Informationen zur Wechselperiode II (Seniorenbereich)

29. Dezember 2021 · Top-News · von: Stefan Heck

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und neben Feiertagen steht auch die Wechselperiode II (WP II) vom 01. Januar bis zum 31. Januar 2022 kurz bevor. Viele Vereine nutzen diese Gelegenheit und werden auf dem Transfermarkt tätig. Um Sie hierbei zu unterstützen und Formfehler bei der Beantragung der Spielberechtigung zu vermeiden, haben wir nachfolgend die relevanten Eckdaten zusammengetragen.

Screenshot: HFV

Allgemeine Informationen:
•    Spieler des älteren A-Juniorenjahrgangs (Jg. 2003) und Spielerinnen des älteren B-Juniorinnenjahrgangs (Jg. 2005) wechseln, genauso wie die Seniorinnen/Senioren, unter den hier aufgeführten Bedingungen
•    Entschädigungssummen sind im Winter frei verhandelbar (Jugend und Senioren)
•    Wegfall der Wartefrist (6-Monats-Regel) greift erst bei tatsächlicher Erfüllung der 6-Monats-Frist. Da nicht absehbar ist, ob der Spielbetrieb aufgrund von Corona nochmal unterbrochen werden muss (was wir selbstverständlich weder hoffen oder wollen), kann die Frist vor Ablauf der 6 Monate nicht berechnet werden.    
Wortlaut der Vorschrift:    
Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb im Zuständigkeitsbereich des HFV durchgeführt worden ist bzw. wird, sind bei der Berechnung des 6-Monats-Zeitraums nach Nr. 2 f) dieser Vorschrift nicht zu berücksichtigen.
 Daher wird ohne Freigabe zunächst ein Spielrecht ab dem 01.11.2022 erteilt. Sobald die 6-Monate tatsächlich erfüllt sind, können Sie sich hinsichtlich des Wegfalls der Wartefrist melden. Hier wird dann natürlich das Spielrecht im Sinne der Regelung angepasst.
•    Zentrale HFV E-Mail-Adresse für Passangelegenheiten (ausschließlich erreichbar aus dem E-Postfach):    pass@hfv-online.evpost.de
Die E-Mailadressen der Mitarbeiter außerhalb des E-Postfachs finden Sie auf der Homepage.
•    Abmeldung / Wechsel kann erfolgen, sobald die letzten Spiele des abgebenden Vereins erfolgt sind (auch vor dem 01.01.2022, weil im Seniorenbereich „bis zum“ Fristen gelten)
•    Vertragsabschluss ersetzt nicht die Freigabe des abgebenden Vereins; Zustimmung muss beim Wechsel Amateur zum Vertragsspieler in WP II zusätzlich eingereicht werden
•    Exkurs - Jugendbereich: keine Abmeldefrist im Winter!    
Wechsel mit Zustimmung (drei Monate + ein Tag ab dem Tag der Abmeldung)    
Wechsel ohne Zustimmung (sechs Monate ab dem Tag der Abmeldung + ein Tag)

Abmeldeverfahren

Ein/e Amateur/in oder ein/e Vertragsspieler/in, der/die sich in der Wechselperiode II einem neuen Verein anschließen und für diesen als Amateur das Spielrecht in Anspruch nehmen möchte, muss sich gemäß § 120 Nr. 3 h Spielordnung bis spätestens 31. Dezember 2021 bei seinem / ihrem bisherigen Verein abmelden (gilt für den Seniorenbereich).
Die stellvertretende Abmeldung (Abmeldung durch den aufnehmenden Verein) ist im Zuge der Antragstellung Online beim Wechsel innerhalb Hessens und bei einigen angrenzenden Landesverbänden unter der Rubrik Vereinswechsel möglich, sofern zusätzlich zum unterschriebenen Vereinswechselantrag eine Vollmacht des Spielers bzw. des Erziehungsberechtigten vorliegt. Diese ersetzt den Versand eines Einschreibens. Denken Sie in diesem Fall an die Antragstellung im Monat Dezember zur Fristwahrung der Abmeldung. Eine schriftliche Abmeldung hat per Einschreiben National oder Einschreiben mit Rückschein zu erfolgen.

Ab dem Zeitpunkt des Versandes der eingeschriebenen Sendung bzw. der Information über die Abmeldung via E-Postfach (Abmeldung durch den aufnehmenden Verein) ist der abgebende Verein gemäß § 120 Spielordnung verpflichtet, innerhalb der Frist von 14 Tagen zu reagieren. Wichtig: Kündigt ein Spieler per ordnungsgemäßem Einschreiben die Mitgliedschaft im Verein, ist der Spielerpass auch innerhalb der 14-tägigen Frist herauszugeben. Mit dieser Kündigung endet auch die Spielberechtigung für den Verein. Bei Abmeldung durch den aufnehmenden Verein ist die zumeist Mitgliedschaft separat zu kündigen.

