverboten oder Auswirkungen auf Auf- und Abstieg Vorrang – dann dauert es bei anderen Verfahren unter Umständen - gerade in der Urlaubszeit - länger.
Was steckt hinter der kürzlich abgeschlossenen Kooperation mit der Hessischen Justiz?
Dr. Axel Poth: In der abgelaufenen Saison wurden knapp 600 Fälle von Gewalt oder Diskriminierung festgehalten. Obgleich das ‚nur‘ in 0,5 Prozent aller Spiele vorkommt, steht hinter jedem Fall eine Geschichte, die wir vermeiden möchten. Wir arbeiten präventiv mit ‚Fair Play Hessen‘, aber steuern auch juristisch entgegen. Wir stellen eine deutliche Verschiebung der Grenzen des Anstands fest, der wir entgegenwirken möchten. Denn der Sportplatz ist kein rechtsfreier Raum und wir müssen insbesondere unsere Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter besser schützen! Daher haben wir im April 2025 eine Kooperationsvereinbarung mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main geschlossen, die unter der Schirmherrschaft von Justizminister Christian Heinz steht und in Ihrer Tragweite einmalig in Deutschland ist.
Welche Folgen hat das?
Dr. Axel Poth: Gravierende Fälle von Diskriminierung oder Gewalt gegen Unparteiische werden wir – nachdem wir den Fall durch unsere Sportgerichte abgeurteilt haben – an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main übermitteln. Diese wird dann die Akte nach einer ersten Prüfung und Bewertung an die jeweils örtlich zuständige Staatsanwaltschaft zur Verfahrenseinleitung bzw. Bearbeitung senden. Ich möchte explizit nochmals betonen, dass wir durch diese Vereinbarung keine Emotionen im Spiel verhindern wollen. Emotionen im Fußball gehören dazu wie die Bratwurst oder ein Kaltgetränk im Stadion. Allerdings haben beispielsweise antisemitische, rassistische oder frauenverachtende Äußerungen sowie Gewalttaten rein gar nichts auf unseren geliebten Sportplätzen in Hessen zu suchen. Diese wollen wir bekämpfen. Denn jeder Vorfall in diesem Kontext ist einer zu viel.
Schrecken härtere Strafen eher ab?
Halil Öztas: Aus dem Präventionsgedanken heraus werden schnell harte Strafen gefordert. Solche werden auch erforderlichenfalls verhängt. Abschreckend hingegen sind meiner Meinung nach faire Entscheidungen, die die Betroffenen überzeugen.
Dr. Stephan Dittl: Die Abschreckungswirkung steht bei uns sicherlich nicht im Vordergrund, denn es kommt immer darauf an, den jeweiligen Täter gerecht zu bestrafen. Wenn die Strafe dann mal besonders hart ausfällt, mag das aber dazu beitragen, es dass sich der jeweilige Täter, aber auch andere, die vom Urteil erfahren, beim nächsten Mal vorher überlegen, ob sie sich wirklich zu entsprechenden Taten hinreißen lassen.
Konstantinos Passialis: Ich persönlich halte nichts von der pauschalen Aussage „härtere Strafen“; entscheidend finde ich, dass Sanktionen konsequent und zeitnah erfolgen und in der Sache angemessen sind.
Gerade bei Gewaltvorfällen, insbesondere gegenüber Schiedsrichtern - da sahen wir noch zuletzt vor der Kooperationsvereinbarung mit der Justiz eine Zunahme dieser Gewaltvorfälle – ist eine konsequente und spürbare Ahndung aus meiner Sicht zwingend notwendig. Solche Angriffe greifen nicht nur den Einzelnen an, sondern die Werte unseres Sports – und müssen klar, unmissverständlich und spürbar sanktioniert werden. Wer Gewalt oder Hass ausübt, muss auch mit spürbaren Konsequenzen rechnen, alles andere untergräbt die Glaubwürdigkeit unserer Arbeit.
Die Aufarbeitung dieser Fälle bis zur Ahndung ist oft sehr aufwändig, nicht selten konfliktbeladen und auch Beweisschwierigkeiten können in vielen Fällen vorliegen. Für die Sportgerichtsbarkeit, wo alle ehrenamtlich tätig sind und man dieses neben seine Hauptberuf noch erledigen muss, sicherlich, weiterhin eine große Herausforderung.
Neben den Sanktionen braucht es auch eine klare gesellschaftliche Haltung: gegen Gewalt, Hass und Hetze – und für Respekt auf und neben dem Platz. Dafür reicht es nicht, wenn nur der Verband oder das Sportgericht handelt. Wir brauchen die Unterstützung aller – der Vereine, der Zuschauer, der Eltern. Kurz: der gesamten Fußballfamilie.
Sie engagieren sich auch im Bereich der Gesellschaftlichen Verantwortung. Was ist hier Ihre Aufgabe?
Dr. Axel Poth: Neben der juristischen Tätigkeit im HFV ist es mir ein besonderes Anliegen, aktuelle gesellschaftliche Themen wie das Kindeswohl und den Schutz vor Gewalt stärker in den Fokus zu rücken. Themen wie Gewalt gegen Schiedsrichter*innen und der Schutz von Kindern im Sport sind zentrale Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. So überarbeiten wir gerade den Verhaltenskodex zum Kindeswohl und werden in Zukunft dieses Thema noch stärker in den Fokus rücken bzw. hier auch vermehrt Schulungen anbieten.
Konstantinos Passialis: In meiner Rolle als Leiter der AG „Sport und Prävention“ beim Landespräventionsrat Hessen engagiere ich mich auch für Projekte die den Fußball gezielt für Prävention und Resozialisierung nutzen, wie zum Beispiel durch Veranstaltungen in Jugendvollzugsanstalten oder durch ein Fußballspiel mit hessischen Schiedsrichtermannschaften, um für die Gewalt- und Hassthematik zu sensibilisieren. Aber auch rechtliche Fragestellungen rund um den Sport können vom Landespräventionsrat aufgegriffen werden, wie zum Beispiel bei der Vereinbarung zwischen dem Hessischen Fußball-Verband und der hessischen Justiz.
Ein besonderer Schwerpunkt ist mein Engagement beim TuS Makkabi, wo ich als erster Ansprechpartner insbesondere bei antisemitischen Vorfällen dem Verein zur Seite stehe. Darüber hinaus gibt es auch einen Austausch über aktuelle Probleme - insbesondere der Antisemitismus - zwischen Makkabi mit dem Landespräventionsrat.
Makkabi ist nicht nur sportlich erfolgreich, sondern setzt darüber hinaus als jüdischer Verein ein starkes gesellschaftliches Zeichen. Als einer der größten Vereine in Frankfurt bringt Makkabi Menschen unterschiedlichster Herkunft, Religion, Hautfarbe und Kultur zusammen – unter einem Dach, in einem Team, in einer Sportfamilie. Dieses gelungene und erfolgreiche Miteinander ist ein echtes Erfolgsmodell hier in Hessen und zeigt, wie Zusammenleben funktionieren kann, davon brauchen wir noch viel mehr.
Interview Sportgerichte: „Verschiebung der Grenzen des Anstands“
29. August 2025
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