Einladung zum ordentlichen Kreisfußballtag 2020

05. Juli 2020 · Allgemein

                                                  Einladung

 

                           zum ordentlichen Kreisfußballtag 2020

                                      am 11. September 2020 um 19:00 Uhr

                       n der Mehrzweckhalle in 36396 Steinau, Am Steines 23

Gemäß § 49 der Satzung des HFV lade ich Sie hiermit recht herzlich ein und würde mich über die
Anwesenheit freuen!

Ausrichtender Verein ist die SG Marborn.

Für die Kreisvereine ist dies eine Pflichtveranstaltung, zu der mindestens ein bevollmächtigter
Vereinsvertreter
/in zu entsenden ist.

Anträge der Vereine und Kreisausschüsse müssen gemäß der Satzung des HFV bis spätestens
2 Wochen vor dem ordentlichen Kreisfußba
lltag schriftlich mit Begründung bei dem
Kreisfußballwart eingereicht w
erden.

Das Stimmrecht richtet sich nach den § 12(2) und § 70 der Satzung des HFV.

Die Tagesordnung ist in §§ 49-53 der Satzung des HFV geregelt und wird im Hessen-Fußball
fristgerecht veröffentlicht. Zudem wird diese auch auf der HFV -Online Seite und auch auf der
Seite vom Kreis Schlüchtem
hrtps://www.hfv-online.de/kreise/kreis-schluechternlzeitnah
eingestellt sein.

 

Tagesordnung:

1.     Eröffnung und Begrüßung

2.     Totenehrung

3.     Grußworte der Gäste

4.     Ehrungen

5.     Feststellung der Beschlussfähigkeit

6.     Anträge auf Änderung der Satzung und der Ordnungen

7.     Aussprache über die in schriftlicher Form vorgelegten Berichte des Kreisfußballausschusses

8.     Wahl eines Wahlleiters und des Wahlausschusses

9.     Entlastung des Kreisfußballausschusses

10. Wahl der Mitglieder des Kreisfußballausschusses mit Ausnahme des
Kreisschiedsrichterobmannes
, des Kreisjugendwartes und der weiteren Mitglieder nach § 52
Nr
. 2 g der Satzung

a)      Kreisfußballwart

b)      Stellvertreter

c)      Kreiskassenwart

11.  Bestätigung des Kreisschiedsrichterausschusses, mit Ausnahme des Kreislehrwartes sowie
Bestätigung des Kreisjugendausschusses

12. Wahl des Vorsitzenden und der Mitglieder des Kreissportgerichts, mit Ausnahme des

Jugendvertreters

13. Wahl der Mitglieder für das Regionalsportgericht

14. Wahl der Delegierten und der Ersatzdelegierten fur den Verbandstag 2020

15. Ortswahl des nächsten Kreisfußballtages

16. Sonstige Anträge

17. Verschiedenes

Nochmals zur Beachtung:

Anträge zu den Punkten 6 und 16 müssen spätestens zwei Wochen vor dem Termin des Kreis-
fußballtages beim Kreisfußballwart in schriftlicher Form oder über das Postfach des HFV mit
Begründung eingehen
.

Mit freundlichen Grüßen
HES~SCHERFUSSBALL~ERBAND

Dietmar Pfeiffer