Das Pflichtabonnement des HESSEN-FUSSBALL wird aufgrund der gemeldeten Mannschaften und Abteilungen jeweils zu Jahresbeginn berechnet.
Je Herren-Mannschaft ist ein Exemplar zu beziehen. Zudem wird jeweils eine Ausgabe für vorhandene AH-, Frauen- und Jugendabteilungen angesetzt. Die Abteilungen sind auch als vorhanden anzusehen, wenn ein Verein als Partner an einer Spielgemeinschaft beteiligt ist.
Grundsätzlich muss aber jeder Verein, der Mitglied im Hessischen Fussball-Verband ist, ein Pflichtexemplar beziehen. Die Pflichtexemplare können nicht abbestellt werden.
Die Änderungen bezüglich der Anschrift zur Belieferung des HESSEN-FUSSBALL oder der entsprechenden Empfangsperson nehmen Vereinsverantwortliche über den Vereinsmeldebogen im DFBnet vor. Hierzu kann unter dem Reiter „Vereinsadresse“ und der Bezeichnung Abo-Empfänger die entsprechende Wunschadresse eingetragen werden. Eine Ausgabe wird immer an die offizielle Anschrift des Vereins versendet.
Info zum Abo: Zustellung HESSEN-FUSSBALL
31. Oktober 2023
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