E-Rechnungen: Neue Regelung ab 1. Januar

10. Dezember 2024 · Top-News · von: mag

Ab dem 1. Januar 2025 gilt grundsätzlich die Pflicht, E-Rechnungen versenden und empfangen zu können. Davon sind auch gemeinnützige Vereine betroffen.

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Der Landessportbund Hessen hat unter diesem Link die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Zusätzlich bietet der Landessportbund Hessen am 10. Dezember 2024 eine Online-Infoveranstaltung an, bei der die wesentlichen Aspekte zusammengefasst und Fragen beantwortet werden. Unter diesem Link können Sie sich zur kostenfreien Info-Veranstaltung anmelden.

Für Rückfragen steht Ihnen Steffen Kipper, Leiter des Geschäftsbereichs Vereinsmanagement, unter skipper@lsbh.de zur Verfügung.