Berechnung der Wartefristen

21. Juni 2021 · Top-News · von: HFV-Passstelle

Durch den aktuellen Beschluss des Verbandsvorstands zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs ab dem 29.05.2021 wird die Laufzeit der „6-Monats-Regel“ gemäß § 121 Nr. 2f Spielordnung bzw. § 27 Nr. 1 Jugendordnung "Wegfall der Wartefrist" wieder aktiviert.

Allerdings werden wir die möglichen Anpassungen nicht vor Ablauf der vollständigen sechs Monate vornehmen, weil keiner wissen kann, ob es aufgrund der Pandemie nicht wieder zu einer Unterbrechung kommen muss. Hoffentlich wird dies nicht der Fall sein und wir können unseren geliebten Sport nun wieder dauerhaft ausüben.

 

Die Berechnung der sechs Monate erfolgt zunächst vom Zeitpunkt des letzten Pflichtspieleinsatzes bis zu den Unterbrechungen des Spielbetriebs am 12.03.2020 und 30.10.2020. Die verbleibende Restlaufzeit zur Vervollständigung der sechs Monate wurde/wird vom 01.08.2020 - 29.10.2020 (Zeitraum mit Spielbetrieb) und seit dem 29.05.2021 (Wiederaufnahme Spielbetrieb) "abgeleistet".

 

Die Wartefristberechnung können Sie den angefügten Dateien entnehmen. Diese stehen unter dem Vorbehalt, dass es zu keiner weiteren Unterbrechung kommt. Alle möglichen Spieldaten sind hier aufgeführt und der jeweilige Tag des entstehenden Pflichtspielrechts finden Sie danebenstehend. Schneller geht es mit dem Wartefristenrechner. Einfach den Tag des letzten Pflichtspieleinsatzes eingeben – dann wird das Datum des möglichen Pflichtspielrecht automatisch berechnet.

 

Einige Anpassungen, insbesondere bei Wartefristen von Winterwechseln, werden wir ohne Ihre Aufforderung als Servicedienstleistung durchführen. Sofern Sie sich nicht mit dem abgebenden Verein in Sachen Ausbildungsentschädigung / nachträglicher Freigabe einigen oder eine Einigung nicht mehr berücksichtigt werden kann (nicht fristgerechter Eingang) und eine Anpassung des Spielrechts gemäß der Wartefristberechnung wünschen, schreiben Sie uns einfach kurz vor dem Tag des Ablauf der Frist eine E-Mail aus dem E-Postfach an pass(at)hfv-online.evpost(dot)de mit Namen und Passnummer des Spielers / der Spielerin. Wir senden Ihnen dann kostenfrei einen Spielerpass mit dem neuen Pflichtspielrecht zu.

 

Spieler / Spielerinnen, die zuletzt im Jahr 2019 oder früher ihr letztes Pflichtspiel absolviert haben, haben die sechs Monate vollumfänglich erfüllt und die Wartefrist entfällt. Für Spieler / Spielerinnen, die zuletzt am 03.10.2020 oder später ihr letztes Pflichtspiel bestritten und sich fristgerecht abgemeldet haben, wird die "6-Monats-Regel" nicht günstiger. Für diese Spieler / Spielerinnen ist keine Anfrage zu senden.

 

Was zählt zu den Pflichtspielen?

Pflichtspiele sind Meisterschaftsspiele mit Auf- und Abstiegsrecht, alle Entscheidungs- und Relegationsspiele sowie alle Spiele um den Hessenpokal. Freundschaftsspielbetrieb beinhaltet alle vom Verband in Spielrunden organisierten Spiele ohne Auf- und Abstiegsrecht (Spiele von Mannschaften außer Konkurrenz), zwischen den Vereinen frei vereinbarte Spiele und Turniere sowie alle Spiele im AH-Bereich.

 

Achtung: Im Jugendbereich zählen die Hallenkreismeisterschaften zum Pflichtspielbetrieb.