FAQs zur Infoveranstaltung der Passstelle zur Wechselperiode I vom 27. Mai 2025

18. Juni 2025 · Top-News · von: HFV

Rückblickend auf die Infoveranstaltung der Passstelle zur Wechselpoeriode I am 27. Mai erhalten Sie zu den gestellten Fragen im Rahmen von FAQs, weitere Informationen im Umgang mit der Wechselperiode I während der sogenannten "heißen Phase" sowie zu den Themen betreffedn den Bereich der Juniorinnen und Junioren.

 

Foto: DFB

Ich möchte gerne aufgrund eines Vereinsausschluss jemanden unverzüglich abmelden, sehe aber keine entsprechende Funktion im DFB.Net, weil ja keine Abmeldung oder Vereinswechsel vorliegt. Genügt hier eine Mail an die Passstelle?
Dem Ausschluss aus den Verein muss ein Beschluss des Vorstands vorausgehen.
Dieser Beschluss ist der betreffenden Person per Einschreiben zu übermitteln.
Die Mitgliedschaft der Person im Verein endet damit. Die Person, im Fall eines Spielers, muss sich zusätzlich entweder per Einschreiben abmelden oder sich über den neuen Verein stellvertretend unter Nutzung der Vollmacht zur stellvertretenden Abmeldung abmelden lassen.

Sind digitale Unterschriften z.B. via DocuSign rechtlich in Ordnung und werden akzeptiert?
Ja, Unterschriften können auch digital geleistet werden. Es muss allerdings sichergestellt werden, das diese mit der Zustimmung der Person erfolgt.

Ein Jugendspieler wechselt in den Seniorenbereich, ist aber noch keine 18. Vereinswechsel Online über die Antragsstellung. Reiche ich dann das ärztliche Attest im Nachgang nach?

Die Unterlagen für den Vereinswechsel sind durch den gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben und dem antragstellenden Verein für die Beantragung der Spielberechtigung auszuhändigen.
Handelt es sich bei dem Spieler um einen A-Junioren des älteren Jahrgangs und soll der Spieler neben dem Spielrecht für den Bereich der A-Junioren auch das zusätzliche Spielrecht für den Herrenbereich erhalten, muss das Attest vom Arzt, die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters sowie der Antrag auf Spielerlaubnis gesondert über das E-Postfach der Passstelle zugeschickt werden.

Ein Jugendspieler (Jahrgang 2007) möchte innerhalb unserer JSG den Verein wechseln, benötigt der aufnehmende Verein dann noch ein ärztliches Attest?
Für einen Vereinswechsel wird kein Attest vom Arzt benötigt. Es sei denn, der Spieler ist minderjährig und soll als A-Junior des älteren Jahrgangs das zusätzliche Spielrecht für Herrenmannschaften des neuen Stammvereins erhalten.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang § 22 der Jugendordnung.

Ein Spielerwechsel innerhalb einer Senioren Spielgemeinschaft die sich auflöst: Gelten hier die normalen Entschädigungsbeträge lt. Tabelle?
Löst sich eine Spielgemeinschaft auf und spielen die jeweiligen Stammverein in der neuen Saison eigenständig weiter, fällt beim Vereinswechsel bei Nichtzustimmung durch den jeweiligen Stammverein, die Ausbildungsentschädigung an. Stellt der jeweilige Stammverein des Spieler gänzlich den Spielbetrieb ein oder löst sich der Verein auf, greift § 95 Nr. 2d) der Spielordnung, sofern die Abmeldung nach der Einstellung des Spielbetriebs oder Auflösung des Vereins erfolgt. Das jeweilige Datum ist über den zuständigen Kreisfußballwart zu erfragen.

Fallen bei einem Wechsel durch Abmeldung und nachträglicher Freigabe immer 2x Gebühren für den aufnehmenden Verein an? Zuerst bei der Abmeldung und anschließend bei der nachträglichen Freigabe?
Nach dieser Konstellation, ja.
Zunächst für den Wechsel des Spielers von A->B, entweder Euro 10,- für Junioren und Juniorinnen oder Euro 25-, für den Wechsel im Herren- und Frauenbereich.
Erteilt der abgebende Verein im Zeitpunkt des Vereinswechsel keine Zustimmung und muss diese nachträglich eingeholt und der Passstelle zur Korrektur der Spielberechtigung für Pflichtspiele vorgelegt werden, entstehen weitere Kosten in Höhe von Euro 15,-. Dies sieht die Finanz- Beitrags- Gebührenordnung des Hessischen Fußball-Verbandes aktuell so vor.
Als Spieljahr ist immer die Saison gemeint. Beispiel, ein Spieler hat im Januar/25 gewechselt, zählt das dann bei einem Wechsel pro Spieljahr als 1 Jahr (Saison 24/25)
Gemäß der Tabelle der Jugendordnung für den Wechsel von Amateuren von einem Amateurverein zu einem Amateurverein, heißt es „Betrag pro angefangenem Spieljahr“ Spalte (rechts außen).

