Fragen im Rahmen der Infoveranstaltung der Passstelle zur Wechselperiode I vom 4. Juni

22. Juni 2025 · Top-News · von: HFV-Passstelle

Rückblickend auf die Infoveranstaltung der Passstelle zur Wechselpoeriode I am 27. Mai erhalten Sie zu den gestellten Fragen im Rahmen von FAQs, weitere Informationen im Umgang mit der Wechselperiode I während der sogenannten "heißen Phase" sowie zu den Themen betreffedn den Bereich der Juniorinnen und Junioren.

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Die Abmeldung eines Spielers erfolgte nicht per Einschreiben. Kann ich diesen Spieler trotzdem abmelden?
Die Spielordnung, § 94 sieht lediglich zwei Varianten einer ordnungsgemäßen Abmeldung vor. Online unter Verwendung der Vollmacht zur stellvertretenden Abmeldung oder per Einschreibeleg (national oder Rückschein).

Vereinswechsel eines Vertragsspieler zum Amateurspieler: Fällt hier eine Ausbildungsentschädigung an?
Sofern der abgebende Verein die Freigabe zum Vereinswechsel verweigert, fällt gemäß §94 der Spielordnung eine entsprechende Ausbildungsentschädigung an.

Was muss ich tun, wenn ein Spieler (Vertragsspieler) im Verein bleibt, aber als Amateur weiterspielen soll?
Das Spielrecht muss nach Ende der Vertragslaufzeit, in der Regel am 30. Juni, mittels dem dafür vorgesehenen Formular (Erklärung zur Spielberechtigung als Amateurspieler nach Ende eines Vertragsspielervertrages ohne Vereinswechsel) vom Vertragsspieler auf Amateur umgewandelt werden. Sie finden das entsprechende Formular auf unserer Homepage im Downloadbereich der Passstelle eingestellt.

Wir haben festgestellt, dass es bei einer Person Abweichung im Namen oder dem Geburtsdatum gibt, wie können wir das korrigieren?
Personendatenänderungen können unter Vorlage eines entsprechenden Ausweisdokumentes Online über die Antragsstellung vorgenommen werden.
Alternativ kann die Ausweiskopie, aus der die Abweichung hervorgeht, auch elektronisch über das E-Postfach an pass@hfv-online.evpost.de eingereicht werden.

Können G, F und E Junioren jederzeit den Verein wechseln ?
In den Altersklassen G- und F-Junioren werden ausschließlich Freundschaftsspiele ausgetragen. Insofern unterliegen Spieler dieser beiden Altersklassen bei Abmeldung nach dem 30. Juni keiner Wartefrist für den Einsatz in Spielen dieser Altersklassen.
E-Junioren unterliegen jedoch ganz normal der Abmeldefrist 01.06. - 30.06. und somit auch der entsprechenden Wartefrist für Pflichtspiele.
Eine Freigabe des abgebenden Vereins ist jedoch sowohl für G-, F-, als auch E-Junioren nicht notwendig.

Bei einer Online Abmeldung gibt es die Möglichkeit bei der Zustimmung "Ja, eingeschränkt" auszuwählen, was bedeutet dies im Detail?
Hier besteht die Möglichkeit, die Freigabe gezielt für nur einen bestimmten Verein zu erteilen.
Sollte widererwartend ein anderer Verein den Vereinswechsel beantragen, wird kein Spielrecht mit Freigabe erteilt.

Sollte der abgebende Verein keine Freigabe erteilen, müssen wir eine Entschädigung zahlen anhand der Tabelle?
Sofern der abgebende Verein auf die Zahlung einer Ausbildungsentschädigung besteht, muss sie für die Aufhebung der Wartefrist geleistet werden.
Gemäß der Spielordnung / Jugendordnung handelt es hierbei um „Höchstbeträge“
Eine Einigung unter den dort gelisteten Beträgen ist selbstverständlich auch möglich.
Ein A Jugendspieler geboren im April 2007 (18 J.) würde gerne im Seniorenbereich spielen. Funktioniert das aufgrund der Reglung jüngerer/älterer Jahrgang?
Spieler des Jahrgang 2007 gehören ab dem Beginn der neuen Spielzeit 2025/2026 dem älteren A-Jugendjahrgang an.
Gemäß §29 der Jugendordnung ist für sie das Sonderspielrecht ab dem 01.07.2025 möglich.

Wie kann ich mit den Karteileichen umgehen?
Karteileichen können in den Bereich der inaktiven Spieler verlagert werden. Zudem kann das Spielrecht für den Verein gelöscht werden.

Wo kann ich als aufnehmender Verein das letzte Pflichtspiel eines Spielers sehen?
Dies ist lediglich über fussball.de o.ä. in Erfahrung zu bringen. Das DFBnet bietet derzeit leider keine Option der Einsichtnahme. Andernfalls natürlich auch gerne jederzeit über die Passstelle.

