Im Rahmen dessen mussten 1440 Vereine bzw. SGs Spielleitungen erbringen, 610 sind dabei jedoch Ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen. Davon passierte dies bei 487 Vereinen / SGs zum wiederholten Mal, so dass diese mit Punktabzügen belegt wurden.
Kurz nach Jahresbeginn 2025 wurden die Bescheide durch den HFV an die betroffenen Vereine verschickt. Dagegen wurden von den betroffenen Vereinen insgesamt 33 Widersprüche eingelegt. Das HFV-Präsidium behandelt diese Einsprüche in der vergangenen Woche. Sechs Widersprüchen wurde vollständig bzw. teilweise stattgegeben, alle weiteren mussten zurückgewiesen werden oder wurden von den Vereinen selbst zurückgenommen.
Nach Abschluss dieses Verfahrens wurden die betroffenen Vereine zu Wochenbeginn informiert. Im Laufe dieser Woche – bis Freitag, 16 Uhr - werden die Punktabzüge in die Tabellen bei fussball.de eingearbeitet. Für die LOTTO Hessenliga, die Verbandsligen sowie die Gruppenligen sind die Tabellen bereits bearbeitet. Um welche Vereine es im Einzelnen geht, soll aus Rücksicht auf die Vereine nicht öffentlich genannt werden.
Hintergrund: Jedes Fußballspiel sollte möglichst von einer Schiedsrichterin oder einem Schiedsrichter geleitet werden. Um die Spiele innerhalb des Hessischen Fußball-Verbandes mit Unparteiischen zu besetzen, muss jeder Verein bzw. jede SG innerhalb des HFV abhängig von selbst benötigten Spielleitungen eine bestimmte Anzahl an Spielleitungen erbringen. Kann diese Leistung nicht erbracht werden, ist daraufhin eine Geldstrafe zu leisten. Sollte der Verein / die SG in der folgenden Saison erneut zu wenige Spielleitungen erbringen, kommt zur erhöhten finanziellen Strafe zusätzlich der Punktabzug.
HFV schließt Bearbeitung des Schiedsrichter-Pflichtsolls der Saison 2023/24 ab
04. Februar 2025
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