Änderungen in der Spiel- und Jugendordnung (Umlauf VV 19.08.2022)

26. August 2022 · Änderungen Satzung und Ordnungen · von: Thomas Kaden

Der Verbandsvorstand hat im Umlaufverfahren am 19.08.2022 die nachfolgenden Änderungen in der Jugend- und der Spielordnung beschlossen.

§ 8 JO: Untere Mannschaften

neue Version:

Nrn. 1 bis 5 bleiben unverändert

Sonderregelung für das Spieljahr 2021/2022 wird gestrichen

Für das Spieljahr 2022/2023 gilt:
In den Spielklassen, in denen nach komplett gespielter Vorrunde die beteiligten Mannschaften zur Fortsetzung der Spielrunde anstelle einer normalen Rückrunde anhand ihres in der Vorrunde erreichten Tabellenplatzes einer Meisterschafts- bzw. einer Abstiegsrunde zugeordnet werden, sind die im Spielplan der Meisterschafts- bzw. der Abstiegsrunde ausgewiesenen Spiele, Spiele der Rückrunde im Sinne des § 8 Nr. 4 der Jugendordnung.

§ 31 JO: Spielklassen - Spielbetrieb

neue Version:

Nrn. 1 bis 8 bleiben unverändert

Die Sonderregelung für das Spieljahr 2021/2022 wird gestrichen.

Für die Spielzeit 2022/2023 gilt:
Im Spieljahr 2022/2023 können Meisterschaftsrunden abweichend von § 31 Nr. 1 Jugendordnung ausnahmsweise in speziell angepassten Systemen durchgeführt werden, wenn die Anzahl der einer Liga oder Spielklasse zugehörigen Mannschaften eine normale Runde mit Hin- und Rückspielen nicht zulassen.

Das „Ein-Runden-System“ (ohne Rückspiele) kann In allen Ligen und Spielklassen angewendet werden. Ligen und Spielklassen können bei Bedarf für Vorrundenspiele in jeweils zwei Spielgruppen aufgeteilt werden. In anschließenden „Meisterrunden“ und „Abstiegsrunden“ kann eine neue leistungsgerechte Zuteilung der Mannschaften erfolgen.

Unbenommen bleibt den Kreisen die Möglichkeit der Bildung kleinerer Ligen und Spielklassen durch den Hauptrunden vorangestellten Qualifikationsrunden oder Qualifikationsturnieren.

Nähere Regelungen zu den infrage kommen-den Spielsystemen erfolgen durch den Verbandsausschuss für Frauen- und Mädchenfußball für Juniorinnen bzw. der Verbandsjugendausschuss für Junioren vor Rundenbeginn in speziellen Durchführungsbestimmungen.

§ 103 SpO: Vereinswechsel eines Vertragsspielers (einschließlich Statusveränderung)

neue Version:

Beim Vereinswechsel eines Amateurs mit Statusveränderung und eines Vertragsspielers gelten die nachstehenden Regelungen:

Nrn. 1 bis 12 bleiben unverändert.

Für die Wechselperiode I des Spieljahres 2022/2023 gilt:
Der vorstehend genannte Zeitraum der Wechselperiode I endet anstelle des 31.08. am 01.09.2022.