Beschäftigung von Übungsleitern: Anträge für 2020 richtig stellen

15. Februar 2020 · 01-HFV · von: lsb h

Mit folgenden Hinweisen will der Geschäftsbereich Vereinsmanagement Hilfestellung bei der Bearbeitung von Anträgen zur Übungsleiterförderung geben, die bis zum 31. März 2020 vorgelegt werden müssen.

Foto: getty images

Allen Mitgliedsvereinen des Landessportbundes Hessen (lsb h) ging das Kombiformular aus der Verwendungsbestätigung 2019 und dem Antrag 2020 zur Bezuschussung für die Beschäftigung von Übungsleitern im November zu. Auf diesem Formular sind sämtliche 2019 bezuschussten Übungsleiter des Vereins aufgeführt.

Alle anderen Vereine haben Ende Januar/ Anfang Februar 2020 ein Blanko-Formular erhalten.
Sollten die Unterlagen zur Mittelbeantragung nicht vorliegen, können diese beim Geschäftsbereich angefordert werden.

Einreichungsweg
Die Unterlagen sind grundsätzlich über die Gemeinde und den Kreis oder bei kreisfreien Städten über den Magistrat der Stadt einzureichen. Direkt an den lsb h eingereichte Unterlagen werden dem Verein zurückgesandt.

Vollständigkeit der Unterlagen
Zur Erleichterung der Bearbeitung sollten die Formulare leserlich und vollständig ausgefüllt werden. Eine Orientierungshilfe ist hierbei die Beispiel-Zeile im Teil B des Kombiformulars.
Weiterhin sind alle erforderlichen Unterschriften der Übungsleiter sowie des Vereinsvorstands einzuholen.

Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Checkliste, die wir bei Versand der Formulare beigefügt haben.

Lizenzen nachweisen
Für Übungsleiter ohne gültigen Lizenznachweis ist eine Kopie der Lizenz beizufügen. Falls Ihnen diese zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vorliegen, vermerken Sie bitte: „Anlage xy wird innerhalb von x Tagen/Wochen nachgereicht.“ Der Antrag ist dennoch fristgerecht vorzulegen.

Übungsplan und Meldewahrheit
Mit der Antragstellung erklärt der Verein, dass Übungspläne auf Anforderung vorgelegt werden.
Bezuschusst werden ausschließlich für den Verein tätige Übungsleiter und der tatsächliche Umfang der Tätigkeit. Bitte berücksichtigen Sie hierbei, dass ausschließlich der praktische Übungsbetrieb (keine Theorie, keine Wettkampfbetreuung, keine Spiele, kein Einzeltraining, keine Kurse, Auf- und Abbauzeiten etc.) berücksichtigt wird.

Nachtrag von Übungsleitern
Auch wenn entsprechend der geltenden Richtlinien nur die zum Antragstermin beschäftigten und bereits gemeldeten Übungsleiter bezuschussungsfähig sind, empfehlen wir die formlose Nach- bzw. Ummeldung aller im Laufe des Jahres neu eingestellten lizenzierten Übungsleiter.