Handlungsempfehlungen zu Anstoßzeiten und Spielabsagen Covid19 - Saison 2021/22

09. August 2021 · Top-News · von: HFV

Aktuelle Handlungsempfehlungen des Verbandsausschusses für Spielbetrieb und Fußballentwicklung zu Anstoßzeiten und Spielabsagen infolge Infektionen, oder gemäß behördlicher Anordnungen im Zusammenhang mit dem Corona- Virus

Der Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung hat sich mit den vorgenannten Themen beschäftigt und dazu nachfolgende Handlungsempfehlungen erarbeitet.


A: Terminierung der Anstoßzeiten unter Beachtung eines Zeitpuffers für die Umsetzung der Hygienemaßnahmen am Spieltag

Die am Spieltag durch die Vereine einzuhaltenden Hygienemaßnahmen bilden die Grundlage für die Wiederaufnahme sowie der Fortführung des Spielbetriebs. Je nach Anzahl der vorhandenen Umkleidekabinen ist für die Reinigung und Lüftung der Räume ein zeitlicher Puffer von 30 bis 60 Minuten einzuplanen. Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen sollte dabei auf ein Minimum reduziert werden und die Dauer von 15 Minuten nicht überschreiten. Entsprechende Auswirkungen haben diese Maßnahmen auf die Anstoßzeiten der Spiele im Jugend- wie auch im Seniorenbereich. Der Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung spricht sich dafür aus, keine einheitlichen Anstoßzeiten vorzugeben. Klassenleiter und Vereinsvertreter können unter Berücksichtigung der örtlichen Voraussetzungen die Anstoßzeiten festlegen. Zur Vermeidung von Terminkollisionen zwischen den Spielen der Jugend- und der Senioren an den jeweiligen Heimspieltagen wird empfohlen, dass sich der Kreisfußballwart und der Kreisjugendwart zu den Spielterminen austauschen. Ebenso sollte bei den Anstoßzeiten der Spiele, die in Zeiträume fallen, in denen es früher dunkel wird, darauf geachtet werden, dass eine spieltaugliche Flutlichtanlage vorhanden ist, oder aber die Spiele so zeitig beginnen müssen, dass diese unter normalen Lichtverhältnissen zu Ende gespielt werden können. Mögliche Spielabbrüche infolge Dunkelheit, gilt es mit Blick auf den eng bemessenen Terminplan der Saison 2021/2021 zu vermeiden.

Der Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung empfiehlt nachfolgende Vorgehensweise zu den im Folgenden dargestellten Szenarien. Grundsätzlich steht bei jedem Szenario die Fürsorgepflicht des Vereins seinen Spielern/Funktionären sowie die des Klassenleiters gegenüber seinen Vereinen im Vordergrund.

 

B: Spielabsage bei positivem Testergebnis

Szenario 1: Spieler/Spielerin/Verantwortlicher/Klassenleiter

Bei positiver Testung auf das Corona-Virus gelten die behördlichen Anordnungen zur Quarantäne. Die betreffende/n Person/en ist/sind durch den Verein ab dem Zeitpunkt der positiven Testung mindestens bis Ablauf der behördlichen Quarantäne (in der Regel 14 Tage) aus dem Trainings- und Spielbetrieb zu nehmen. Der Kreisfußballwart und der Klassenleiter sind umgehend schriftlich zu informieren. Die Spiele dieser Mannschaft können je nach behördlicher Anordnung und Anzahl der betroffenen Spieler, bei 11er Mannschaften mind. 5 Spieler/Spielrinnen, und bei 7er und 9er Mannschaften mind. 3 Spieler/Spielrinnen, auf der Grundlage des Spielberichts des vorrangegangenen Spiels über die Dauer der Quarantäne durch den Klassenleiter abgesetzt und im Anschluss an die Quarantäne neu angesetzt werden. Wird ein/e (oder mehrere) Spieler/Spielerin am Vortag oder Spieltag durch ein Antigen oder PCR-Test positiv auf das Corona-Virus getestet und liegt noch keine Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamtes für die Kontaktpersonen vor, so kann ein Spiel auf Antrag des Vereins durch den Klassenleiter abgesetzt werden. Hierzu kopiert der Verein das Test-Zertifikat (ein Selbsttest ist nicht ausreichend) und die entsprechende Bescheinigung, die zuvor hinsichtlich der personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum des Spielers geschwärzt wurde. Als Ersatz für die geschwärzten Daten und als Erkennungsmerkmal für den Klassenleiter wird vom Verein die Passnummer in die entsprechende Bescheinigung, eingetragen. Um eine datenschutzkonforme Datenübermittlung gewährleisten zu können, muss der Verein sich vor der Übermittlung von dem Spieler eine Einwilligungserklärung unterschreiben lassen. Der Versand an den Klassenleiter erfolgt über das elektronische Postfach des Vereins. Anhand der Pass-Nummer, die auf entsprechenden Nachweis vermerkt ist, wird die Zugehörigkeit des betroffenen Spielers zu dem Verein überprüft. Soweit für den Klassenleiter bzgl. des Nachweises Klarheit besteht, erstellt er einen internen Vermerk über die Bestätigung sowie über die Vorlage des Dokuments und löscht dies unverzüglich. Als Vermerk ist auch die Aufbewahrung des Schriftverkehrs im ePostfach ausreichend. Hierbei ist jedoch das vorgelegte, amtliche Dokument zu löschen.

 

C: Verdacht auf Corona-Infektion und weiteres Vorgehen

Szenario 2: Spieler/Verantwortliche des Vereins

Tritt ein begründeter Verdachtsfall auf eine Corona-Infektion eines Spielers am Spieltag auf, hat der/die Spieler/Spielerin seinen Verein darüber zu informieren. Unter Berücksichtigung beidseitiger Fürsorgepflichten stimmen Spieler/Spielerin und Verein das weitere Vorgehen, beispielsweise die Durchführung eines Schnelltests in einem Testcenter im beiderseitigen Einvernehmen ab. Eine Meldung an den Klassenleiter durch den Verein hat ab der Saison 2021/2022 in solchen Fällen nicht mehr zu erfolgen. Verdachtsfälle auf Corona-Infektionen begründen in der Saison 2021/2022 grundsätzlich keine Spielabsagen durch den Klassenleiter gemäß § 39 Spielordnung.

 

D: Verbot der Austragung von Spielen in gewissen Gebieten nach behördlicher Anordnung

Generelle Absage aller Ligaspiele und Freundschaftsspiele in dem betroffenen Gebiet. Ligen, in denen kreisübergreifend gespielt wird oder in Spielklassen auf Verbandsebene, kann der Spielbetrieb der nicht betroffenen Spiele und Mannschaften fortgeführt werden. Ein Tausch des Heimrechtes zur Fortführung des Spielbetriebs ist nicht möglich. Über eine Fortführung/eine Unterbrechung des Spielbetriebs in Spielklassen auf Verbandsebene entscheidet der zuständige Klassenleiter nach vorheriger Absprache mit dem Verbandsfußballwart. Für Spiele auf der Kreisebene trifft der zuständige Klassenleiter nach Rücksprache mit dem zuständigen Kreisfußballwart die Entscheidung über eine Fortführung/Unterbrechung des Spielbetriebs.