Wenn wir als aufnehmender Verein einen Spieler erstmalig mit einem Amateurvertrag ausstatten, entfallen dann die Entschädigungszahlungen gegenüber dem abgebendem Verein?
Ja, wenn der Amateurvertrag beidseitig bis zum Ende der Laufzeit geführt wird entfällt die Entschädigungszahlung.

Was ist wenn die Freigabe vom Ex Verein nicht gewährt wird und man sich querstellt und nicht reagiert?
In der Wechselperiode I, im Herren- und Frauenbereich ersetzt der Nachweis über die die Zahlung der festgeschriebenen Ausbildungsentschädigung gemäß § 94 der Spielordnung (bankbestätigter Überweisungsträger), die schriftliche Zustimmung des abgebenden Vereins. Bei den festgelegten Ausbildungsentschädigungen handelt es sich um Nettobeträge. Fällt bei dem abgebenden Verein Umsatzsteuer an, muss er eine Rechnung unter Angabe der Umsatzsteuer ausstellen und diese an den aufnehmenden Verein schicken.
Im Junioren- und Juniorinnenbereich gelten die festgeschriebenen Beträge gemäß den Tabellen für Junioren und Juniorinnen, bei Abmeldung in der Zeit vom 01. bis zum 30. Juni.
Ein bankbeglaubigter Überweisungsträger kann die Wartefrist somit aufheben und ersetz damit auch die schriftliche nachträgliche Freigabe des abgebenden Vereins.

Dreimaliger Nichtantritt - Wegfall der Frist nur bei ersten Mannschaften?!
Nein. Der Wegfall der Wartefrist beim Vereinswechsel gemäß § 95 Nr. 2d) der Spielordnung tritt nur dann ein, wenn es im abgebenden Verein keine Spielmöglichkeit mehr gibt.

Wo kann man das Thema Härtefälle nachlesen, z.B. wenn ein Spieler umzieht?
Für begründete Härtefälle sind Ausnahmen hinsichtlich der Wartefrist möglich, über die der Vorsitzende des Verbandsjugendausschusses auf einen entsprechenden schriftlichen Antrag, der mit einer Begründung zu versehen ist, entscheidet (§23 JO). Da solche Einzelfälle sehr speziell sein können, ist hierzu in der Jugendordnung jedoch nichts genaueres definiert.

Abmeldung beim "alten Verein" erforderlich auch nach über zwölfmonatigen Nichtspielens?

Eine Abmeldung der Spielberechtigung ist immer notwendig. Hierbei spielt es keine Rolle wie lange ein Spieler gespielt oder nicht gespielt hat. Es sei denn, der abgebende Verein hat ein Löschkennzeichen im Datensatz eingestellt.

Kann man die Präsentation downloaden?
Ja, die Präsentation sowie alle notwendigen Informationen über das Thema Vereinswechsel erhalten Sie auf unserer Homepage im Downloadbereich.

Muss ich nach einer Kündigung der Mitgliedschaft den Spieler abmelden oder kann die Spielberechtigung für den Verein ruhen? Beispielsweise bei einer Spielpause?
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist keine Abmeldung zum Vereinswechsel.
Die Kündigung der Mitgliedschaft hat lediglich zur Folge, dass die Person das Sportangebot des Vereins nicht mehr in Anspruch nehmen darf, vorliegend nicht mehr für den Verein spielen darf.

Wird ein Spieler der via Zweitspielrecht in einer JSG spielt auch für die Unterbauregelung anerkannt?
Spieler, die ein Zweitspielrecht haben, werden auf den Unterbau gemäß § 27 der Spielordnung nicht angerechnet.

Wie lange sind bei internationalen Wechseln die Wartefristen für die Bearbeitung?
Das internationale Freigabeverfahren dauert in der Regel 3-5 Tage.
Ausnahmen bleiben jedoch vorbehalten.

Gibt es eine Frist, bis wann die Anträge für die A-Jugendspieler des 2007er Jahrgang für die Herren eingereicht sein müssen?
Nein, hierfür gibt es keine Frist.

Kann ein nicht volljähriger Junior (2008) weiterhin bei einem Verein in der A-Jugend spielen aber auch in einem anderen Verein auf Antrag im Herrenbereich eingesetzt werden?
Das vorzeitige Herrenspielrecht kann nur einem A-Junioren des älteren Jahrgangs und auch nur für den Stammverein erteilt werden.
Hat der Stammverein die Altersklasse nicht besetzt und handelt es sich um einen A-Junioren des jüngeren Jahrgangs, kann ein Antrag auf Erteilung eines vorzeitigen Herrenspielrechts an den Verbandsjugendausschuss zur Einzelfallprüfung gestellt werden. Den Antragsweg bitte der Präsentation entnehmen.