Diese Reaktion erfolgt in der Regel per Eingabe Antragstellung – Unterpunkt Abmeldung. Dieser Weg ist einfach, schnell und sicher. Weitere Möglichkeiten: hinten vervollständigter Spielerpass per Einschreiben an die Passstelle, den Spieler oder den neuen Verein senden oder Spielerass persönlich an den Spieler oder einen Vertreter des neuen Vereins gegen Empfangsbescheinigung (Vordruck auf der Homepage) übergeben.    
    
Reagiert der abgebende Verein nicht innerhalb dieser Frist, ist der Spieler verbandsseitig durch die Passstelle für den Antragsteller freizugeben (Zustimmung ja).

Abgabetermin der Senioren-Wechselunterlagen zur Wechselperiode II

Der antragstellende Verein muss die vollständigen Unterlagen für den regionalen, überregionalen oder internationalen Vereinswechsel der Geschäftsstelle des Hessischen Fußball-Verbandes bis spätestens Montag, 31. Januar 2022, 23.59 Uhr auf dem Postweg zustellen oder in den Briefkasten der Passstelle (Foyer Landessportbund – nach der Eingangstür gleich links)  einwerfen. Zur Wahrung der Frist gilt ausschließlich der Eingangsstempel der Geschäftsstelle und nicht der Poststempel. Die Antragstellung Online ist ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt möglich und sichert bei Eingabe bis einschließlich 31.01.2022 die Fristwahrung – Achtung „Abmeldung durch aufnehmenden Verein“ nur bis zum 31.12.2021 verwenden, sonst Fristversäumnis.

Die Antragstellung Online ist auch für die nachträgliche Zustimmung (Eingabe erfolgt durch den aufnehmenden Verein) möglich. Im Winter (WPII) muss hierzu die nachträgliche Freigabe des abgebenden Vereins schriftlich vorliegen – eine einfache Überweisung reicht nicht.
Die HFV-Passstelle weist ausdrücklich darauf hin, dass nur vollständige und im Original vorliegende Vereinswechselunterlagen (Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung und Nachweis der Abmeldung) bearbeitet werden. Kopierte oder zugefaxte Unterlagen können ausschließlich bei nachträglichen Freigaben und Vertragsspielerverträgen berücksichtigt werden. In diesen Fällen ist auch eine Übermittlung per Scan möglich. Die kombinierte Einreichung von Rechnung – gestellt durch abgebenden Verein - und entsprechendem Überweisungsnachweis reicht ebenfalls als Freigabe aus.     
Bis zum Fristende müssen vorliegen: Vereinswechselantrag, Nachweis der Abmeldung und (nachträgliche) Freigabe – bei Vertragsspieler zusätzlich Vertrag und beim Wechsel ohne Statusveränderung Vertragsauflösung beim vorherigen Verein.

Die Vereinswechselunterlagen können zur Fristenwahrung auch vorab per Fax oder als Scan übermittelt werden. Auch hier gilt: Eingang beim HFV spätestens am 31. Januar 2022. In diesem Fall werden Vereinswechselanträge erst nach Eingang des Originals bearbeitet.
Bei Fristversäumnis entsteht für den Spieler automatisch eine Wartefrist bis zum 01.11.2022 (Wegfall der Wartefrist könnte diese Frist im Nachgang verkürzen).
Grundsätzlich sollte, wenn nicht der sichere Weg der Antragstellung Online genutzt wird, die Zusendung aller Wechselunterlagen per Einschreiben erfolgen. Nur so ist die Nachweisführung bei Verlust der Dokumente, beispielsweise auf dem Postweg, sichergestellt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, die Unterlagen vor dem Versand einzuscannen oder zu kopieren, so dass diese bei nachgewiesenem Verlust nachgereicht werden können.  

Hochladen von Spielerfotos
Es bietet sich an, bereits im Zuge der Antragstellung das Spielerfoto des Spielers ins DFBnet hochzuladen. Hierzu gibt es oben auf der Seite neben der Mappe „Antrag“ die Mappe „Foto“.

Vorzeitiges Seniorenspielrecht
Die Erteilung des vorzeitigen Herren- bzw. Frauenspielrechts von A-Junioren des Jahrgangs 2004 und B-Juniorinnen des Jahrgangs 2006 kann frühestens zu Beginn der Saison 2022/23 (01.07.2022) erfolgen. Erst dann gehören diese Spieler dem älteren Jahrgang an.
A-Jugendliche, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, können in der Saison 2021/22  - ohne zusätzliche Beantragung – im Seniorenbereich eingesetzt werden. Ausnahmen hiervon sind in den §§ 29 Nr.3 und 30 Nr. 2 Jugendordnung geregelt.
Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Wechselperiode II / Vereinswechsel im Jugendbereich / der Antragstellung Online und zu internationalen Wechseln gibt es hier.

Bitte unbedingt beachten - Anschrift der Passstelle:

Hessischer Fußball-Verband e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt