Ärmelwerbung Saison 2017/18

16. März 2017 · sonstige Beschlüsse · von: Thomas Kaden

Der Verbandsvorstand hat in der Sitzung am 04.03.2017 folgenden Beschluss gefasst:

  1. In der Saison 2017/2018 wird in der Hessenliga Herren von der Möglichkeit eines gemeinsamen Ligasponsorings Gebrauch gemacht. Die Werbung auf dem rechten Trikotärmel bleibt während dieser Saison dem zugehörigen Ligasponsoring vorbehalten und wird nicht freigegeben. Der Hessische Fußball-Verband gibt allerdings die Trikotwerbung auf dem linken Ärmel gemäß der Allgemeinverbindlichen DFB-Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung für die Saison 2017/2018 der Hessenliga Herren frei.
  2. In der Saison 2017/2018 wird in der B-Juniorinnen Hessenliga und B-Juniorinnen Gruppenligen von der Möglichkeit eines gemeinsamen Ligasponsorings Gebrauch gemacht. Die Werbung auf dem Trikotärmel bleibt während dieser Saison dem zugehörigen Ligasponsoring vorbehalten und wird nicht freigegeben.
  3. Für die übrigen Spielklassen gibt der Hessische Fußball-Verband die Trikotwerbung auf einem Ärmel gemäß der Allgemeinverbindlichen DFB-Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung für die Saison 2017/2018 frei.