Durchführungsbestimmungen für den Krombacher Hessenpokal

14. Juli 2014 · Änderungen Satzung und Ordnungen · von: Jennifer Braun

 

Der Verbandsspielausschuss hat beschlossen, folgenden Punkt zu den Durchführungsbestimmungen für den Krombacher Hessenpokal hinzuzufügen. Punkt 9 der Durchführungsbestimmungen für den Krombacher Hessenpokal tritt zum 14. Juli 2014 in Kraft. Die Punkte 1 bis 8 traten bereits zum 1. Juli 2014 in Kraft.

9. Für jede Spielzeit kann der Verbandsspielausschuss durch Beschluss festsetzen, dass für die Teilnahme am Hessenpokal Preisgelder ausgeschüttet werden. Die Teilnahme an der ersten Runde des Hessenpokals auf Verbandsebene kann sodann von der Unterzeichnung einer Abtretungserklärung abhängig gemacht werden.

a) An der ersten DFB-Pokal Hauptrunde nimmt ein Qualifikant des Hessenpokals teil.  Der Verein erhält für die Teilnahme einen Teilnahmebetrag vom DFB. Von diesem Betrag tritt der Qualifikant des Hessenpokals für den Fall der Teilnahme an der ersten DFB-Pokal Hauptrunde einen Solidarbeitrag an den HFV ab, den dieser gemäß eines vor der ersten Runde des Hessenpokals auf Verbandsebene vom Verbandsspielausschuss zu beschließenden Verteilungsschlüssels an die Teilnehmer des Hessenpokals verteilt. Die erste Runde auf Verbandsebene ist die folgende Runde nach Ermittlung des Pokalteilnehmers auf Kreisebene.

b) Mit der Teilnahme am Hessenpokal verpflichten sich die Vereine bei Erreichen des Finales des Hessenpokals einen Solidarbeitrag abzuführen. Dazu ist vor der ersten Runde des Hessenpokals auf Verbandsebene von jedem Teilnehmer eine Abtretungserklärung rechtsverbindlich zu unterschreiben und dem Verband fristgerecht vorzulegen.

c) Ohne diese Abtretungserklärung ist eine Teilnahme an der ersten Runde des Hessenpokals auf Verbandsebene ausgeschlossen. Im Verzugsfall ist der diesem Verein zugeloste Verein automatisch eine Runde weiter.

d) Den teilnehmenden Vereinen wird vor der ersten Runde des Hessenpokals auf Verbandsebene der Beschluss des Verbandsspielausschusses und der jährliche Verteilungsschlüssel mitgeteilt.

Prämienausschüttung Hessenpokal 2014/15
          
Jeder Viertelfinalist erhält: 1.500,00 €
           
Jeder Halbfinalist erhält: 2.000,00 €
           
Unterlegener Finalist erhält: 5.000,00 €
           
Endspielausrichtung: 3.000,00 €
           
Gesamtprämien: 28.000,00 €