Änderungen in der Spiel- und Jugendordnung (Umlauf VV 24.01.2022)

28. Januar 2022 · Änderungen Satzung und Ordnungen

Der Verbandsvorstand hat am 24.01.2022 im Umlaufverfahren folgende Änderungen der Spiel- und Jugendordnung beschlossen, die sofort in Kraft treten.


§ 62 SpO: Trainerpass/Präventivmaßnahme

alte Version:

Trainer/Mannschaftsverantwortliche im Frauen- und Herrenbereich, die nach außen erkennbar hauptverantwortlich für die sportliche Ausrichtung der Mannschaft am Spieltag sind, müssen Inhaber eines gültigen Trainerpasses sein und diesen verpflichtend während des jeweiligen Spiels gut sichtbar tragen. Die jeweiligen Funktionsträger sind auf dem elektronischen Spielbericht einzutragen.

neue Version:

Trainer/Mannschaftsverantwortliche im Frauen- und Herrenbereich, die nach außen erkennbar hauptverantwortlich für die sportliche Ausrichtung der Mannschaft am Spieltag sind, müssen Inhaber eines gültigen Trainerpasses sein und diesen verpflichtend während des jeweiligen Spiels gut sichtbar tragen. Die jeweiligen Funktionsträger sind auf dem elektronischen Spielbericht einzutragen.

Für die Spielzeit 2021/2022 gilt:
Die Regelung findet für Spielzeit 2021/2022 keine Anwendung.

§ 8 JO: Untere Mannschaften

alte Version:

neue Version:

Nrn. 1 bis 5 bleiben unverändert

Für die Spielzeit 2021/2022 gilt:
In den Spielklassen, in denen nach komplett gespielter Vorrunde bzw. Qualifikationsrunde die beteiligten Mannschaften zur Fortsetzung der Spielrunde anstelle einer normalen Rückrunde anhand ihres in der Vorrunde bzw. Qualifikationsrunde erreichten Tabellenplatzes einer Meisterschafts- bzw. einer Abstiegsrunde zugeordnet werden, sind die im Spielplan der Meisterschafts- bzw. der Abstiegsrunde ausgewiesenen Spiele, Spiele der Rückrunde im Sinne des § 8 Nr. 4 der Jugendordnung.