Durchführungsbestimmungen Krombacher Hessenpokal 2017/18

31. Januar 2017 · sonstige Beschlüsse · von: Thomas Kaden

Der Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fussballentwicklung hat am 22. Januar 2017 die nachfolgenden Durchführungsbestimmungen für den Krombacher Hessenpokal für die Saison 2017/18 festgelegt:

  1. Die 32 Fußballkreise melden ihren Kreispokalsieger der Saison 2016/17 bis spätestens 30. Juni 2017 an den Pokalspielleiter.
    Sollte sich ein Kreispokalsieger die Teilnahme am Hessenpokal bereits als Meister der Hessenliga oder als Teilnehmer über die Fair-Play Wertung gesichert haben, so wird das Startrecht des Kreispokalsiegers an der 1.Pokalrunde an den jeweiligen Verlierer des Kreispokalendspieles übertragen.

  2. An der 1. Pokalrunde nehmen die 32 Kreispokalsieger der Saison 2016/17 teil.
    Die Auslosung der 1. Pokalrunde erfolgt im Rahmen einer Eventveranstaltung unter Beteiligung der Krombacher Brauerei und unter der Leitung des HFV.
    Die 32 Kreispokalsieger der Saison 2016/17 werden nach geographischen Gesichtspunkten für die Auslosung der 1. Pokalrunde auf 8 Lostöpfe zu je 4 Mannschaften verteilt. Aus jedem dieser 8 Lostöpfe werden nacheinander jeweils zwei Partien gelost. Dies ergibt für die 1.Pokalrunde 16 Partien. Die jeweiligen Sieger der Partien qualifizieren sich für die 2.Pokalrunde.

  3. An der 2. Pokalrunde nehmen die 16 Sieger aus der 1. Pokalrunde teil.
    Die Auslosung der 2. Pokalrunde erfolgt zunächst aus den 16 Siegern der 1. Pokalrunde. Diese 16 Sieger werden erneut nach geographischen Gesichtspunkten auf 4 Lostöpfe zu je 4 Mannschaften verteilt. Aus jedem dieser 4 Lostöpfe werden nacheinander jeweils zwei Partien, also insgesamt 8 Partien, gelost. Die Sieger aus diesen Partien qualifizieren sich für die 3. Pokalrunde.
    Weiterhin werden folgenden 8 Mannschaften als weitere Teilnehmer für die 3. Pokalrunde des Krombacher Hessenpokals ermittelt:
    Hessische Vertreter der 3. Liga 2016/17:
    namentlich: FSV Frankfurt, SV Wehen Wiesbaden
    Hessische Vertreter der Regionalliga Südwest 2016/17:

    namentlich: KSV Hessen Kassel, TSV Steinbach 1921, Kickers Offenbach, SC Teutonia Watzenborn-Steinberg
    Dem Meister der Lotto-Hessenliga 2016/17:
    namentlich: noch nicht bekannt !
    Die erstplatzierte Mannschaft aus der Fairplay-Wertung aller Verbandsspielklassen 2016/17:
    namentlich: noch nicht bekannt !

  4. An der 3. Pokalrunde des Krombacher Hessenpokals nehmen die aus den Kreispokalsiegern ermittelten 8 Sieger der 2. Pokalrunde und die unter Punkt 3 aufgeführten gesetzten Mannschaften
    Die Auslosung der 3. Pokalrunde des Krombacher Hessenpokals erfolgt mit insgesamt 16 Mannschaften in zwei Lostöpfen, die sich wie folgt zusammensetzen:
    Lostopf 1: Die aus den Kreispokalsiegern ermittelten 8 Sieger der 2. Pokalrunde
    Lostopf 2: Die unter Punkt 3 aufgeführten und gesetzten Mannschaften
    Aus diesen 2 Lostöpfen werden die 8 Achtelfinalspiele gelost, wobei jeder Mannschaft aus Topf 1 jeweils eine Mannschaft aus Lostopf 2 zugelost wird. Die Sieger aus diesen Partien qualifizieren sich für das Viertelfinale des Krombacher Hessenpokals.

  5. Am Viertelfinale des Krombacher Hessenpokals nehmen die 8 Sieger des Achtelfinales (3. Pokalrunde) teil.
    Die Auslosung des Viertelfinales erfolgt aus den 8 Siegern des Achtelfinales (3. Pokalrunde). Alle Mannschaften werden aus einem Lostopf gezogen. Dies ergibt 4 Viertelfinalspiele. Die Sieger aus diesen Partien qualifizieren sich für das Halbfinale.

  6. Am Halbfinale des Krombacher Hessenpokals nehmen die 4 Sieger des Viertelfinales teil.
    Die Auslosung des Halbfinales erfolgt aus den 4 Siegern des Viertelfinales.
    Alle Mannschaften werden aus einem Lostopf gezogen. Dies ergibt die beiden Halbfinals. Aus den Siegern dieser Partien ergibt sich die Finalpaarung.

  7. Die Auslosung des Achtelfinales, Viertelfinales und des Halbfinales erfolgen auf einer Eventveranstaltung unter Beteiligung der Krombacher Brauerei und unter Aufsicht des Hessenpokalspielleiters des Hessischen Fußball-Verbandes.

  8. Am Finale des Krombacher Hessenpokals nehmen die beiden Sieger des Halbfinales teil. Der Finalspieltag des Krombacher Hessenpokals wird durch den Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung festgelegt. Über den Endspielort des Hessenpokalfinales entscheidet das Präsidium auf Vorschlag des Verbandsfußballwartes.

  9. Der Sieger des Hessenpokales nimmt in der Folgesaison am DFB-Pokal 2018/19 teil. Sollte sich der Sieger des Hessenpokals bereits über einen anderen Weg für den DFB-Pokal 2018/19 qualifiziert haben, geht das Startrecht auf den unterlegenen Finalgegner über.

  10. Die Regelung hinsichtlich des Heimrechts der jeweiligen Partien sind dem Anhang Nr. 2 von Satzung und Ordnungen des Hessischen Fußball-Verbandes zu entnehmen.

  11. Die Annahme einer Abtretungserklärung ist Voraussetzung zur Teilnahme am Krombacher Hessenpokal. Diese Abtretungserklärung wird den teilnehmenden Vereinen durch die Geschäftsstelle übersandt und ist im Original durch eine zeichnungsberechtigte Person des federführenden Vereins zu unterschreiben.

Diese Durchführungsbestimmungen treten sofort in Kraft.

Frankfurt, den 22.01.2017
Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung