Auf Antrag des Vereins SV Darmstadt 98 vom 08.02.2024 wird die U23-Herrenmannschaft des Vereins SV Darmstadt 98 bei Aufnahme des Spielbetriebs mit Wirkung zur Spielzeit 2024/2025 in die LOTTO-Hessenliga eingruppiert. Diese Entscheidung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die erste Herrenmannschaft des Vereins SV Darmstadt 98 in der Spielzeit 2024/2025 am Spielbetrieb einer Lizenzliga (1. Bundesliga und 2. Bundesliga) oder der 3. Bundesliga teilnimmt. Tritt diese Bedingung nicht ein, erfolgt eine entsprechende Eingruppierung nicht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss des Verbandsausschusses für Spielbetrieb und Fußballentwicklung ist nach § 2 c) Spielordnung Beschwerde zum Präsidium zulässig. Die Beschwerde muss innerhalb einer Frist von 1 Woche unter Beifügung des Nachweises über die Einzahlung der vorgeschriebenen Rechtsmittelgebühr von € 50,00 eingelegt und begründet werden. Die Beschwerde ist bei der Stelle einzulegen, die die Entscheidung erlassen hat. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Entscheidung des Verbandsausschusses für Spielbetrieb und Fußballentwicklung.
Beschluss in Sachen Antrag des SV Darmstadt auf Eingruppierung in die LOTTO Hessenliga
06. Mai 2024
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Amtliches
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