Wo finde ich die Liste für die Ablösesummen?
Die Liste steht auf unserer Homepage im Downloadbereich zur Verfügung.
Alternativ auch im § 94 der Spielordnung, sowie §26 und 26a der Jugendordnung.
Ein Seniorenspieler (Ü18) war 8 Jahre im Verein, davon 6 Jahre bei den Junioren, 2 in den Senioren. Der Spieler hat 6 Monate nicht gespielt.

Er wechselt jetzt den Verein (KOL zu KLA) , entsprechend ist keine Entschädigungszahlung zu leisten, oder? Es besteht auch kein Anspruch auf Ausbildungsentschädigung?
Gemäß §95 Nr. 2 f) der Spielordnung entfällt die Wartefrist, wenn ein Spieler nachweislich länger als 6 Monate an keinem Pflichtspiel teilgenommen hat.
Somit ist auch keine Freigabe bzw. Zahlung einer Ausbildungsentschädigung notwendig.

Abmeldung der Spielberechtigung sind einzeln vorzunehmen oder kann ich mehrere Abmeldungen an einen Verein senden?
Abmeldungen können auch für mehrere Spieler vorgenommen werden.
Achten Sie aber bitte darauf, dass dies ordnungsgemäß per Einschreiben erfolgt.

Wenn ein Spieler am 29.11.2024 sein letztes Spiel gemacht hat, sind die sechs Monate vorbei. Wenn ich einen solchen Spieler am 29.05.2025 abmelde, da er gegebenenfalls bei uns am 31.05.2025 ein Relegationsspiel machen soll, muss dann der abgebende Verein bestätigen oder bekommt der Spieler automatisch sofort eine Spielberechtigung?
Auch wenn im Zeitpunkt der Antragstellung die 6 Monate und ein Tag vom letzten Pflichtspiel verstrichen sind, hat der abgebende Verein gemäß der Spielordnung 14 Tage Zeit, gerechnet vom Abmeldedatum der Passstelle die Daten für den Wechsel zu übermitteln. Ein vorheriges Eingreifen durch die Passstelle vor Ablauf der Frist ist nicht möglich. Bitte den Verein kontaktieren und die Vorlage der Daten für den Wechsel abstimmen.

Stehen die Ausbildungsentschädigungen bei einem Wechsel aus einem JFV in einen anderen Verein außerhalb des JFV, dem JFV zu oder dem Stammverein
?
Bei einem Vereinswechsel von Spielerinnen des älteren B-Juniorinnenjahrgangs, sowie Spieler des älteren A-Juniorenjahrgangs gehen alle Rechte und Pflichte an den Stammverein über. Entsprechend findet nur § 94 der Spielordnung Anwendung. Die Ausbildungsentschädigung erhält der Stammverein.
Bei einem Vereinswechsel von Juniorinnen und Junioren erhält der Jugendförderverein die entsprechende Ausbildungsentschädigung. Entsprechend finden §§ 26 und 26a der Jugendordnung Anwendung.
Wir empfehlen jedoch einen internen Austausch bzw. interne Kommunikation zwischen den beteiligten Vereinen.

Wenn der Verein von dem der Spieler wechselt sich nicht meldet, heißt das, dass dann der Spieler frei ist für Pflichtspiele und nicht erst am 01.11?
Geht einem Verein eine Abmeldung per Einschreiben oder mittels stellvertretender Abmeldung online zu, ist er verpflichtet, dem HFV die Daten für den Vereinswechsel (Tag der Abmeldung, Tag des letzten Pflichtspiels, Freigabe Ja/Nein) innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung über das DFBnet mittels Online Abmeldung zur Verfügung zu stellen. Stellt der abgebende Verein die Daten für den Wechsel nicht innerhalb dieser Frist der Passstelle online ein, wird die Spielerin oder der Spieler verbandseitig freigegeben. Der Anspruch auf Zahlung einer Ausbildungsentschädigung ist damit verwirkt.

Wenn wir eine Anfrage zum Vereinswechsel bekommen, wie muss ich dann darauf reagieren, den Verein anschreiben oder muss ich zusätzlich irgendwas im DFB.net anklicken?
Sie sind gemäß § 94 der Spielordnung verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Abmeldung das Spielrecht Online mittels Online-Abmeldung über das DFBnet zu beenden.

Bei einem Jugendspieler mit Wechsel in den Seniorenbereich benötige ich einen Zweizeiler der Eltern das Sie Einverstanden sind?
Ja, für das vorzeitige Herren- und Frauenspielrecht ist bei Spielern/Spielerinnen die noch nicht volljährig sind, neben dem Attest vom Arzt auch die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters einzureichen (entsprechend Vorlage ist im Downloadbereich der Passstelle eingestellt).

Wird ein A-Jugendlicher im 2. Jahrgang der volljährig ist und für einen JFV spielberechtigt ist, automatisch für den hinterlegten Stammverein im Herrenbereich für Spiele der Senioren frei?
Spieler die dem älteren A-Jugendjahrgang angehören, sind ab dem Zeitpunkt der Vollendung des 18. Lebensjahr automatisch spielberechtigt. Das Spielrecht erscheint im DFBnet als aktiv bzw. gültig.