Da der Hessische Fußball-Verband im Bereich der Junioren keine Wechselperiode unterhält, ist der Zeitpunkt der Rechnungsstellung in einer Analogie zum Ende einer jeweiligen Wechselperiode zu sehen, mithin ab dem 31. August.
Die Regelung zur Entschädigungszahlung nach den entsprechenden Vorschriften der DFB/HFV-Jugendordnung ist relativ neu und bedarf an der einen oder anderen Stelle um entsprechende Optimierung mit Blick auf die Koordination der Abläufe. Insofern bitten wir die anspruchsberechtigten Vereine um Nachsicht, falls sich die Zahlung etwas verzögern könnte
Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Hessischer Fußball-Verband e.V.
Walter Sitorius
Leiter Passstelle
Tel: 069 - 677 282 305
Fax: 069 - 677 282 226
Anspruch auf Ausbildungsvergütung gemäß § 3 Nr. 6 der DFB-Jugendordnung/§ 26b) der HFV -Jugendordnung / Rechnungsstellung an Vereine mit LZ
13. August 2024
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