Freigabe der Ärmelwerbung für die Saison 2019/2020

07. Dezember 2018 · sonstige Beschlüsse · von: Luigi Urzo

Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 24.11.2018 folgenden Beschluss gefasst:

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1.    In der Saison 2019/2020 wird in der Hessenliga Herren von der Möglichkeit eines gemeinsamen Ligasponsorings Gebrauch gemacht. Die Werbung auf dem rechten Trikotärmel bleibt während dieser Saison dem zugehörigen Ligasponsoring vorbehalten und wird nicht freigegeben. Der Hessische Fußball-Verband e.V. gibt allerdings die Trikotwerbung auf dem linken Ärmel gemäß der Allgemeinverbindlichen DFB-Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung für die Saison 2019/ 2020 der Hessenliga Herren mit der Maßgabe frei, dass die Werbung auf dem entsprechenden Trikotärmel für Konkurrenten des Ligasponsors der Hessenliga Herren ausgeschlossen ist.


2.    In der Saison 2019/2020 wird in der Verbandsliga Nord, Verbandsliga Mitte und Verbandsliga Süd der Herren jeweils von der Möglichkeit eines gemeinsamen Ligasponsorings Gebrauch gemacht. Die Werbung auf dem rechten Trikotärmel bleibt während dieser Saison dem zugehörigen Ligasponsoring vorbehalten und wird nicht freigegeben. Der Hessische Fußball-Verband e.V. gibt allerdings die Trikotwerbung auf dem linken Ärmel gemäß der Allgemeinverbindlichen DFB-Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung für die Saison 2019/ 2020 der Verbandsliga Nord, Verbandsliga Mitte und Verbandsliga Süd der Herren mit der Maßgabe frei, dass die Werbung auf dem entsprechenden Trikotärmel für Konkurrenten des Liga-sponsors der jeweiligen Verbandsliga Herren ausgeschlossen ist.


3.    Für die übrigen Spielklassen gibt der Hessische Fußball-Verband e.V. die Trikotwerbung auf einem Ärmel gemäß der Allgemeinver-bindlichen DFB-Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausge-staltung der Spielkleidung für die Saison 2019/2020 frei.