Änderungen Spielordnung (Umlauf 23.07.2021)

28. Juli 2021 · Änderungen Satzung und Ordnungen

Der Verbandsvorstand hat im Umlaufverfahren folgende Änderungen der Spielordnung beschlossen:

§ 30a SpO: alternatives Spielmodell (komplett neue Fassung)

Sonderregelungen für die Spielzeit 2020/2021 werden gestrichen.

Für die Spielzeit 2021/2022 gilt:
In der Spielzeit 2021/2022 können abweichend von § 30 Nr. 1 der Spielordnung Meisterschafts-spiele in einem alternativen Spielmodell ausgetragen werden. Hierbei können auch abweichende Regelungen zum Auf- und Abstieg festgelegt werden.

Hierbei können Spielklassen zum Zwecke der Durchführung von Qualifikationsrunden in zwei Gruppen geteilt werden, denen sich eine Auf- und Abstiegsrunde anschließt.

Diese Qualifikationsrunden werden in Vor- und Rückrunde mit wechselndem Platzvorteil aus-getragen. Die Tabelle der jeweiligen Qualifikationsrunde richtet sich nach den dort erreichten Punkten. Nach Abschluss der Qualifikationsrunden schließt sich eine Aufstiegsrunde zur Ermittlung der Aufsteiger und eine Abstiegsrunde zur Ermittlung der Absteiger an. Die Zuteilung der Mann-schaften zur Auf- oder Abstiegsrunde ergibt aus der jeweiligen Platzierung in der Tabelle der Qualifikationsrunde.

Die Spiele der Auf- und Abstiegsrunde werden nur mit Hin- und Rückspiel zwischen den Mann-schaften der jeweils anderen Teilgruppe der Qualifikationsrunde ausgetragen.

Dabei werden die Punkte und Ergebnisse aus den Spielen der Qualifikationsrunde zwischen den Mannschaften der eigenen Teilgruppe der Qualifikationsrunde in die Auf- und Abstiegsrunde mit über-nommen.

Darüber hinaus können Meisterschaftsspiele einer Spielklasse mit einer Qualifikationsrunde und anschließender Auf- und Abstiegsrunde gespielt werden. Hierbei wird die Qualifikationsrunde sowie die Auf- und Abstiegsrunde in einer Einfachrunde gespielt. Dabei werden die Punkte und Ergebnisse aus den Spielen der Qualifikationsrunde zwischen den Mannschaften, die ebenfalls für die Aufstiegs- bzw. für die Abstiegsrunde qualifiziert sind, mit übernommen. Alternativ kann die Auf- oder Abstiegsrunde in diesem Modell auch mit bis zu 6 Mannschaften in Hin- und Rückspiel ausgetragen werden. In diesen Fällen erfolgt keine Übernahme der Ergebnisse aus der Qualifikationsrunde.

Zudem können Meisterschaftsspiele in einer Einfachrunde ausgetragen werden

Einzelheiten werden vom Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung in den Auf- und Abstiegsregelungen für das Spieljahr 2021/2022 festgelegt.

Die Wertung der oben genannten Spiele erfolgt gemäß § 30 Nr. 1 Satz 2 Spielordnung.

Meister ist, wer nach Abschluss der Aufstiegsrunde sowie unter Berücksichtigung der Ergebnis-übernahme nach den oben genannten Regelungen die meisten Punkte erzielt hat. Absteiger sind die Mannschaften, die nach Abschluss der Abstiegsrunde sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisübernahme nach den oben genannten Regelungen, die wenigsten Punkte haben und damit einen der festgelegten Abstiegsplätze belegen.

Ist keine Punktemitnahme vorgesehen, ist die Mannschaft Meister, die nach Durchführung aller Spiele der Aufstiegsrunde die meisten Punkte erzielt hat, Absteiger sind die Mannschaften, die die wenigsten Punkte in der Abstiegsrunde erzielt haben und damit einen der festgelegten Abstiegs-plätze belegen.

Im Falle einer Einfachrunde richtet sich die Ermittlung des Meisters sowie der Absteiger nach § 30 Nr. 2 der Spielordnung.

Die Anzahl der an der Auf- und Abstiegsrunde teilnehmenden Mannschaften bzw. die Platzierung in der Tabelle, bis zu welcher eine Zuteilung zur Auf- oder Abstiegsrunde erfolgt, die Zahl der Auf- und Absteiger in der jeweiligen Spielklasse sowie weitere Einzelheiten zu den vorgenannten Spiel-modellen werden in den Auf- und Abstiegsregelungen für das Spieljahr 2021/2022 (Ausführungs-bestimmungen) festgelegt.

Scheidet eine Mannschaft vor oder während der Qualifikations-, Auf- oder Abstiegsrunde aus dem Wettbewerb aus, finden die Vorschriften des § 38b Spielordnung Anwendung. Mannschaften, die aus der Aufstiegsrunde ausscheiden, werden auf die Anzahl der definierten Absteiger angerech-net. Gleiches gilt bei Verzicht auf die Teilnahme an der Auf- oder Abstiegsrunde.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 30 Spielordnung entsprechend.