Welcher Jahrgang ist in dieser Saison 25/26 der ältere / jüngere Jahrgang?
A-Junioren -> 2007 älterer Jahrgang & 2008 jüngerer Jahrgang
B-Juniorinnen -> 2009 älterer Jahrgang & 2010 jüngerer Jahrgang

Ist ein Zweitspielrecht in der Jugend pro Mannschaft begrenzt ist?
Aktuell gibt es hierzu noch keine Begrenzung. Eine Änderung diesbezüglich kann jedoch noch erfolgen.

Muss man ein Zweitspielrecht jährlich neu beantragen?
Ja, da sich die Voraussetzungen im Laufe eines Jahres verändern können, ist ein Zweitspielrecht demnach immer auf eine Spielzeit (bis 30.06.) begrenzt.
Sollte es für eine weitere Spielzeit benötigt werden, muss es neu beantragt werden.

Ich würde den Spieler gerne Online stellvertretend durch den aufnehmenden Verein abmelden. Wie gehe ich damit um, wenn feststelle, dass der abgebende Verein bereits den Spieler abgemeldet hat? Benötige ich in dem Fall trotzdem noch den Einlieferungsschein des Abmelde-Einschreibens?
Sofern die Abmeldung durch den abgebenden Verein bereits vorliegt bzw. im DFBnet eingetragen wurde, wird kein weiterer Abmeldenachweis benötigt.
Es reicht der unterschriebene Vereinswechselantrag.

Ist ein Gastspielrecht in der E-Jugend möglich?
Ein Gastspielrecht ist grundsätzlich für alle Altersklassen möglich und muss mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular beim zuständigen Kreisjugendwart beantragt werden.
Das Gastspielrecht ist jedoch ausschließlich für Freundschaftsspiele möglich, nicht für Pflichtspiele oder Turniere.

Gelten die Ausbildungsentschädigungen der Spielordnung auch bei Vereinswechsel in oder aus einem anderen Bundesland?
Ja, die Beträge gemäß §94 der Spielordnung sind bundesweit einheitlich und gelten daher auch bei einem überregionalen Vereinswechsel.

Ein Spieler wechselt ins Ausland. Hat der abgebende Verein die Chance auf eine Ausbildungsentschädigung?
Wenn ja, macht es einen Unterschied ob der Spieler als Amateur oder Vertragsspieler wechselt?

Gemäß den Regularien der FIFA besteht bei einem Vereinswechsel ins Ausland für einen Amateurspieler kein Anspruch auf eine Ausbildungsentschädigung.
Sollte der Spieler jedoch Vertragsspieler oder den Profistatus erlangen, erfolgt in der Regel eine separate Info über die FIFA respektive FIFA-Clearinghouse an die anspruchsberechtigten Verein die den Spieler ab dem 12. Lebensjahr ausgebildet haben.

Zweijährige Aufbewahrung der Unterlagen:
Muss das in Papierform oder kann das auch digital beim Verein erfolgend?

„Die beteiligten Vereine sind verpflichtet, den unterzeichneten Original-Antrag sowie die für Antragstellung erforderlichen Unterlagen für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren aufzubewahren und auf Anforderung dem für die Erteilung des Spielrechts zuständigen Mitgliedsverband des DFB vorzulegen“. Auszug § 92 Absatz 3 der Spielordnung.
Ein Spieler ist berufsbedingt nach Mainz gezogen und will sich dort einem Verein anschließen. Besteht die Möglichkeit für diesen Spieler ein Zweitspielrecht für unseren Verein zu erhalten?
Sofern der Spieler Berufspendler, Student oder einer vergleichbaren Personengruppe angehört und die weiteren Bedingungen zur Spielklasse des Antragsteller und zur Mindestentfernung erfüllt, kann das Zweitspielrecht erteilt werden.

Kann ein Spieler des Jahrgangs 2007, in einem anderen Verein A-Jugend spielen und parallel bei uns in der Herrenmannschaft?
Das ist nicht möglich. Das vorzeitige Herrenspielrecht kann nur für den Stammverein des Spielers erteilt werden. Gleiches gilt im Juniorinnen und Frauenbereich.

Wie ist der Ablauf bei einem Wechsel des Stammverein innerhalb eines JFV?
Auch in dem Fall kommen die Bestimmungen zum Vereinswechsel im Junioren- Juniorinnenbereich gemäß der Jugendordnung zur Anwendung. Die Verpflichtung zur Abmeldung bis zum 30. Juni besteht auch in dieser Konstellation.

Müssen Spieler die ein Zweitspielrecht besitzen, auch in diesem Verein Mitglied werden?
Da ein Spielrecht immer eine gültige Vereinsmitgliedschaft voraussetzt, müssen Spieler u.a. auch auf Grund des Versicherungsschutzes beim Zweitspielrechtsverein Mitglied sein.