Informationen zum Ende der Wechselperiode II

26. Januar 2021 · Top-News · von: HFV

Der Hessische Fußball-Verband (HFV) bittet um Beachtung folgender Informationen zum Ende der Wechselperiode II (Seniorenbereich und älterer A-Junioren- bzw. B-Juniorinnenjahrgang).

Foto: HFV

Der antragstellende Verein muss dafür sorgen, dass die vollständigen Unterlagen für den regionalen, überregionalen und internationalen Vereinswechsel von Seniorenspielern, Spielern des älteren A-Juniorenjahrgangs – Jahrgang 2002 – oder Spielerinnen des älteren B-Juniorinnenjahrgangs – Jahrgang 2004 – bei der Geschäftsstelle des Hessischen Fußball-Verbandes bis spätestens Montag, 01.02.2021 23:59 Uhr (Ende der Wechselperiode II; verlegtes Fristende, weil der 31.01. auf einen Sonntag fällt) eingehen. Selbstverständlich kann für Vereinswechsel auch die Antragstellung Online genutzt werden, um die Frist zu wahren (Abmeldung hätte bis 31.12.2020 erfolgen müssen). Sofern Unterlagen kurz vor Fristende auf den Postweg gebracht werden, sollten diese vorab zur Fristwahrung per Fax oder Mail übermittelt werden. Zudem können die Unterlagen in den Briefkasten der Passstelle eingeworfen werden (Foyer Landessportbund – nach der Eingangstür gleich links). Die persönliche Einreichung bei der Passstelle ist derzeit nicht möglich. Nachträgliche Freigabe können uns per Mail oder Fax zugesandt werden. Die jeweiligen Anschriften finden Sie unten.

Die Frist gilt auch für die Einreichung von nachträglichen Freigaben – auch trotz der Corona-bedingten vorübergehenden Aussetzung des Spielbetriebs. Aufgrund der allgemeinverbindlichen Bestimmungen kann von diesem Termin nicht abgewichen werden. Zur Wahrung der Frist gilt der Eingangsstempel der Geschäftsstelle.

Die HFV-Passstelle weist ausdrücklich darauf hin, dass nur vollständige und im Original vorliegende Vereinswechselunterlagen (Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung, Nachweis der Abmeldung) registriert werden. Kopierte oder gefaxte Unterlagen können leider nicht bearbeitet, vorab aber zur Fristenwahrung übermittelt werden.
Einzig nachträgliche Freigaben und Vertragsspielerunterlagen können gefaxt oder über das E-Postfach an die Mailadresse der Passstelle (pass@hfv-online.evpost.de) gesendet werden. Aber auch hier gilt: Eingang beim HFV spätestens am 01. Februar 2021. Als Nachweis einer fristgemäßen gefaxten Freigabe sollten Sie den Sendebericht bzw. das Sendejournal aufbewahren.
Bei Fristversäumnis kommt es zu den satzungsgemäßen Wartefristen für Pflichtspiele.

Wartefristen
Bitte unbedingt die bereits mehrfach mitgeteilte Anpassung des § 121 Nr. 2f Spielordnung „6-Monatsregel“ beachten. Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb im Zuständigkeitsbereich des HFV durchgeführt worden ist bzw. wird, sind bei der Berechnung des 6-Monats-Zeitraums nicht zu berücksichtigen. Vgl. Mail vom 10.12.2020 (siehe Anhang). Option Einreichung der nachträglichen Freigabe bis zum 01.02.2021.

Wichtig: Die Antragstellung – Online ist für nachträgliche Freigaben und Vereinswechsel von aktuellen und zukünftigen Vertragsspielern nicht möglich.
Gerne können Sie auch die Antragstellung-Online nutzen. Allerdings müssen bei aktuellen oder werdenden Vertragsspielern die Wechselunterlagen übermittelt werden. Eine stellvertretende Abmeldung ist in diesen Fällen nicht möglich. Daher hie eine Abmeldung des Spielers per Einschreiben National oder Einschreiben mit Rückschein vornehmen oder die Abmeldung durch Eintragung des abgebenden Vereins auf der Passrückseite nachweisen.

Vorzeitiges Herren- bzw. Frauenspielrecht
Die Erteilung des vorzeitigen Herren- bzw. Frauenspielrechts von A-Junioren des Jahrgangs 2003 und B-Juniorinnen des Jahrgangs 2005 erst zu Beginn der Saison 2021/22 (01.07.2021) erfolgen. A-Jugendliche, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, können - ohne zusätzliche Beantragung – im Seniorenbereich eingesetzt werden. Ausnahmen hiervon sind in den §§ 29 Nr.3 und 30 Nr. 2 Jugendordnung geregelt.

Erreichbarkeit der Passstelle:
Bitte unbedingt beachten:
E-Mail: pass@hfv-online.evpost.de (ausschließlich erreichbar aus dem E-Postfach – die E-Mailadressen der Mitarbeiter außerhalb des E-Postfachs finden Sie auf der Homepage)