§ 30b SpO: Wertung im Falle höherer Gewalt (neue Vorschrift)

  1. Soweit in Folge höherer Gewalt, insbesondere auch aufgrund einer Pandemie, oder aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen oder Verfügungen nicht sämtliche Spiele einer Meister-schaftsrunde unter zumutbaren Bedingungen bis zum 30.06. eines Spieljahres ausgetragen werden können, so entscheidet der Verbandsvorstand nach Anhörung des jeweils zustän-digen Verbandsausschusses abschließend über deren Beendigung und Wertung. Insbeson-dere kann der Verbandsvorstand beschließen, dass

    1. die Meisterschaftsrunde annulliert wird, so dass es weder Aufsteiger noch Absteiger gibt, oder

    2. die Meisterschaftsrunde auf Grundlage der Quotienten-Regelung gewertet wird und so direkte Aufsteiger, ggf. direkte Absteiger sowie Platzierungen, die zur Teilnahme an Auf-stiegsspielen berechtigen, ermittelt werden. Gebildet wird dabei der Quotient aus allen bisher erzielten Gewinnpunkten und allen ausgetragenen Spielen. Berücksichtigt werden auch Spiele, über deren Wertung bis 30.06. sportgerichtlich rechtskräftig entschieden ist. Meister ist die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten. Die Ermittlung von direkten Aufsteigern, direkten Absteigern sowie Platzierungen, die zur Teilnahme an Aufstiegs-spielen berechtigen, kann grundsätzlich auch im Quervergleich zwischen den Gruppen einer vorangestellten Qualifikationsrunde einer Spielklasse sowie zwischen mehreren Spielklassen erfolgen. Die Platzierung in der Tabelle wird durch eine Quotierung in folgender Reihenfolge bestimmt:

      1. Punkt-Quotient: „Anzahl der Punkte“ geteilt durch „Anzahl der Spiele“.

      2. Bei zwei Vereinen mit gleichem Punktquotienten:

        1. Spielergebnis aus dem direkten Vergleich, soweit dieser vorliegt

          1. Punkte aus dem direkten Vergleich
          2. Tordifferenz aus dem direkten Vergleich

        2. Tordifferenz-Quotient: „Tordifferenz nach dem Subtraktionsverfahren“ geteilt durch „Anzahl der Spiele“ aus der Gesamttabelle
        3. Tor-Quotient: „Anzahl erzielte Tore“ geteilt durch „Anzahl der Spiele“ aus der Gesamttabelle

      3. Bei drei oder mehr Vereinen mit gleichem Punktquotienten:

        1. Sondertabelle aus den direkten Vergleichen, soweit dieser zwischen allen punktquotientgleichen Mannschaften vorliegt

          1. Punktquptient aus der Sondertabelle
          2. Tordifferenz-Quotient aus der Sondertabelle
          3. Tor-Quotient aus der Sondertabelle

        2. Tordifferenz-Quotient: „Tordifferenz nach dem Subtraktionsverfahren“ geteilt durch „Anzahl der Spiele“ aus der Gesamttabelle
        3. Tor-Quotient: „Anzahl erzielte Tore“ geteilt durch „Anzahl der Spiele“ aus der Gesamttabelle

      Der jeweilige Quotient im Sinne dieser Vorschrift wird auf drei Nachkommastellen gerundet.

  1. Im Rahmen der Entscheidung gemäß Nr. 1 sind insbesondere die Anzahl der bereits ausgetragenen und noch auszutragenden Spiele zu berücksichtigen, außerdem die Auswirkungen auf über- und untergeordnete Spielklassen sowie die Entscheidungen anderer Ligaträger, die für die betreffende Spielklasse relevant sind. Darüber hinaus ist eine auf objektive Tatsachen be-ruhende Prognose darüber zu treffen, zu welchem Zeitpunkt der Spielbetrieb in der betreffenden Meisterschaftsrunde voraussichtlich wieder aufgenommen werden kann. Grundsätzlich sind alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche Spiele einer Meisterschaftsrunde zur Austragung zu bringen.

  2. Die Annullierung oder die Wertung nach Quotienten-Regelung ist erst und ausschließlich dann zulässig, wenn es tatsächlich oder rechtlich unmöglich oder unzumutbar ist, die ausstehenden Spiele noch zum 30.06. des laufenden Spieljahres auszutragen.

    1. Die Annullierung einer Meisterschaftsrunde ist in der Regel dann sachgerecht, wenn mehr als 25 % der Mannschaften einer Spielklasse weniger als 50 % aller Meisterschaftsspiele des jeweiligen Spielmodells absolviert haben oder aus anderen Gründen die bisher ausg-tragenen Meisterschaftsspiele sportlich keinen hinreichenden Aussagewert für die Ermittlung von Aufsteigern und Absteigern haben. Hierbei ist die Anzahl der Meisterschaftsspiele der maximal zu spielenden Spiele einer Mannschaft eines Spielmodells heranzuziehen.

    2. Soweit mindestens 75 % der Mannschaften einer Spielklasse 50 % aller Meisterschaftsspiele des jeweiligen Spielmodells absolviert haben, sind in der Regel sowohl direkte Aufsteiger als auch direkte Absteiger anhand der Quotienten-Regelung zu ermitteln. Zudem werden aus den für die Aufstiegsspiele teilnahmeberechtigten Mannschaften in der Regel weitere Auf-steiger anhand der Quotienten-Regel im Quervergleich ermittelt. Ein Auf- oder Abstieg für Mannschaften, die auf Grundlage der Quotienten-Regelung einen Relegationsplatz belegen, erfolgt nicht.